Gemeinderatssitzung vom 01.12.2016 | Firma übernimmt Erschließung im Baugebiet „Süd-West“

11. Dezember 2016

Festpreis und Rechtssicherheit überzeugten – weiterhin Ablehnung eines Neubaus

Fast nur Bauangelegenheiten standen auf der Tagesordnung der eingeschobenen Sitzung des Tegernheimer Gemeinderates. Unter anderem stellte die Firma Bayerngrund ihr Erschließungskonzept für das neue Baugebiet Tegernheim Süd-West vor. Außerdem berieten die Räte über die Bebauungsplanänderung „Bachstraße“ im Bereich der Ringstraße sowie über die Einstufung der westlichen Wiedmannstraße. Einstimmig abgelehnt wurde erneut die Voranfrage zur Errichtung eines Fünffamilienhauses in der Weinbergstraße.

Nach der Genehmigung des Protokolls und der Bekanntgabe einiger nichtöffentlicher Beschlüsse aus der letzten Sitzung stellte Erich Haider von der „Bayerngrund Grundstücksbeschaffungs- und Erschließungsgesellschaft mbH“ das Modell der Erschließungsträgerschaft vor. Ausgangspunkt für Bürgermeister Max Kollmannsberger war die Tatsache, dass die Gemeindeverwaltung weder personell noch fachlich in der Lage sei, ein Projekt wie neue Baugebiet „Tegernheim Süd-West“ zu schultern. Der Vertreter der Bayerngrund stellte heraus, dass seine Firma rund 40 Mitarbeiter aus verschiedenen Bereichen habe und mittlerweile mehr als 3500 zumeist kommunale Projekte abgewickelt habe. Die Bayerngrund gehöre zu 25% dem Land Bayern und zu 50% der Bayerischen Landesbank und verstehe sich als reiner Dienstleister für die Kommunen. Derzeit sei man im Landkreis in Bernhardswald aktiv. In Tegernheim würde Bayerngrund gemäß Paragraph 11 des BauGB die Erschließungsträgerschaft für das neue Baugebiet übernehmen und nach den Vorgaben des Bebauungsplanes die gesamte Erschließung sowie die Abrechnung mit den Grundstückseigentümern für die Gemeinde übernehmen. Seine Firma trete dabei als Bauherr auf. Als größte Vorteile nannte er die unkomplizierte Vergabe und Abrechnung nach Privatrecht und die vollständige Rechtssicherheit für die Gemeinde. Auf Nachfrage von Alfred Federl erklärte der Firmenvertreter, dass Bayerngrund für die Leistungen unabhängig von den späteren Erschließungskosten ein Festpreisangebot mache. Dritter Bürgermeister Herbert Wesselsky sah, wie später andere Räte auch, in der Vergabe der Erschließung große Vorteile für die Gemeinde. Außerdem habe man mit Bayerngrund im Baugebiet „Östliche Böhmerwaldstraße“ bereits positive Erfahrungen gemacht. Auf Nachfrage von Sebastian Zirngibl erklärte Bürgermeister Kollmannsberger, dass es auch weitere Dienstleister gebe und deren Angebote vorlägen.

Änderung des Bebauungsplans „Bachstraße“

Bei der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs zur Verwirklichung der Wohnbebauung auf dem Grundstück der ehemaligen Pferdekoppel an der Ringstraße gingen eine Reihe von Stellungnahmen und Anregungen seitens der verschiedenen Träger öffentlicher Belange und einer Privatperson ein. Überwiegend einstimmig wurden die allgemeinen Hinweise zur Hochwassersituation, dem Katastrophenschutz, der Grundwassersituation und andere Anregungen zur Kenntnis genommen. Im Zusammenhang mit der Forderung einer geordneten Abfallentsorgung wurde seitens des Gemeinderates eine Überdachung des Abstellplatzes an der Ringstraße angeregt. Auf Anregung von Gerald Höferer, der auf den im Bodendenkmalplan Bayern dokumentierten mittelalterlichen Friedhof auf dem Grundstück verwies, nahm man einen zusätzlichen Hinweis auf. Die Forderung von Gemeindearchivar Hans-Joachim Graf, durch eine geeignete Namensgebung auf die ehemalige Brauerei auf dem Gelände zu verweisen, wurde an den Bauträger weitergegeben. Mit 13:3 Stimmen wurde die Bebauungsplanänderung schließlich befürwortet.

