Aus dem Bauausschuss vom 09.12.2021 | Rathaus kann kommen

19. Dezember 2021

Bauausschuss stimmt Vorhaben zu – 16 neue Wohnungen und mehr Verkaufsfläche

Neben dem Thema Rathausneubau standen verschiedene Bebauungsplanänderungen sowie private Bauvorhaben zur Beratung und Beschlussfassung in der Dezembersitzung an. Einstimmig sprachen sich die elf Ausschussmitglieder nach kurzer Aussprache für die nochmals leicht geänderte Planungsvariante des neuen Rathauses aus.

Laut Beschlussvorlage der Verwaltung hat das neue Rathaus eine Grundfläche von 570 Quadratmetern, eine Wandhöhe von 7,33 Metern und eine Firsthöhe von 9,3 Metern. Außerdem werden auf dem Grundstück 13 Stellplätze ausgewiesen. Der Neubau hält nicht alle Festsetzungen des einfachen Bebauungsplanes ein. Unter anderem werden die Geschoßflächenzahl (0,84 statt 0,8) sowie die Wandhöhe überschritten. Bürgermeister Max Kollmannsberger erklärte, dass von den Nachbarn bei der ersten Beteiligung kaum Einwendungen vorgetragen wurden und sich das Bauwerk gut in die umgebende Bebauung einfüge.

Kurze Irritationen schnell beigelegt

In der kurzen Aussprache zeigte sich Alfred Federl leicht irritiert, dass das gemeindliche Bauwerk gegen verschiedene Vorgaben des Bebauungsplanes verstößt. Da das neue Gebäude aber der Allgemeinheit dient und die Nachbarn keine Einwände vorgebracht hätten, könne er damit leben. Astrid Seitz sah die Ausnahmen als sehr gering und zum Teil durch den Wegfall der Tiefgarage bedingt an. Zum Thema Stellplätze erklärte sie, dass nach dem Neubau des Feuerwehrhauses weitere Stellplätze auf dem vorderen Teil des Dorfplatzes ausgewiesen werden könnten. SPD-Sprecher Herbert Wesselsky wies abschließend darauf hin, dass der Wegfall der Tiefgarage den ursprünglich sehr hohen Gesamtkosten geschuldet sei und auf Vorschlag des Architekten vom gesamten Gemeinderat in der zweiten Planvorstellung mitgetragen wurde.
Erneut stand die Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegbiet Nord“ zur Beratung an. Das Gremium hatte die Stellungnahmen im Zuge der frühzeitigen Beteiligung abzuwägen. Während vom Landratsamt sowie der Regierung der Oberpfalz und anderen Fachstellen Zustimmung für die vergrößerten Verkaufsflächen signalisiert wurde, kamen von der Stadt Regensburg massive Einwände gegen die geplante Ausweitung der Verkaufsflächen.

Stadt will nicht mehr Verkaufsfläche

Vor allem die große zusätzliche Lebensmittelverkaufsfläche von 1200 Quadratmetern sieht die Stadt als Bedrohung für den Lidl-Markt in Schwabelweis. Die Einwände der Stadt wurden aber schon in einem vorab erstellten rund 130 Seiten starken Gutachten entkräftet, teilte der Bürgermeister mit. Darin wurde ermittelt, dass der Lidl-Markt rund 12 – 15% Einbußen zu erwarten hat und damit keine Existenzbedrohung besteht. Auf Nachfrage von Astrid Seitz erklärte die Verwaltung, dass die Fläche für die Apotheke ausdrücklich im Bebauungsplan festgesetzt wurde. Volker Rössler sah in der Ansiedlung eines Aldi-Marktes verbesserte Einkaufsmöglichkeiten für die Tegernheimer Bürger. Herbert Wesselsky sprach sich gegen den Bebauungsplanentwurf aus, da wegen der vergrößerten Bebauung die wenigen Bäume auf den Parkflächen weichen müssen. Zudem besteht die Gefahr, dass eine zweite Spielhalle entsteht. Mit 10:1 Stimmen billigte der Ausschuss den überarbeiteten Entwurf und die Einleitung der förmlichen Beteiligung. Ohne Aussprache befürworteten die Räte einstimmig eine Änderung des Bebauungsplanes „Zentralsportanlage“ Auf einem rund 500 Quadratmeter großen Grundstück im Tulpenweg soll der Bau eines Doppelhauses ermöglicht werden.

Mehrfamilienhäuser dürfen gebaut werden

Diskussionsbedarf gab es beim Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage in der östlichen Ringstraße. Der Eigentümer plant auf dem 2160 Quadratmeter großen Grundstück zwei Häuser mit jeweils fünf und ein Gebäude mit sechs Wohnungen. Die benötigten Stellplätze werden in einer gemeinsamen Tiefgarage und zum Teil oberirdisch errichtet. Im Gegensatz zum geltenden Bebauungsplan wird das nördliche Gebäude um 1,5 Meter aus dem Baufenster verschoben und außerdem erhalten die beiden südlichen Gebäude fünf statt der im Bebauungsplan festgeschriebenen vier Wohneinheiten. Da sich die drei Gebäude mit ihren Satteldächern ansonsten aber in die umgebende Bebauung einfügen und auch fünf Wohneinheiten nach dem Bebauungsplan ausnahmsweise zulässig sind, stimmten alle Räte dem Vorhaben letztlich zu. Zustimmung erfuhr ferner einem Bauvorhaben zur Errichtung einer dritten Wohneinheit sowie eines Carports im Bereich „Am Hang“. Der Ausschuss stimmte den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan einstimmig zu. Ohne Gegenstimme befürworteten die Räte außerdem den Anbau eines Wintergartens im selben Baugebiet. Zum Abschluss gab der Bürgermeister bekannt, dass die Änderungswünsche aus dem Gemeinderat beim Umbau des Bauhofes eingearbeitet wurden.

(aus der Donau-Post vom 14.12.2021)

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