Tegernheim. (hw) Auf Einladung der Verwaltung präsentierten in der jüngsten Sitzung des Tegernheimer Bau- und Umweltausschusses drei Planungsbüros sich selbst sowie erste Überlegungen zur Errichtung einer weiteren Kinderkrippe oder einer kombinierten Krippe mit Kindergarten. Außerdem beschäftigten sich die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses mit verschiedenen Bauvoranfragen und -anträgen sowie der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes "Am Hang - Weinbergstraße".
Nachdem die Zahl der Berechtigten und Neuanmeldungen für die Krippe und die Kindergärten zuletzt deutlich angestiegen war und auf Anregung des Bürgermeisters im Haushalt bereits entsprechende Mittel eingeplant wurden, stellten sich in der Sitzung drei Architekturbüros mit ersten Überlegungen zur Errichtung eines entsprechenden Gebäudes vor. Es waren dies die Büros Schnabel und Partner aus Bad Kötzting, Peithner aus Regensburg und Winkler aus Wörth. Alle drei Planer verwiesen auf ihre einschlägigen Erfahrungen bei der Planung und Abwicklung vergleichbarer Objekte. Mitarbeiter des Büros Schnabel präsentierten den Ausschussmitgliedern bereits erste Vorplanungen für das Grundstück hinter der Grundschule und eine grobe Kostenschätzung. Danach rechnen die Planer für ein Kinderhaus mit zwei Krippengruppen für insgesamt 24 Kinder und einer Kindergartengruppe mit 25 Kindern mit Baukosten von rund 1,4 Millionen Euro. Abzüglich der staatlichen Förderungen von derzeit 70 Prozent für die Krippe und rund 35 Prozent für den Kindergarten verbleiben bei der Gemeinde etwa 600.000 Euro.
Vorarbeiten umgehend
Die Vertreter aller Planungsbüros erklärten, dass sich die Gemeinde angesichts des gewünschten Fertigstellungstermins im Sommer 2014 umgehend mit den entsprechenden Vorarbeiten befassen müsse. Außerdem müsse noch heuer der Rohbau fertig gestellt und ab Januar mit dem Ausbau begonnen werden. Angesichts der boomenden Baukonjunktur werde dies allerdings nicht ganz einfach. Die Vergabe des Planungsauftrages erfolgte dann im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.
Nachdem der Bauausschuss der Errichtung eines Einfamilienhauses "Am Hang - Weinbergstraße" mittels einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes seine Zustimmung erteilt hatte, forderte das Landratsamt nun eine Änderung des Bebauungsplanes. Das Amt begründete seine Forderung mit der Tatsache, dass auf dem Grundstück bisher keine Bebauung geplant war. Auf Anregung von Herbert Wesselsky reduzierte der Ausschuss die vom Planer festgesetzte Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8 auf 0,6, um der insgesamt lockeren Bebauung in diesem Gebiet Rechnung zu tragen. Einstimmig Votierten die Räte dann für den Änderungs- und Auslegungsbeschluss.
Mit 6:1 Stimmen lehnten die Ausschussmitglieder die Voranfrage zur Errichtung eines Bungalows im Bereich des Gewerbegebietes "Tegernheim-West" ab. Obwohl das Gebäude nach Auskunft des Bauwerbers ein Betriebsleiterwohnhaus darstellt und sich der bereits bestehenden Gewerbebebauung unterordnet, sprach sich die Verwaltung für eine Ablehnung aus. Es bestehe die Gefahr, dass die geplante Wohnbebauung die zulässige industrielle Nutzung auf den angrenzenden Flächen einschränke.
Bebauung zu massiv
Ablehnend beschieden wurde auch die Voranfrage zur Errichtung eines Vierfamilienhauses mit acht Carports Am Hölzl. Das Gebäude sollte entgegen dem Bebauungsplan eine geringfügig steilere Dachneigung sowie einen höheren Kniestock erhalten und zur Erstellung der acht Carports von der Baugrenze nach Süden abweichen. Nach eingehender. Diskussion wurde die insgesamt zu massive Bebauung abgelehnt.
Die Ausschussmitglieder lehnten jeweils mit Mehrheit den Wunsch eines Bauwilligen auf drei Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Zentralsportanlage" ab. Keine Zustimmung gab es für die Versetzung der Garagen, die Errichtung eines Pult- statt Satteldaches und anthrazitgraue statt roter Dachziegel. Einstimmig befürwortet wurde der Bauantrag für ein Einfamilienhaus in der Frankenstraße. Bürgermeister Meinrad Hirschmann gab bekannt, dass der Ausbau des Mittelweges am 29. April beginnen soll.
(Bericht der Donau-Post, 15. April 201