Gemeinderatsthemen 2015

Tegernheim. (hw) Nur wenige Bauangelegenheiten standen in der Januarsitzung des Tegernheimer Bau- und Umweltausschusses zur Beratung an. Nach eingehender Besprechung lehnten die Ausschussmitglieder zwei Änderungswünsche von geltenden Bebauungsplänen ab. Zustimmung erfuhr der Antrag auf Errichtung von zwei Einfamilienhäusern im vorderen Bereich der Kellerstraße.

Nach der Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung und der Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse lag den Räten die Planung zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Bachstraße vor. Bereits im Juli 2014 hatte sich der Ausschuss für die Bebauung eines Grundstücks in der Isarstraße mit zwei Einfamilienhäusern in zweigeschossiger Bauweise mit flachem Dach statt eines Hauses mit ausgebautem Dachgeschoss ausgesprochen.

Ausschuss reguliert Dachausbau

Der nun vorgelegte Plan sah zusätzlich die Errichtung von Einliegerwohnungen und eine Dachneigung von 30 Grad vor. Außerdem waren zwei der benötigten Stellplätze vor den jeweiligen Garagen geplant. Die Verwaltung schlug deshalb vor, die im Bebauungsplan vorgesehenen Einliegerwohnungen zu streichen und die Dachneigung zu verringern. Ergänzend dazu forderte Alfred Federl eine Verkleinerung der Baufenster und der möglichen Gebäudegrößen. Die eingezeichneten Gebäude seien "viel zu groß für ein Einfamilienhaus" sagte Federl und forderte eine maximale Gebäudelänge von 13 Metern.

Nachdem man sich schließlich auf die geforderten Grundzüge der zukünftigen Bebauung geeinigt hatte, sprachen sich alle anwesenden Ausschussmitglieder und der Bürgermeister für die Ablehnung der vorliegenden Planung aus.

Keine zusätzliche Verdichtung erwünscht

Ablehnend wurde auch der Antrag des Grundstücksbesitzers beschieden, auf dem ehemaligen Gelände des Tenniscenters statt der im Bebauungsplan festgeschriebenen Bebauung eines Grundstücks mit zwei Doppelhäusern zwei Gebäude mit jeweils drei Häusern zu errichten. Aufgrund der großen Bebauungsdichte sprach sich die Verwaltung gegen die gewünschte Änderung aus. Ergänzend stellte Alfred Federl heraus, dass man dem Bauwerber bereits in der Vergangenheit bei verschiedenen Änderungswünschen mehrmals entgegengekommen sei. Die nunmehr geplante weitere Verdichtung sei aber zu massiv.

Wesselsky sah vor allem verkehrstechnische Probleme gegeben, da die sechs Häuser am Ende der engen Zufahrt und einem relativ kleinen Wendehammer zu liegen kämen. Außer den geforderten Stellplätzen gäbe es kaum eine Parkmöglichkeit. Gegen die Stimme von Günther Schöberl wurde die beabsichtigte Bebauung schließlich mit großer Mehrheit abgelehnt.

Zustimmung für zwei Neubauten

Einstimmige Zustimmung erfuhren zwei sich ergänzende Anträge zur Bebauung von zwei benachbarten Grundstücken in der Kellerstraße. Der Abstimmung voraus ging allerdings eine ausführliche Diskussion über die Art und Lage der Bebauung und die mögliche zukünftige Nutzung eines Teilgrundstücks als Parkplatz für die benachbarte Gaststätte. Aus diesem Grund wird sich Bürgermeister Kollmannsberger mit dem Grundstücksbesitzer nochmals über eine mögliche Änderung der Zufahrt zu den Baugrundstücken beraten.

Unter Informationen und Anfragen gab der Bürgermeister bekannt, dass ab 1. März die Überwachung des ruhenden Verkehrs mit monatlich zehn Stunden startet. Außerdem setzte er die Räte davon in Kenntnis, dass man bei einem Ortstermin mit drittem Bürgermeister Wesselsky und Rektor Georg Schaffer-Falter übereingekommen sei, die notwendige Erweiterung der Schulmensa im Bereich des Innenhofes zu verwirklichen. Günther Schöberl informierte das Gemeindeoberhaupt, dass seiner Meinung nach der Zaun im Eingangsbereich der Grundschule verkehrt montiert sei und die nach oben stehenden Spitzen eine Gefahr darstellten.

(Bericht der Donau-Post, 2. Februar 2015)