Gemeinderatsthemen 2012

Tegernheim. (mj) Eine kurze Tagesordnung hatten die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses am vergangenen Donnerstag abzuarbeiten. Diskussionsstoff bot vor allem der Antrag auf Nutzungsänderung des ehemaligen Getränkemarktes im Gewerbegebiet Nord in eine Apotheke. Bei der Vorstellung des Sachverhaltes berichtete Bürgermeister Meinrad Hirschmann, dass die Verwaltung im Vorfeld mit dem Landratsamt Rücksprache gehalten habe. Von dort habe man die Auskunft bekommen, dass eine Begrenzung der Zahl der Apotheken in einer Gemeinde nicht möglich sei und gemäß der Baunutzungsverordnung die Eröffnung einer Apotheke in einem Gewerbegebiet zulässig sei.

Raimund Daßberger und Reinhard Peter wandten sich dennoch gegen die Empfehlung der Verwaltung zur Zustimmung. Beide Gemeinderäte äußerten die Befürchtung, dass eine eventuelle Überversorgung zu Existenzgefährdung und Arbeitsplatzverlust führen könnte. Zweiter Bürgermeister Max Kollmannsberger bemerkte, dass aufgrund der infrastrukturellen Lage die neue Apotheke andere Kunden ansprechen werde, als die bereits bestehende Einrichtung in der Ortsmitte. Abschließend gab Bürgermeister Hirschmann zu bedenken, dass der Ausschuss lediglich die Prüfung vorzunehmen habe, ob der Antrag dem Baurecht entspreche. Mit 4:3 Stimmen wurde dem Ansinnen schließlich zugestimmt.

Auf einhellige Ablehnung stieß der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit vier Stellplätzen in der westlichen Ringstraße. Das Grundstück befindet sich im Bereich des einfachen innerörtlichen Bebauungsplans, durch den Anbau an ein bestehendes Wohnhaus würde eine nicht konforme geschlossene Bauweise entstehen. Auch aufgrund des zu geringen Grünflächenanteils und der unklaren Stellplatzsituation entsprachen die Ausschussmitglieder der Beschlussempfehlung der Verwaltung zur Ablehnung des Antrags.

Nach kurzer Diskussion wurde der Antrag auf Vorbescheid zum Bau einer Pension mit acht Appartements, einem Lager für Handelswaren sowie einer Betriebsleiterwohnung mit Garagen im Gewerbegebiet Nord ebenfalls einstimmig abgelehnt. Aufgrund der geltenden Rechtslage seien in Gewerbegebieten nur Einrichtungen zur vorübergehenden Unterbringung von Personen - beispielsweise ein Hotel - zulässig. Bei den geplanten Appartements sah der Ausschuss diese Voraussetzungen nicht gegeben. Ferner seien im Antrag große Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans festzustellen, insbesondere bei den Grenzabständen. Zudem haben die Antragsteller keine entsprechende Zahl von Stellplätzen auf dem Grundstück ausgewiesen.

Die Stellungnahme von Hermann Maier, dass ein Gewerbegebiet nicht zu Wohnzwecken umgenutzt werden dürfe, bekräftigte Bürgermeister Hirschmann mit der Aussage, dass die Gemeinde die Anträge von Baubewerbern auch in dieser Hinsicht prüfen werde.

Auf die Anfrage von Reinhard Peter zu Sanierung und Ausbau des westlichen Mittelwegs, teilte das Gemeindeoberhaupt mit, dass die Maßnahme im Frühjahr 2013 beginnen werde. Aufgrund des Einspruchs von Anwohnern, die einen Rechtsanwalt mit der Vertretung ihrer Interessen beauftragt haben, wird die Rechtslage derzeit noch von der Verwaltung geprüft. Bis zur endgültigen Bauausführung wird die Straße provisorisch befahrbar gemacht.

(Bericht der Donau-Post, 12. November 2012)