Aus der Gemeinderatssitzung vom 20.05.2021 | Geh- und Radweg statt Parkplätzen

01. August 2021

Der Gemeinderat befasste sich mit dem Umbau des östlichen Teils der Hauptstraße

Zwei Hauptthemen standen im Mittelpunkt der jüngsten Sitzung des Tegernheimer Gemeinderates. Es waren dies der Erlass einer von der Bayerischen Bauordnung abweichenden Abstandsflächenregelung und der Umbau des östlichen Teils der Hauptstraße.

Im Januar 2021 wurde die Kostenschätzung für den Umbau des östlichen Teils der Hauptstraße bekanntgegeben. Da die Maßnahme möglicherweise im Rahmen des Sonderprogramms „Stadt und Land“ gefördert werden kann, wurden entsprechende Mittel für 2022 und 23 in den Finanzplan eingestellt und eine Planung beauftragt. Die in der Sitzung vorgelegte Planung sieht einen Umbau der Staatsstraße von der Bayerwaldstraße bis zum östlichen Kreisel vor. Das Ziel ist der Bau ausreichend breiter getrennter Geh- und Radweges auf beiden Seiten der Staatstraße. Um eine Förderung vom Bund zu erhalten, müssen die Mindestbreiten für den Gehweg und Radweg von je 1,75 Metern sowie entsprechende Randstreifen eingehalten werden. Da außerdem die Mindestbreite für die Staatsstraße von 6,30 Metern einzuhalten ist, entfallen zahlreiche Parkflächen. Die Planung sieht derzeit nur noch 20 von den ehemals 74 PKW-Parkplätzen vor. Sie befinden sich alle auf der nördlichen Straßenseite.
In der Aussprache sah Herbert Wesselsky den Wegfall der Mehrheit der Parkflächen als großes Problem für die Anlieger und forderte eine Prüfung der möglichen Parkflächen auf der Südseite.
Volker Rössler erklärte, dass er dem Umbau wegen des Wegfalls der Parkflächen nicht zustimmen werde. Er vermisse Ausweichparkplätze im Konzept.

Sicherheit für Fußgänger und Radler hat „Vorrang“

Bürgermeister Kollmannsberger erklärte, dass die Gemeinde nicht verpflichtet sei, Stellplätze auf der Straße vorzuhalten. Er kenne keine Staatsstraße mit derart vielen Parkplätzen links und rechts. Für ihn gehe die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer vor. In das gleiche Horn stieß Roberto Mazzotta. Er erklärte, dass in einigen Jahren mehr Menschen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und weniger mit den eigenen Autos fahren würden. Er spreche sich daher für diesen Umbau mit den wenigen Parkplätzen aus. Mit 16:1 Stimme stimmte das Gremium letztlich der vorgelegten Planung und der Beantragung der Bundesförderung zu. Die geschätzten Baukosten liegen bei rund 1,4 Millionen Euro. Der Bundeszuschuss liegt nach den Worten des Gemeindeoberhaupts bei 80 %. Sollten diese Mittel bereits vergriffen sein, gebe es noch Landeszuschüsse in Höhe von 60% für Radwege und 40% für den Bau von Bürgersteigen.

Aufgelockerte Baustrukturen im Gemeindegebiet erhalten

In der Januarsitzung beschloss der Gemeinderat mit Mehrheit, die in der Novellierung der Bayerischen Bauordnung verringerten Abstandsflächen durch eine eigene Satzung zu ersetzen. Ziel war es, die insgesamt aufgelockerten Baustrukturen im Gemeindegebiet zu erhalten und eine zu starke Verdichtung zu verhindern. Gemeinsam mit externen Fachleuten erarbeitete die Bauverwaltung in nur vier Monaten einen Satzungsentwurf für das Gemeindegebiet, stellte Bürgermeister Max Kollmannsberger stolz heraus, Bauamtsleiter Jan Kador erläuterte die wichtigsten Bestimmungen der Tegernheimer Satzung. So gilt zukünftig in einem Großteil des Gemeindegebietes vor Gebäuden bis zu einer Länge von 16 Metern eine notwendige Abstandsflächentiefe von 0,7 der Wand- und Dachhöhe. Auf den beiden anderen Seiten gilt der Faktor von 0,4. Die geänderte Bayerische Bauordnung fordert im Gegensatz dazu auf allen Gebäudeseiten, unabhängig von der Gebäudelänge, nur den Faktor von 0,4. Der Bauamtsleiter erläuterte anhand eines Beispiels, dass durch die geänderte Berechnungsformel zu den Nachbargrenzen eine ähnliche Abstandstiefe wie bisher gilt. Der in der BayBauO festgelegte Mindestgrenzabstand von drei Metern wurde auch in der Tegernheimer Satzung übernommen. Kador erläuterte, dass das abweichende Tegernheimer Recht nicht im gesamten Gemeindebereich gelte. In Gebieten, in denen durch Bebauungspläne ein ausreichender Gebäudeabstand bereits festgeschrieben ist, gilt zukünftig die 0,4-Regel wie in der Bayerischen Bauordnung festgelegt. Es sind dies die Gebiete „Am Hang-Weinbergstraße“, das Baugebiet „Jurastraße“ sowie die Baugebiete „Zentralsportanlage“ und „Obere Felder“. Nach Aussage des Bürgermeisters war das „differenzierte Vorgehen“ notwendig, um mögliche Klagen von Grundstücksbesitzern zu verhindern. In der anschließenden Aussprache zeigte sich Astrid Seitz überrascht von der Eingruppierung des Baugebietes „Jurastraße“ als Bereich, in dem keine Wohnqualität besteht, die eine Vergrößerung der Abstandsflächen erfordere. Der bauamtsleiter sagte zu, dies nochmals zu überprüfen. Volker Rössler sprach sich gegen die Tegernheimer Satzung aus, da damit die Arbeit der Verwaltung erschwert und das Bauen unter Umständen verhindert werde.

