Tegernheim. (hw) Erneut beschäftigte die Umgestaltung des Dorfplatzes die Tegernheimer Räte. Außerdem standen verschiedene Bauangelegenheiten und die Erstellung einer Straßenbeleuchtung entlang dem Fuß- und Radweg zwischen Ort und Gewerbegebiet auf der Tagesordnung.
Nachdem sich der Gemeinderat in der letzten Sitzung für einen veränderten Pavillonstandort ausgesprochen hatte, legte Architekt Gerhard Plöchinger nun seine neue Planung vor. Beide Pavillonvarianten sind sechs Meter vom nördlichen Nachbarn entfernt und enthalten neben einer rund 45 Quadratmeter großen Bühnenfläche seitliche Nebenräume. Der Vorplatz soll bis zum Feuerwehrgerätehaus gepflastert und im Westen durch eine seitliche Heckenbegrenzung zum gemeindlichen Mehrzweckgebäude abgegrenzt werden. Auf Nachfrage bestätigte der Planer, dass der Pavillon aus Holz errichtet werden soll.
Herbert Wesselsky zeigte sich mit der Lösung grundsätzlich einverstanden. Er sprach sich jedoch gegen die starke Heckenabgrenzung aus, da dadurch der OGV eingeschränkt werde. Außerdem regte er an, mit dem nördlichen Nachbarn zu sprechen, damit die seiner Meinung nach störenden seitlichen Anbauten hinter den Pavillon errichtet werden können. Nachdem sein Vorschlag von mehreren Gemeinderatskollegen und auch vom Planer für gut befunden wurde, erklärte Bürgermeister Hirschmann, mit dem Besitzer des Nachbargrundstücks wegen der benötigten Ausnahmeregelung zu sprechen.
Gegen Pflasterung
Max Kollmannsberger sprach sich gegen die Pflasterung der Pavillonvorfläche aus, da der Dorfplatz von der Ringstraße aus damit eine einzige Pflasterfläche sei. Er plädierte für einen Schotterrasen. Ahnlieh argumentierte auch Reinhard Peter, der die Befürchtung äußerte, dass ein großer befestigter Platz auch zu "wilden Nutzungen" verleiten könne. Roberto Mazzotta und Alfred Federl widersprachen diesem Vorschlag. Während Mazzotta in Anlehnung an Regensburger Plätze als Ausgleich die Anpflanzung mehrerer Bäume seitlich des Pavillons forderte, verwies Federl auf die problematische Bestuhlung eines Schotterrasens.
Wenig Gefallen fand Jürgen Beier am Kompromissvorschlag des Planers, die Fläche durch verschiedene Pflasterarten oder Streifen mit Schotterrasen aufzulockern. Eine längere Aussprache ergab sich auch zur vorgesehenen Parkmöglichkeit im Bereich zwischen Feuerwehr- und Mehrzweckgebäude. Während Hermann Meier und Peter Rempter die Parkplätze in diesem Bereich als nicht notwendig ansahen, verwies Günther Schöberl in seiner Funktion als Feuerwehrkommandant auf die Notwendigkeit dieser Parkmöglichkeit für die Dienstleistenden. Bürgermeister Hirschmann verwies auf die in naher Zukunft freie Fläche westlich des Dorfplatzes.
Raimund Daßberger sprach noch das Problem der Absicherung des Pavillons gegen unbefugte Nutzungen an. Der Planer erklärte, dass er eine Schließung durchaus für notwendig erachte und dafür noch geeignete Möglichkeiten planen müsse. Abschließend kam man überein, dass der Architekt die wesentlichen Anregungen des Gemeinderates umgehend einarbeiten werde und diese Planung dann in der Bürgerversammlung am Montagabend vorgestellt wird.
Straßenbeleuchtung Thema
Ohne Aussprache stimmte das Gremium der Aufstellung von Straßenlaternen im Bereich des Fuß- und Radweges auf der nördlichen Seite der Hauptstraße zwischen Ort und Gewerbegebiet einstimmig zu. Zur Ausführung kommt die rund 500 Euro teurere Variante mit LED-Lampen, da diese nach Auskunft von Bürgermeister Meinrad Hirschmann eine rund 20-prozentige Energieersparnis gegenüber den jetzigen Lampen erbringen. Die Gesamtkosten betragen rund 18.500 Euro.
Bauanträge behandelt
Einstimmig lehnte der Gemeinderat eine Voranfrage zur Bebauung eines am östlichen Ortsrand liegenden Hinterlieger-Grundstücks ab. Obwohl für das Grundstück bereits ein Schuppen zur Unterbringung landwirtschaftlicher Geräte genehmigt worden sei und ein Kanal- und Wasseranschluss vorliege sei eine Ausnahmegenehmigung nicht möglich, da das Grundstück auch im neuen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen sei und zudem im Landschaftsschutzgebiet liege.
Herbert Wesselsky und Alfred Federl verwiesen zudem auf die Problematik, dass man nicht nur für ein Hinterliegergrundstück eine Ausnahmegenehmigung erteilen könne, sondern dann auch gleich für das an der Straße liegende Grundstück eine Bebauung zulassen müsse.
Einstimmig befürwortete das Gremium die Errichtung eines Einfamilienhauses im Bereich des Baugebietes "Am Hang-Weinbergstraße". Obwohl der Bebauungsplan in diesem Teilgrundstück keine Bebauung vorsieht, folgten die Räte der Empfehlung der Verwaltung, da das Gebäude den allgemeinen Vorgaben des Bebauungsplanes entspricht und von einer "maßvollen Nachverdichtung" ausgegangen werden kann. Eine eventuell notwendige Änderung des Bebauungsplanes muss der Bauwerber auf seine Kosten veranlassen.
Im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme regten Alfred Federl und Jürgen Beier eine generelle Überarbeitung des Bebauungsplanes an. Damit könne für alle Grundstücksbesitzer, ähnlich wie zuletzt im Ortsgebiet mit dem einfachen Bebauungsplan, eine klarere Aussage über eine mögliche zusätzliche Bebauung erarbeitet werden. Dieses Ansinnen wurde von Herbert Wesselsky und Max Kollmannsberger abgelehnt.
Während Wesselsky neben Kostengründen auf die Problematik verwies, dass nach seiner Erfahrung auch "geänderte Planungen meist nach einigen Jahren bereits wieder als veraltert" gelten, verwies Ratskollege Kollmannsberger auf die Tatsache, dass in diesem Gebiet ein gültiger Bebauungsplan besteht und seitens der Gemeinde kein Änderungsbedarf gegeben sei. Aufgrund nicht ganz geklärter Grundstücksfragen und grundsätzlichen Zweifeln an der Bebauung wurde die Voranfrage zum Bau eines Küchenstudios mit Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet Nord vertagt.
(Bericht der Donau-Post, 14. Februar 2013)