Gemeinderatsthemen 2025

Knapp dafür

Bauausschuss stimmt mit 6:5 Errichtung eines Elfparteienhauses zu

Eine stattliche Zahl privater Bauvorhaben beschäftigte die Mitglieder des Tegernheimer Bauauschusses in ihrer jüngsten Sitzung. Im Mittelpunkt stand wie bereits in der letzten Sitzung die Bebauung eines Grundstücks im Baugebiet Obere Felder II. Nachdem der Ausschuss im Juni mehrheitlich die Errichtung von 15 Wohneinheiten ablehnend beschieden hatte, beantragte der Bauträger nunmehr ein gleich großes Gebäude mit elf Wohneinheiten. In der Beschlussvorlage der Verwaltung wurde darauf verwiesen, dass das geplante Vorhaben rund 300 Quadratmeter Grundfläche aufweist und 23 Stellplätze im südlichen Grundstücksbereich errichtet werden sollen. Die Größe des Grundstücks beträgt etwas mehr als 1300 Quadratmeter. Auch die neu vorgelegte Planung hält verschiedene Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht ein: Überschreitung der Zahl der Wohneinheiten von maximal sechs, mit Tiefgarage acht Einheiten; Überschreitung des Baufensters für Parkplätze und Form des Daches, Krüppelwalm statt Walmdach. Außerdem verwies die Verwaltung darauf, dass dem Bauvorhaben kein Nachbar zugestimmt und ein Nachbar bereits schriftlich seine Bedenken und Einwände vorgebracht habe.

Bebauungsplan ist erst zwei Jahre alt

In der längeren Aussprache erklärte Astrid Seitz, dass das Gebäude mit den vielen Wohnungen nicht in das Gebiet passe und zudem nicht behindertengerecht, sondern allenfalls barrierearm sei. Die Lage der Stellplätze sowie deren Zufahrt sehe sie zudem äußerst kritisch.

Volker Rössler meinte, in Deutschland fehlten viele Wohnungen, gerade für ältere Menschen. Er sehe in der höheren Wohnungszahl kein Problem. Alfred Federl erklärte, dass der Bebauungsplan zwar weniger Wohneinheiten als jetzt geplant vorsehe und das Gebäude zwar groß sei, aber noch innerhalb des Baufenster liege.

Wolfgang Kollmannsberger vertrat die Auffassung, dass der Bauausschuss nicht so massiv vom erst 2023 beschlossenen Bebauungsplan abweichen könne. Er sah vor allem die Nachbarschaftsrechte verletzt und zudem sei eine Ausnahmegenehmigung ein Freibrief für weitere größere Vorhaben.

Für Stefan Adler war der Bauwerber der Gemeinde mit der Reduzierung der Wohnungen von 15 auf 11 schon weit entgegengekommen und die Errichtung einer Tiefgarage sei mit sehr hohen Kosten beim Bau und beim Unterhalt verbunden. Daher solle man dem Vorhaben zustimmen. Christian Mühlbauer sprach sich gegen die geplante Bebauung und die damit verbundene Abweichung vom Bebauungsplan aus. Mit dem Argument teuerer Grundstückspreise oder fehlender Wohnungen könne man nicht alles begründen. Herbert Wesselsky sah in der Planung größere Mängel. Neben der großen Wohnungszahl sprechen auch die vielen Stellplätze im Süden und die Anordnung der Balkone und Terrassen zum Teil im Norden gegen gesunde Wohnverhältnisse.

Roberto Mazzotta erklärte, dass bei der Aufstellung des Bebauungsplans bereits ein Fehler passiert sei. In der heutigen Zeit bräuchte man eher kleinere Wohnungen, besonders auch für die ältere Generation. Zum Abschluss der Aussprache meinte Bürgermeister Max Kollmannsberger, dass kleinere Abweichungen von Bebauungsplänen kein Problem seien. Allen Befürwortern müsse aber klar sein, dass die massive Erhöhung der Wohnungszahl den gesamten Plan zukünftig aushebeln würde. Trotz der eindringlichen Warnung des Gemeindeoberhaupts stimmte die Mehrheit des Ausschusses (Stefan Adler, Alfred Federl, Volker Rössler, Maria Weigert, Roberto Mazzotta und Maria Blaimer) für das Vorhaben. Fünf Mitglieder ( Max Kollmannsberger, Astrid Seitz, Herbert Wesselsky, Wolfgang Kollmannsberger und Christian Mühlbauer) votierten gegen den Antrag.

Weitere Bauvorhaben

Einstimmig befürwortete das Gremium die Errichtung eines Einfamilienhauses in der Bgm.-Wimmer-Straße. Mit der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Drehung der Firstrichtung wegen einer Fotovoltaikanlage herrschte dabei Einverständnis. Einstimmigkeit herrschte auch beim Antrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses in der Ringstraße.

Einstimmige Zustimmung erfuhr ferner der Bauantrag zum Abriss und dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Taubenweg. Das Vorhaben liegt in einem Bereich ohne Bebauungsplan und fügt sich in die nähere Umgebung ein.

Mit 9:1 Stimmen genehmigte der Ausschuss die Errichtung eines Einfamilienhauses im Baugebiet „Obere Felder II mit geringen Abweichungen vom Bebauungsplan bei der Lage der Doppelgarage.

Ohne Gegenstimme erteilte das Gremium dem Antrag zur Nutzungsänderung einer gewerblichen Nutzung in der Von-Heyden-Straße das gemeindliche Einvernehmen. In den Räumen einer Modeboutique soll zukünftig ein Fitnesscenter mit Kursräumen sowie 27 Stellplätze entstehen.

Stützmauern dürfen doch errichtet werden

Mit 6:5 Stimmen stimmte eine knappe Mehrheit für einen bereits vor einiger Zeit abgelehnten Bauantrag zur Errichtung von Stützmauern bei einer Doppelhaushälfte im Schluchtweg. Aufgrund des Gefälles auf dem Grundstück sollen an drei Seiten jeweils Stützmauern mit Höhen zwischen 1,63 und 3,04 Meter entstehen. Auslöser für die erneute Behandlung war eine Stellungnahme des Landratsamtes, in dem dieses das Grundstück als Innenbereich wertete und damit die Mauern als genehmigungsfähig betrachtete. Zu Kopfschütteln führte bei einigen Räten vor allem die Aussage des Landratsamtes, „das Vorhaben füge sich in die nähere Umgebung und das Ortsbild ein“,.

Informationen

Für den Rathausneubau wurden die Schreinerarbeiten in einem Direktvergabeverfahren ausgeschrieben. Die Angebote liegen zwischen 67 000 Euro und 81 000 Euro. Außerdem teilte der Bürgermeister mit, dass die Arbeiten am Rathaus planmäßig verliefen und die Fertigstellung noch heuer erfolgen werde.

(Aus der Donaupost - Autor: H. Wesselsky)