Tegernheim. (hw) Eine Fülle unterschiedlicher Themen beschäftigte den Tegernheimer Gemeinderat in seiner 13. Sitzung am 13. November. Unter anderem standen die Anpassung der gemeindlichen Ehrenordnung, die Neufestlegung der Vereinszuschüsse, ein Antrag zur Errichtung einer Leichenhalle im neuen Friedhof sowie die Aufstellung eines weiteren einfachen Bebauungsplanes und ein Antrag zur Anschaffung eines Elektrofahrzeugs zur gemeinsamen Nutzung für die Gemeinde und Bürger auf der Tagesordnung.
Zu Beginn beantragte die CSU-Fraktion die Absetzung des Tagesordnungspunktes "Neue Leichenhalle im neuen Friedhof". Sprecher Alfred Federl erklärte, dass die Bezuschussung des Neubaus einer Leichenhalle auf dem Kirchfriedhof. bereits beschlossen sei und der Antrag von Otto Kling "keine neuen Tatsachen" enthalte. Kling hatte beantragt, dass die Gemeinde den Zuschuss für die katholische Kirche zum Bau einer neuen Leichenhalle auf dem neuen Friedhof verwenden solle. Eine "Leichenhalle auf neutralem Boden" käme den vielen nichtkatholischen Mitbürgern entgegen und sei langfristig die bessere Alternative. Mit 12:3 Stimmen befürwortete die Mehrheit ohne Aussprache den Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes.
Bürgermeister Max Kollmannsberger gab verschiedene nichtöffentlich gefasste Beschlüsse bekannt. Unter anderem hat der Gemeinderat einen Antrag zur Beseitigung von Birken im Bereich der Bebauung am Hardtgraben zurückgestellt. Hierzu will der Bürgermeister zuerst fachlichen Rat einholen. Jeweils einstimmig befürworteten die Räte die Anpassung der gemeindlichen Ehrenordnung und die neue Zuschussregelung für Vereine. Die neue Ehrenordnung sieht vor, dass bei Geburtstagen zwischen 91 und 94 und 96 bis 99 Jahren nicht mehr der Bürgermeister gratuliert, sondern ein gemeindlicher Vertreter.
Die künftige Zuschussregelung für Vereine wurde in zwei Sitzungen des Ausschusses für Jugend, Familien, Senioren und Vereinsangelegenheiten ausgiebig diskutiert und eine neue Berechnungsformel ausgearbeitet. Diese berücksichtigt neben der Vereinsgröße, die Zahl der Jugendlichen und Senioren und das besondere soziale Engagement.
Zuschüsse im Einzelnen
Nach dem neuen Schlüssel erhalten in den nächsten drei Jahren zum Beispiel die Freiwillige Feuerwehr 457 Euro, der Männergesangverein 290 Euro, die Blaskapelle 408 Euro, der KRV 320 Euro, der OGV 461 Euro, die Kolpingsfamilie 376,50 Euro, die Schachfreunde 421 Euro, der VdK 286,50 Euro, die AWO 367 Euro und der FC Tegernheim 1.424 Euro.
Insgesamt bezuschusst die Gemeinde die 19 Vereine zukünftig mit etwas über 7.000 Euro statt wie bisher mit 3.645 Euro.
Reinhard Peter und Alfred Federl lobten die ausgearbeitete Zuschussregelung und deren Nachvollziehbarkeit durch die Vereine.
Zur weiteren Verbesserung des geselligen und kulturellen Lebens stimmten die Räte einstimmig einem Antrag der Verwaltung zu, einen Arbeitskreis für Kultur, Soziales und Vereine zu installieren. Dem Arbeitskreis sollen acht bis zehn Mitglieder aus der Bevölkerung angehören, meinte Kollmannsberger. Seine Aufgabe soll es sein, ein Bürgerfest, einen Bauernmarkt oder auch einen Weihnachtsmarkt zu organisieren.
Stefan Adler erklärte, die Idee stoße auf positive Resonanz seitens der Vereine und führe sicher zu mehr Miteinander. Sandra Scheck zeigte sich angetan, dass ihre bereits seit längerem angestoßene Idee nun umgesetzt werde, da sie die Zusammenarbeit der Vereine fördere und den Gemeinsinn in Tegernheim belebe.
Ohne längere Aussprache befürworteten die Räte die vierte vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Nord". Diese wurde notwendig, da ein Anlieger gegen den Erschließungsbeitrag geklagt und das Verwaltungsgericht drei kleinere Unklarheiten bemängelt hatte.
Jeweils einstimmig wurde die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes für den Bereich zwischen Hoch-, Donau- und Jahnstraße beschlossen. Ziel dieses Bebauungsplanes ist es, ähnlich wie im Bereich zwischen Haupt-, Ring- und Kirchstraße eine "zu dichte Bebauung zu verhindern" und das Ortsbild zu erhalten. Im Geltungsbereich des bereits vor einigen Jahren beschlossenen einfachen Bebauungsplans dürfen nur maximal vier Wohneinheiten pro Gebäude errichtet und mindestens 40 Prozent Grünanteil eingehalten werden. Auf Nachfrage bezifferte das Gemeindeoberhaupt die Kosten mit ungefähr 20.000 Euro.
Im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan beschloss der Gemeinderat eine sofortige Veränderungssperre. Bauvorhaben können demnach nur noch im Ausnahmefall und unter Einhaltung der künftigen Vorgaben durchgeführt werden.
Verlegung eines Bushäuschens
Eine längere Aussprache ergab sich zum Antrag eines Grundstücksbesitzers auf Verlegung des Bushäuschens im Bereich des Bäckereiladens Schifferl. Die zur Errichtung eines Hauses im hinteren Teil seines Grundstücks benötigte Zufahrt wird derzeit durch das Wartehäuschen verstellt. Nachdem eine Verlegung nach Westen vom Antragsteller abgelehnt wurde, konnte eine Einigung mit dem östlichen Grundstücksbesitzer gefunden werden.
Von verschiedenen Gemeinderäten wurde bemängelt, dass eine weitere Verschiebung nach Osten die Benutzbarkeit des Häuschens weiter erschwere. Schon jetzt würden durch den zu großen Abstand zwischen Wartehäuschen und angefahrener Haltestelle Probleme auftreten. Eine weitere Verschiebung würde die Attraktivität noch verringern.
Während einige Räte für einen kompletten Abbau votierten, sprach sich Herbert Wesselsky für die Verlegung aus. Gleichzeitig regte er an, auch verkehrstechnisch ungünstig gelegene bisherige Haltestellen im Kreuzungsbereich der Ringstraße und vor dem Bäckerladen 80 bis 100 Meter nach Osten zu verlegen. Dies könnte man im Vorgriff auf den kommenden weiteren Umbau der Hauptstraße vorsehen.
Mit 13:4 Stimmen sprach sich schließlich eine Mehrheit für die Verlegung und die Kostenübernahme durch den Antragsteller aus.
(Bericht der Donau-Post, 15. November 2014)