Tegernheim Die Erweiterung der Grundschulmensa und zahlreiche private Bauanfragen und -anträge standen in der jüngsten Sitzung des Tegernheimer Bau- und Umweltausschusses auf der Tagesordnung. Einstimmig sprachen sich die Mitglieder für die neue, rund 220 000 Euro teuere Erweiterung im Süden der Grundschule aus.
Nachdem der Gemeinderat in der Septembersitzung die erste Planung zur Erweiterung der Mensa im Innenhof der Grundschule aufgrund der hohen Kostensteigerung verworfen hatte, legte nun das Architekturbüro Schnabl & Partner eine neue Variante vor. Die Kosten der ursprünglich geplanten Erweiterung im Innenhof waren durch die derzeitige Baukonjunktur und den hohen Handarbeitsaufwand von erwarteten 125 000 Euro auf rund 180 000 Euro angestiegen.
Nutzfläche vergrößert
Bei der Suche nach Alternativen sei der Planer auf die Variante eines Anbaus im südlichen Außenbereich gestoßen. Nach den Worten von Architekt Thomas Weber koste diese Variante mit 220 000 Euro zwar nochmals mehr als die ursprünglich geplante Variante, allerdings sei hierbei eine Vergrößerung der Nutzfläche von 48 auf rund 76 Quadratmeter gegeben. In der Summe seien zudem rund 18 000 Euro für die Ausstattung sowie die gesamten Baunebenkosten eingerechnet. Außerdem könne die Gemeinde mit rund 70 000 Euro staatlicher Förderung rechnen. Auf Nachfrage von Alfred Federl erklärte der Planer, dass erneute Kostenmehrungen ausgeschlossen seien. Dritter Bürgermeister Herbert Wesselsky fragte nach, welche Kostenreduzierung durch einen verkleinerten Anbau möglich sei. Weber erklärte, dass diese bei maximal 25% liege, der Rektor die vergrößerte Variante aber ausdrücklich befürworte. Ohne Gegenstimme segneten die zehn Ausschussmitglieder die Neuplanung schließlich ab. Als Baubeginn sind die Osterferien 2016 vorgesehen.
Einstimmig abgelehnt wurde der erneute Antrag zum Einbau großer Schleppdachgauben auf einem Dreifamilienhaus in der Bayerwaldstraße. Nachdem der Ausschuss das Vorhaben bereits in der vorherigen Sitzung negativ beschieden hatte, forderte das Landratsamt die Gemeinde auf, die etwas verkleinerten Gauben zu genehmigen. Nach Auffassung des Amtes seien in der näheren Umgebung ähnliche Gauben bereits errichtet. Mehrere Räte widersprachen dieser Auffassung der Behörde und sahen aufgrund der Gebäudegröße keine Vergleichbarkeit gegeben. Eine intensive Aussprache gab es zur erneuten Bauvoranfrage zur Errichtung eines Vierfamilienhauses Am Hölzl. In mehreren Sitzungen stand dieses Vorhaben bereits auf der Tagesordnung, zuletzt im Juni 2014. Hauptablehnungsgrund war unter anderem die ungelöste Stellplatzfrage. Die nach der gemeindlichen Stellplatzverordnung bei vier Wohneinheiten geforderten acht Stellplätze waren nach Meinung der Räte auf dem Grundstück nicht zu verwirklichen. Eine Rücksprache des Bauwerbers beim Landratsamt ergab allerdings eine Diskrepanz zwischen der geforderten Stellplatzzahl laut Bebauungsplan und Stellplatzverordnung. Nach den Festssetzungen im Bebauungsplan müssen bei Mehrfamilienhäusern nur 1,5 Stellplätze je Wohnung, also nur sechs errichtet werden. Leider lag der Verwaltung bis zur Sitzung keine endgültige Stellungnahme des Landratsamtes vor, so dass die endgültige Beschlussfassung vertagt wurde.
Zustimmung verweigert
Einstimmig befürworteten die Ausschussmitglieder die Errichtung eines Bürogebäudes mit Wohnung sowie einer Fahrzeug- und Lagerhalle auf einem Grundstück im Gewerbegebiet Nord. Die geplante Gewerbefläche übersteigt mit 556 Quadratmeter eindeutig die Fläche der Betriebsleiterwohnung mit rund 135 Quadratmeter. Außerdem stimmten die Räte der Anbringung neuer größerer Werbeträger zu. Einstimmige Ablehnung erfuhr eine Voranfrage zur Errichtung eines Zweifamilienhauses im Bergweg. Nachdem der Ausschuss im März 2015 bereits einer ausnahmsweisen Bebauung eines Grundstücks im südlichen Bereich des Bergweges zugestimmt hatte, wollte der gleiche Bauwerber nun in der Verlängerung ein weiteres Haus errichten. Allerdings befindet sich der Grundstücksteil nicht mehr im Innenbereich und liegt zum Teil sogar im Landschaftsschutzgebiet. Aufgrund dieser Gegebenheit und der Tatsache, dass das Grundstück über zwei andere Grundstücke mittels Geh- und Fahrtrecht erschlossen werden müsste, lehnten die Räte die gewünschte Bebauung ab. Nach ausführlicher Aussprache wurde eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses im östlichen Bereich der Weinbergstraße zurückgestellt und die Verwaltung beauftragt, sowohl mit den angrenzenden Grundstücksbesitzern sowie mit dem Landratsamt Kontakt aufzunehmen. Das geplante Bauvorhaben liegt nach Auskunft der Verwaltung nicht mehr im Flächennutzungsplan und befindet sich vollständig im Landschaftsschutzgebiet. Allerdings wurde den Bauwerbern bei der Aufstellung des neuen Flächennutzungsplanes zugesagt, die Bebaubarkeit im Rahmen einer Ortsabrundung zu prüfen. Einstimmige Zustimmung erfuhr ein Antrag der Kirchenverwaltung, die Beleuchtung der neuen Parkplätze an der Jahnstraße in das gemeindliche Netz mit einzubinden, wenn dies technisch machbar ist. Unter Informationen und Anfragen regte Bürgermeister Max Kollmannsberger an, sich wegen der Errichtung von kostenlosen Internetzugängen mittels gemeindlichen Hotspots mit dem Landratsamt in Verbindung zu setzen. Seine bisherigen Recherchen hätten zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt. Auf Nachfrage bezifferte er die Kosten auf rund 1200 bis 1500 Euro je Hotspot im Jahr.
(aus der Donaupost 05.10.2015)