Aus der Gemeinderatssitzung vom 12.09.2019 | Wiedererrichtung von Parkplätzen in der Ringstraße abgelehnt

07. Oktober 2019

Keine Mehrheit für Bebauungsplan-Varianten für Gebiet zwischen Ringstraße, Meisen- und Falkenweg

Nach kontroverser Debatte lehnte der Tegernheimer Gemeinderat mit jeweils 8:8 Stimmen die beiden Varianten des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Ringstraße, Meisen- und Falkenweg und Wiedmannstraße ab. Ebenfalls ablehnend beschieden wurde der Antrag der benachbarten Geschäftsleuten zur Wiedereinrichtung von zwei Parkplätzen in der westlichen Ringstraße. Einstimmig sprach sich das Gremium dafür aus, eine behindertengerechte Toilette anzuschaffen, die ab 2020 bei allen Festen vorgehalten werden muss.

Nachdem sich der Gemeinderat in der Junisitzung für die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für das Quartier „Ringstraße, Meisenweg, Falkenweg-Wiedmannstraße“ nach den Grundzügen des einfachen Bebauungsplanes ausgesprochen hatte, überraschten Planer und Bürgermeister die Räte mit einer zusätzlichen Variante. Während nach den Vorgaben des einfachen Bebauungsplanes, der in weiten Teilen des Ortes gilt, nur Gebäude mit vier Wohnungen in zwei Vollgeschossen sowie einer Wandhöhe von 6,40 Metern und mindestens 40% Grünanteil vorgesehen sind, entspricht die zweite Variante im Wesentlichen den Wünschen des Bauträgers. Wie bei der im Juni mit 14:1 Stimmen abgelehnten Planung sind bei der Variante drei Gebäude mit jeweils sechs Wohnungen sowie eine Wandhöhe von sieben Metern und den Bau einer Tiefgarage vorgesehen. Der in der ursprünglichen Planung vorgesehene mittige Weg zu dem bebauten Hinterliegergrundstück soll dabei nach Norden verlegt werden. Der Bürgermeister begründete die neue Variante mit der Aussage des Bauträgers, dass sich die Errichtung einer Tiefgarage und der Einbau eines Aufzuges zur Sicherstellung der Barrierefreiheit aller Wohnungen nur durch die geänderte Planung finanziell rechne.Roberto Mazzotta und Christian Mühlbauer sprachen sich für die verdichtete Bauweise aus, da nur so der dringend benötigte Wohnraum in Deutschland geschaffen werden könne. Außerdem würden durch die Alterung der Gesellschaft auch immer mehr barrierefreie Wohnungen gewünscht. Als Vorteil werteten die FWG-Vertreter zudem die Tiefgarage.Alfred Federl sah in der Barrierefreiheit und Tiefgarage zwei durchaus positive Aspekte gegeben. Die neue Variante stelle aber eine Ungleichbehandlung gegenüber den anderen Grundstücksbesitzern im Gebiet des einfachen Bebauungsplanes dar. Außerdem sei die Bebauung des rund 2000 Quadratmeter großen Grundstücks mit 18 Wohnungen noch wesentlich massiver als die Bebauung zwischen den beiden Metzgereien, begründete Federl seine Ablehnung. da das Grundstück noch durch eine Privatstraße verkleinert wird.

Kein Verständnis für die neue Variante

3.Bürgermeister Herbert Wesselsky erklärte, dass die Ausnahmeregelungen für das Grundstück den gesamten einfachen Bebauungsplan im übrigen Ortskern aushebeln würde. Erzeigte auch kein Verständnis für die neue Variante, da sich der Gemeinderat vor zwei Monatenfast einstimmig für eine verträgliche Bebauung ausgesprochen habe. Auch die Errichtung von Doppelhäusern sei ein Beitrag zur Linderung der Wohnungsnot, erklärte Wesselsky. Wolfgang Kollmannsberger sah in der langen und für größere Fahrzeuge problematischen Zuwegung für das Hinterliegergrundstück einen Hauptkritikpunkt der zweiten Variante. Die Abstimmung über die beiden Varianten ergab jeweils ein Stimmenpatt von 8:8 Stimmen, wodurch beide Varianten ablehnend beschieden wurden. Der Architekt wurde aufgefordert, eine erneute Planung auszuarbeiten.Parkplatzmangel schlecht fürs GeschäftEine breite Diskussion gab es auch zum Antrag einiger Gewerbetreibender und der angrenzenden Ärzte, die zwei weggefallen Parkplätze gegenüber der Hausnummer 56 wieder zu errichten. Auf Nachfrage bestätigte der Bürgermeister, dass er nach einem Gespräch mit den Anwohnern und der aufgezeigten Probleme beim Befahren der senkrecht zur Straße befindlichen Parkflächen den Wegfall von zwei Parkplätzen angeordnet habe. Die schlechtere Befahrbarkeit resultiert aus einer geringfügigen Reduzierung der Straßenbreite im Zuge der Sanierung. Grundsätzlich waren sich alle Redner einig, dass sich der Wegfall der Parkplätze in dem Straßenbereich ungünstig auf die Geschäfte auswirkt. Außerdem wurde kritisch angemerkt, dass vom Planungsbüro als Folge der Grenzbereinigung die Straßenbreite geringfügig verschmälert wurde. Ein Problem stellt ferner die unterschiedliche Belagsgestaltung mit Asphalt- und Granitbelag dar, wodurch viele parkende Autos außerhalb der Markierung in den Straßenraum ragen. Da die Straße aufgrund der geringen Breite und des hohen Verkehrsaufkommens die neu geschaffene Ausweichzone dringend benötigt, vor allem auch für Rettungsfahrzeuge, sprach sich das Gremium mit 15:1 Stimmen dafür aus, die beiden Parkplätze nicht wieder zu errichten.

