Aus dem Bauausschuss vom 03.11.2022 | Grünes Licht für Tennis-Vereinsheim

11. Dezember 2022

Im Bauausschuss ging es auch um zwei Mehrfamilienhäuser und den Grüngutplatz

Eine kurze Tagesordnung stand in der Novembersitzung des Tegernheimer Bauausschusses zur Beratung und Beschlussfassung an. Nach der einstimmigen Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung und einiger im nichtöffentlichen Teil gefasster Beschlüsse befürwortete das Gremium gegen die Stimme des Bürgermeisters den Neubau des Vereinsheimes für die Tennisabteilung. Das rund 6,5 mal 5,70 Meter große Vereinsheim soll direkt an die bestehende Überdachung neben dem Eingang zu den Plätzen errichtet werden. Es erhält ein flaches Pultdach mit einer Wellblecheindeckung. Da eine Bebauung der Fläche im Bebauungsplan nicht vorgesehen ist, muss das Vorhaben mittels einer Befreiung abgesegnet werden.

In der Aussprache erklärte 2.Bürgermeister Jürgen Beier, dass er der vorliegenden Planung zustimmen werde, da sie der vor einigen Monaten genehmigten Bauvoranfrage entspricht. Astrid Seitz sah in dem Bauvorhaben eine notwendige Behausung für die Mitglieder der Abteilung. Bürgermeister Max Kollmannsberger erklärte seine Ablehnung dahingehend, dass der Bau neben dem Verlust von zwei Parkplätzen auch wenig gelungen sei und keine „nachhaltige Lösung“ darstelle. Mit 9:1 Stimmen sprach sich das Gremium letztlich für den Bauantrag aus.

Eine längere und durchaus kontroverse Diskussion gab es dann zum Bauantrag zum Neubau eines Zwei- und eines Dreifamilienhauses auf dem Nachbargrundstück der Raiffeisenbank an der Hauptstraße. Auf dem rund 1260 Quadratmeter großen Grundstück, für das bereits mehrere Planungen im Ausschuss beraten wurden, sollen nun zwei Gebäude mit insgesamt 400 Quadratmeter Grundfläche sowie die dafür benötigten Stellplätze und überbaute Carports errichtet werden. Während die Gebäude nur wenig Widerspruch ernteten, standen vor allem die Stellplatzsituation und Zufahrt in der Diskussion.

Überschreitung der Grundflächenzahl

Wegen der Überschreitung der im Bebauungsplan festgelegten Grundflächenzahl (GRZ) wurde nur eine Zufahrtsbreite von fünf Metern statt der notwendigen sechs Meter geplant. Diese Abweichung wurde in einem Verkehrsgutachten als unproblematisch dargestellt und die Befahrbarkeit der elf Stellplätze ausgewiesen. Da aber zusätzlich noch schmälere Grünflächen in den Zufahrtsweg eingeplant wurden, war diese Zufahrt nach Meinung von Wolfgang Kollmannsberger und anderen Räten nicht mehr gänzlich gegeben. Vermisst wurde auch die Festlegung eines Besucherparkplatzes und eine Wendemöglichkeit auf dem fast 60 Meter langen Grundstück.
Im Gegensatz dazu vertraten Alfrd Federl und Volker Rössler die Auffassung, dass die Bewohner das Parkproblem schon untereinander lösen werden und man deshalb die geplante Bebauung nicht verhindern solle. Mit 7:4 Stimmen sprach sich letztlich eine Mehrheit für das Bauvorhaben aus.

Mit 8:3 Stimmen gab es auch grünes Licht für die zum Teil neue Bebauung auf einem Grundstück gegenüber dem bestehenden Rathaus. Nach den Wünschen der Bauherren soll das bestehende frühere Gastwirtschaftsgebäude abgerissen und durch einen Neubau mit Garage ersetzt werden. Astrid Seitz sah in der Planung mit drei verschiedenen Dachneigungen und dem schrägen Anbau im Süden „kein architektonisches Highlight“. Hierzu meinte das Gemeindeoberhaupt, dass laut einfachem Bebauungsplan die Dachneigungen nicht vorgeschrieben seien und auch kein Verbot bestehe, auf einem Gebäude mehrere Neigungen zu verwirklichen.

Unter dem Tagesordnungspunkt Informationen und Anfragen stellte der Bürgermeister den Entwurf der Förderrichtlinien für private Mini-Photovoltaikanlagen vor. Der notwendige Beschluss dazu soll in der nächsten Gemeinderatssitzung erfolgen. Auf Nachfrage von Stefan Adler, ob es bereits eine Entscheidung zum „Schwarzbau am Mittelberg“ gebe, teilte Kollmannsberger mit, dass die Angelegenheit derzeit vom zuständigen Abteilungsleiter im Landratsamt bearbeitet werde.

Schlamm und große Pfützen

Herbert Wesselsky forderte von der Verwaltung eine schnelle Verbesserung der Zufahrtssituation am Grünabladeplatz. Zum Abladen müsse man entweder über Schlamm oder durch große Wasserpfützen treten. Eine mögliche Abhilfe sah er in der Schotterung eines mittigen Zufahrtsweges. Ferner informierte er über ein Inserat auf einer Immobilienplattform, in der Wohnungen im Bereich der ursprünglich geplanten Unterkunft für behinderte junge Menschen zu finden seien. Er zeigte sich irritiert, da man bei der Planung und Genehmigung von einer sozialen Nutzung durch die Katholische Jugendfürsorge ausgegangen war. Bauamtsleiter Jan Kador versprach, die Angelegenheit weiter zu verfolgen.

(aus der Donaupost vom 05.11.2022)

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