Keine „Monsterhäuser auf zu kleinen Grundstücken“

Im Gegensatz dazu zeigte sich sein Parteikollege Alfred Federl mit der neuen Satzung zufrieden. Das Ziel, die „Verhinderung von Monsterhäusern auf zu kleinen Grundstücken“ werde dadurch erreicht. Auch Herbert Wesselsky lobte die ausgearbeitete Satzung und erklärte, dass die vergrößerten Abstandsflächen mehr Grün und dadurch nicht nur für die Nachbarschaft, sondern auch für die Tierwelt und das Klima eine wesentliche Verbesserung mit sich bringe. Auf die Nachfrage von Sebastian Zirngibl, wer die Einhaltung der unterschiedlichen Regelungen kontrolliere sagte der Bürgermeister, dass dies noch nicht abschließend geklärt sei. In einigen Jahren würden Baupläne aber zuerst vom Landratsamt und erst im Nachgang von der Gemeinde geprüft. Mit 15:2 Stimmen nahm das Gremium die neue Satzung an.

Gemeinde bezuschusst Urnengräber

Die Kirchenverwaltung beantragte einen gemeindlichen Zuschuss zur Errichtung von zwei Urnenerdgräbern im neuen Friedhof. Nach Aussage der Kirchenverwaltung werden immer mehr klassische Gräber aufgelöst und immer mehr Verstorbene in Urnen beigesetzt. Da einerseits viele Grabstellen frei sind, gleichzeitig Urnengräber fehlen möchte die Pfarrei zwei Urnengrabstätten mit jeweils acht Urnenerdkammern im älteren Teil des neuen Friedhofs errichten. Die geschätzten Kosten betragen rund 22 000 Euro. Die Gemeindeverwaltung schlug vor, die Maßnahme mit 50% zu bezuschussen. In der Diskussion stellten verschiedene Redner klar, dass das Bestattungswesen eine gemeindliche Aufgabe sei, die in Tegernheim dankenswerterweise von der Pfarrei übernommen werde. Daher solle man die Maßnahme auf jeden Fall bezuschussen. Von einigen Räten wurden aber Zweifel hinsichtlich der Lage der Urnengräber zwischen den normalen Grabstellen geäußert. Mit 16:1 Stimme befürwortete das Gremium letztlich den Zuschuss in Höhe von 50% bzw. maximal 11 000 Euro.

Umgestaltung der nördlichen Kirchstraße

Bei der Ausschreibung der Arbeiten zur Umgestaltung der nördlichen Kirchstraße gingen insgesamt acht Angebote ein. Die Preise liegen bei rund 400 000 Euro. Die Vergabe erfolgte in nichtöffentlicher Sitzung. Weiter informierte der Bürgermeister, dass die Arbeiten am Bolzplatz zügig vorangehen und das Gelände je nach der Coronalage für die Tegernheimer Jugend geöffnet werde. Außerdem wurde ein behindertengerechter Zugang zum Bewegungsparcour erstellt. Im Zusammenhang mit der Öffnung der Sportstätten kritisierte das Gemeindeoberhaupt die Informationspolitik der staatlichen Stellen, da bis jetzt noch nicht klar ist, ob z. B. Kegelbahnen wieder geöffnet werden dürfen. Auf Nachfrage von Herbert Wesselsky, wann die Einbahnstraßenregelung am Wertstoffhof umgesetzt werde, sagte Kollmannsberger, dass man noch auf die benötigten Schilder warte. Stefan Adler erinnerte an die notwendigen Ausbesserungsarbeiten vor den Grüngut- und Glas-Containern in der Jahnstraße. Die übergroßen Wasserlachen behindern eine geordnete Benützung.

Hauptstraße

Bild zeigt die überbreite Tegernheimer Hauptstraße, die nach dem Willen des Gemeinderates einen durchgängigen beidseitigen getrennten Geh- und Radweg erhalten soll.

(Aus der Donaupost)

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