Behindertengerechtes WC für Veranstaltungen

Die FWG-Fraktion beantragte die Bereitstellung eines behindertengerechten WCs bei allen Veranstaltungen der Gemeinde im Freien oder in Gaststätten. Ein derartiges WC soll zukünftig auch bei allen Veranstaltungen, die von Vereinen, Gaststätten oder privaten Organisationen bei der Gemeinde beantragt werden, zwingend vorgeschrieben werden. Nach Erkundigungen der Verwaltung kostet die Leihgebühr für eine derartige Toilette rund 150 Euro pro Einsatz und die Neuanschaffung rund 1500 Euro. Die Reinigungskosten betragen jeweils 30 Euro.Roberto Mazzotta begründete den Antrag mit der gesetzlichen Vorgabe und sah die Gemeinde in der Pflicht, mit gutem Vorbild voranzugehen. Ergänzend schlug die Verwaltung vor, von den Vereinen 60 Euro Reinigungs- und Leihgebühr pro Einsatz zu verlangen.Während der Vorschlag von allen Gemeinderäten als sinnvoll und notwendig erachtet wurde, gab es bei der Ausgestaltung der praktischen Anwendung der Vorgabe für Vereine größere Meinungsunterschiede. Während Stefan Adler für eine kostenlose Ausleihe an die Vereine plädierte, sprach sich Herbert Wesselsky für die Übernahme der Reinigungsgebühr von 30 Euro aus. Peter Rempter schlug vor, auf eine Gebühr zu verzichten, wenn das WC zwar ausgeliehen, aber nicht benützt wurde. Außerdem kam man nach längerer Aussprache überein,dass die Vorhaltung der Behindertentoilette nicht für Vereinsveranstaltungen zwingend vorgeschrieben werde, wenn sie in einer Gastwirtschaft abgehalten werde.Ohne Festlegung eines Benutzungsentgeltes wurden die Anschaffung einer neuen oder gebrauchten transportablen Behindertentoilette und deren verbindliche Vorhaltung ab 2020 einstimmig beschlossen.

Blaskapelle erhält Zuschuss für Verstärker

Mittagsverpflegung an der Grundschule: Essenspreis liegt nun bei 4,40 EutoIm weiteren Verlauf der Sitzung befürwortete das Gremium einstimmig, der Blaskapelle für die Anschaffung einer neuen Verstärkeranlage maximal 6000 Euro Zuschuss zu gewähren. Diese Summe ist im Haushalt 2019 bereits enthalten, wurde seitens der Verwaltung erklärt. Ebenfalls einstimmig sprachen sich die Räte für die Vergabe der Mittagsverpflegung an der Grundschule an die Firma Brunners Kids Menü aus. Der Essenspreis liegt nun bei 4,40 Euro und wie gewünscht übernimmt die Firma auch die Abrechnung mit den Eltern.

FC Tegernheim kann Überdachung bauen

Nach kurzer Diskussion befürwortete eine knappe Mehrheit von 9:7 Stimmen die Anfrage desFC Tegernheims, eine Fläche von rund 50 Quadratmetern vor dem Imbissstand zu überdachenund die Pflasterfläche zu erweitern. Begründet wurde der Antrag mit dem Wunsch, eine überdachte Grillfläche sowie Sitzfläche für Fans und Spieler sowie eine Lagerfläche für die Winterzeit zu errichten. Während von einigen Rednern auf die Probleme einer möglichen Lärmbelästigung und entsprechende Vorgaben beim gemeindlichen Grillplatz auf dem Bolzplatz verwiesen wurde, sah die Mehrheit der Räte die Überdachung als unproblematisch an. Einstimmig sprach sich das Gremium dafür aus, keinen festen Stromanschluss mit 180 Kilowatt Leistung zu errichten, sondern bei Bedarf ein Anschlussprovisorium. Der KRV Tegernheim hatte mit einem Verweis auf das Jubiläumsfest zum 100-jährigen Bestehen erklärt, dass die bestehende Festleitung mit nur mit maximal 60 Kilowatt belastbar und für größere Feste nicht ausreichend ist. Die Verwaltung sprach sich für ein zeitlich befristetes Anschlussprovisorium (Kosten rund 3000 Euro) und gegen einen erhöhten Festanschluss (Kosten rund 30 000 Euro) aus.

Informationen und Anfragen

Der Bürgermeister gab bekannt, dass nach einer erneuten Verschiebung die Sanierung der Ringstraße nun am 23.September beginnen sollen. Ebenfalls noch im September sollen die Arbeiten am Bolzplatz begonnen werden. Rolf Wedl bat die Verwaltung, die entstandene gefährliche Vertiefung im Bereich der Ringstraße zu beseitigen. Peter Rempter forderte die Verwaltung auf, die sehr breite private Einfahrt im mittleren Bereich der Hochstraße durch eine entsprechende Beschilderung oder Markierung erkennbarer zu machen.

(Aus der Donaupost vom 16.09.2019)

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