Tegernheim. (hw) Der einfache Bebauungsplan zwischen Hauptstraße, Ringstraße, Fuchsengang, Mittel- und Dürerweg und verschiedene weitere Bauangelegenheiten beschäftigten die Mitglieder des Tegernheimer Bau- und Umweltausschusses um Bürgermeister Meinrad Hirschmann in ihrer jüngsten Sitzung. Nach der Würdigung der wenigen Stellungnahmen erfolgte der einstimmige Satzungsbeschluss. Damit gilt nun fast im gesamten innerörtlichen Bereich ein einfacher Bebauungsplan.
Im Zusammenhang mit der Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung vermisste _ Hermann Meier seine Anregung, zukünftig bei Straßenerneuerungsarbeiten das Abwassersystem auf ein Trennsystem umzustellen. Einstimmig sprachen sich die Räte für die Ergänzung des Protokolls aus.
Dann gab der Bürgermeister verschiedene nichtöffentliche Beschlüsse aus der letzten Sitzung bekannt. So erfolgte der Zuschlag für die Sanierungsarbeiten im Mittelweg an die Firma Farner, Barbing. Die Erneuerung der Dachdeckung im Bauhof wurde an die Firma Holzbau Schweiger vergeben.
Zum Thema einfacher Bebauungsplan Hauptstraße und andere teilte das Gemeindeoberhaupt mit, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung nur vom Landratsamt Regensburg kleinere Einwände vorgebracht wurden. Diese seien vom Architekten entsprechend gewürdigt und in den Plan eingearbeitet worden.
Maß der baulichen Nutzung
Um zukünftig Missverständnissen vorzubeugen, forderte die Aufsichtsbehörde eine zusätzliche Klarstellung beim Maß der baulichen Nutzung. So darf in dem Planungsgebiet die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 auch durch Nebengebäude oder Zufahrten keinesfalls überschritten werden. Auf den Grundstücken muss ein Grünflächenanteil von mindestens 40 Prozent gewährleistet werden. Bei allen Bauanträgen ist dies zukünftig durch eine GRZ-Berechnung nachzuweisen.
Nach der einstimmigen Würdigung der eingearbeiteten Anregungen stimmten die Räte auch einstimmig dem Satzungsbeschluss zu. Dieser sieht neben der Beschränkung der GRZ und Geschossflächenzahl (GFZ) im inneren Bereich auch eine maximale Zahl von vier Wohnungen je Gebäude vor.
Ebenfalls ohne Gegenstimme votierten die Räte für die vom Landratsamt geforderte vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Am Hang-Weinbergstraße". Mit dieser Entscheidung wurde der Weg zur Bebauung eines rund 1370 Quadratmeter großen Grundstücks mit einem weiteren Einfamilienhaus ermöglicht.
Einstimmig befürworteten die Ausschussmitglieder eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Frankenstraße". Auf dem Grundstück will der Bauwerber ein Einfamilienhaus mit Walmstatt Satteldach errichten. Außerdem wird das Baufenster geringfügig überschritten.
Einstimmige Ablehnung erfuhr ein Antrag zur Umnutzung von landwirtschaftlichen Flächen in Bauland. Der Antragsteller wollte insgesamt drei Flächen im Bereich Weinberg- und Spessartstraße an der neuen Zufahrt zum Wertstoffhof und südöstlich der Hauptstraße umgewidmet haben. Da sich alle drei Flächen außerhalb der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Bauflächen befinden, sprach sich die Verwaltung gegen die Umwandlung aus. Diesem Vorschlag stimmten schließlich alle Räte zu.
Die Voranfrage zum Neubau einer Ausstellungshalle mit Lager sowie Geschäfts- und Wohnräumen im Gewerbegebiet konnte nicht behandelt werden, da die benötigten Unterlagen nicht rechtzeitig bei der Gemeinde eingereicht wurden.
Informationen und Anfragen
Hirschmann lud die Räte zur Besichtigung des neuen Kanalhebewerks für Montag, 22. Oktober, ein. Dort wird der Planer die neue Anlage und den Umbau vor Ort erörtern. Auf Nachfrage von Reinhard Peter teilte Verwaltungsstellenleiter Klaus Hartenstein mit, dass die Sanierung des Mittelweges am Montag, 5. November, beginnen solle. Herbert Wesselsky bat die Verwaltung, bei der Firma, die an der Verbesserung des Interriets arbeitet, darauf zu drängen, dass beendete Teilstücke zeitnah abgeschlossen werden. An jeder Stelle im Ort seien derzeit Straßen und Fußwege aufgerissen, aber zugemacht werden nirgends, stellte Wesselsky fest.
(Bericht der Donau-Post, 13. Oktober 2012)