Räte widersprechen Landratsamt

Einstimmige Ablehnung erfuhr erneut die Voranfrage zur Errichtung eines Fünffamilienhauses in der Weinbergstraße. In einem mehrseitigen Schreiben hatte das Landratsamt Regensburg die im Juli beschlossene Ablehnung als unrechtmäßig beurteilt und die Gemeinde aufgefordert, das Einvernehmen zu erteilen. Nach Auffassung des Amtes seien die drei Ablehnungsgründe, Überschreitung der Grundflächenzahl von 0,6, ungenügende Zufahrt zu zwei Stellplätzen und die Sicherheit der Bewohner im Eingangsbereich durch Fahrzeuge aus dem Nachbargrundstück, nicht stichhaltig. Da es keinen Bebauungsplan gebe, sei alleine das Einfügungsgebot nach Paragraph 34 ausschlaggebend. Und hierbei entspreche das Haus in Größe und Höhe den umliegenden Gebäuden. In großer Einmütigkeit widersprachen die Räte der Sichtweise des Landratsamtes. Stefan Adler betonte, dass das Grundstück insgesamt zu dicht bebaut sei und daher dem Einfügegebot nicht Rechnung getragen werde. Ähnlich äußerste sich auch Alfred Federl, der auf die Grundflächenzahl von über 0,9 verwies. Zweiter Bürgermeister Jürgen Beier sprach sich dafür aus, die angedrohte Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch das Amt einer juristischen Klärung zuzuführen. Ohne Gegenstimme befürworteten die Gemeinderäte den Ausbau eines Dachgeschosses in einem Mehrfamilienhaus in der Hochstraße. Die erforderlichen sechs Stellplätze wurden nachgewiesen. Nach kurzer Diskussion sprach sich eine klare Mehrheit mit 15:1 Stimmen für die Einstufung der westlichen Wiedmannstraße als Haupterschließungsstraße aus und folgte damit dem Vorschlag des Verkehrsplanungsbüros GEO.VER.S.UM. Die Einstufung der Straße nach dem Straßenausbaubeitragsrecht ist notwendig, da sie Grundlage für die Abrechnung der im nächsten Jahr durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen ist. Im Gegensatz zu einer Anliegerstraße trägt die Gemeinde in einer Haupterschließungsstraße 50% der Straßenbaukosten und 35% der Kosten für Gehwege, Radwege, Parkplätze usw. Bei einer Einstufung als Anliegerstraße hätte die Gemeinde nur 20% aller Kosten zu tragen. Während Sandra Scheck und Gerald Höferer eine Ungleichbehandlung gegenüber der gleichen Einstufung der Ringstraße mit dem deutlich erhöhten Verkehrsaufkommen sahen, vertrat Roberto Mazzotta die Auffassung, dass das Planungsbüro mit großer Objektivität die Einstufung vorgenommen habe. Herbert Wesselsky erinnerte daran, dass in der Wiedmannstraße nicht nur Anlieger, sondern auch drei Gewerbebetriebe ansässig seien.

Einführung eines Gemeindetickets

Auf Anregung der Drogeriebesitzerin Martha Zahnweh und nach klärenden Vorverhandlungen mit dem RVV und dem Landratsamt legte Bürgermeister Max Kollmannsberger den Räten einen Vertragsentwurf zur Einführung eines Innerortstickets vor. Danach wird es ab März kommenden Jahres ein 1-Euro-Ticket für die Fahrt innerhalb von Tegernheim geben. Den Differenzbetrag zum Streifenticket in Höhe von 0,76 Euro übernimmt die Gemeinde. Einstimmig sprachen sich die Räte für die Einführung aus.

Zum Abschluss stellte der Bürgermeister einen ersten Entwurf zur möglichen Bebauungserweiterung im Osten Tegernheims vor. Auf dem rund 45 Meter breiten Streifen könnten rund Einfamilien- und Doppelhäuser sowie 15 Reihenhäuser entstehen. Das Problem des Lärmschutzes an der Hauptstraße könnte über eine Bebauung mit Garagen gelöst werden. Außerdem informierte das Gemeindeoberhaupt über den Zeitplan für die Sanierung der Mehrzweckhalle. Danach sollen die Arbeiten im3.Quartal 2017 begonnen und Ende 2018 abschlossen werden. Begonnen wurde mittlerweile auch mit der Aufschüttung der BMX-Bahn und der Erstellung des neuen Grüngutplatzes sowie der Erstellung zusätzlicher Straßenlampen an der Jahnstraße. Auf Nachfrage von Jürgen Beier erklärte Kollmannsberger, dass mittlerweile auch der erste WLAN-Hotspot im Rathaus eingerichtet worden sei. Die weiteren Spots seien in Arbeit.

(aus der Donaupost vom 03.12.2016)

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