Gemeinderatsthemen 2015

Maßnahmekatalog Kanalhebewerk - Anträge zur Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften für insgesamt 256 Asylbewerber im Gewerbegebiet

Tegernheim (hw) Eine spannende Tagesordnung hatten die Tegernheimer Räte in ihrer jüngsten Sitzung abzuarbeiten. Neben dem Thema Maßnahmekatalog Kanalhebewerk standen dabei vor allem zwei Anträge zur Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften für insgesamt 256 Asylbewerber im Gewerbegebiet im Mittelpunkt des Interesses zahlreicher Zuhörer.

Weitere Themen waren das vom Bürgermeister ausgesprochene Ausschankverbot von alkoholischen Getränken bei Veranstaltungen in der Schule und den Kindergärten sowie die Anhebung der Kindergartenbeiträge.

Nachdem bei einem Starkregen im Juni 2015 das für rund 1,5 Millionen Euro erneuerte Pumpensystem im Kanalhebewerk nicht eingeschaltet hatte, kam es durch den Rückstau im Kanalnetz bei über 70 Kellergeschossen zu Wasserschäden. Neben dem Problem der Alarmierung wurde von den betroffenen Bürgern vor allem das Thema Notstromaggregat thematisiert. Auf Einladung des Bürgermeisters nahmen nun zwei Vertreter der beteiligten Planungsfirmen zu den Problemen und deren Behebung im Pumpwerk Stellung. Enno Scholz vom Ingenieurbüro S² Stelzenberger &Scholz betonte, dass es nach dem Einbau der Strömungskästen und einer kleinen Umstellung des Anströmwinkels bei den Pumpen keine hydraulischen Probleme mehr gebe. Eine erste kleinere Bewährungsprobe habe das System bei einem stärkeren Regen im Oktober bereits bestanden. Elektroplaner Herr Lack sagte, der Pumpenausfall im Juni sei letztlich durch eine Netzanomalie im Millisekundenbereich infolge eines Blitzschlags und durch eine Alarmierungspanne seitens der Gemeindemitarbeiter verursacht worden. Mit einer Systemverbesserung habe man bereits darauf reagiert. Das endgültige Alarmierungssystem, das bis zu neun Personen in die Alarmkette einbeziehe, könne aber erst nach der Umstellung des Telekomnetzes eingeführt werden. In der anschließenden Aussprache wollte Reinhard Peter wissen, ob die Alarmierung auch bei einem Stromausfall funktioniere. Dazu teilten die Planer mit, dass das System über Batterien mindestens sechs Stunden einsatzfähig sei. Herbert Wesselsky fragte nach, wie die Planer den Einbau von Zisternen beurteilen, die in einigen Gemeinden des Landkreises bei Neubauten bereits vorgeschrieben seien. Stelzenberger sah einen Zisterneneinbau grundsätzlich positiv, allerdings sei die mögliche Rückstauwassermenge aufgrund der bereits erfolgten Bebauung nur noch ein zusätzlicher Puffer. Zur Thematik Notstromaggregat führte der Elektroplaner aus, dass man aufgrund der Kosten von rund 300 000 Euro und der Zusicherung der Rewag, dass es keine längeren Stromausfälle bisher und zukünftig geben werde, 2010 auf einen Einbau verzichtete. Mittlerweile sei die Rewag in diesem Punkt nicht mehr so positiv. Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung müsse man mittlerweile alleine für das Aggregat mit rund 250 000 Euro rechnen. Dazu komme noch ein Gebäude von rund zehn Meter Länge. Möglich wäre auch, ein Notstromgerät nur für zwei Pumpen anzuschaffen. Bürgermeister Max Kollmannsberger regte an, in nächster Zeit dieses Thema nochmals gesondert zu beraten, da auch ein Batteriespeichersystem kombiniert mit einer Fotovoltaikanlage möglich sei. Die Nachfrage von Sebastian Zirngibl, ob ein Notstromaggregat die Schäden vom Juni verhindert hätte, wurde von den Planern eindeutig verneint. Bestätigt wurde dagegen die Aussage von drittem Bürgermeister Wesselsky, dass kein Kanalnetz sogenannten Superregenereignissen gewachsen sei. Das Tegernheimer System sei zwar besser als derzeit gesetzlich verlangt, allerdings könne auch nur ein sogenanntes dreißigjähriges Regenereignis abgefangen werden.

Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber

Bereits vor einiger Zeit wurde von einem auswärtigen Investor wegen der Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft im Gewerbegebiet „Westlich-der-Thomastraße“ bei der Gemeindeverwaltung angefragt. Neben der Errichtung einer Unterkunft für 180 Personen sowie eines Ladengeschäftes und eines Cafes, einer Eisdiele und einer Bäckerei lag den Räten nun auch ein zweiter Antrag zum Bau einer weiteren Unterkunft für 76 Personen vor. Diese soll auf dem Gelände einer Holzhandlung im Gewerbegebiet „Nord“ errichtet werden. Aufgrund des großen Zustroms von Flüchtlingen und Asylsuchenden wurde das Baugesetzbuch von der Regierung vor einigen Monaten dahingehend geändert, dass in Gewerbegebieten „ausnahmsweise Gemeinschaftsunterkünfte zulässig sind, wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarschaftlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar ist“. Während beim ersten Antrag neben der Größe des Objekts vor allem die Lage des Grundstücks teilweise im Gewerbe- und Industriegebiet mit angrenzender industrieller Nutzung die Planung tangiert, standen beim zweiten Objekt die Höhenabweichung des Gebäudes und die fehlende Abgrenzung zum Holzbetrieb in der Diskussion. Neben den baurechtlichen Problemen standen aber vor allem die große Zahl der Flüchtlinge und die Auswirkungen auf die Gemeinde im Mittelpunkt. Redner aller Fraktionen waren sich einig, dass man angesichts des ungebrochenen Zustroms auch in Tegernheim Gemeinschaftsunterkünfte zulassen sollte. Allerdings sei eine Zahl von über 250 Asylbewerbern und Flüchtlingen für den Ort und seine Bewohner eine zu große Herausforderung. Herbert Wesselsky forderte vor einer abschließenden Beurteilung klare Antworten seitens der Regierung, ob und wie die Betreuung vor Ort und Integration durch staatliche Kräfte erfolge. Jürgen Beier sah in der Größe und Lage eine mögliche Ghettobildung vorprogrammiert. Auch Roberto Mazzotta befürchtete eine „Zeitbombe“, wenn die überwiegend jungen Flüchtlinge nicht vernünftig untergebracht und beschäftigt würden. Stefan Adler sah vor allem in der Nähe zu den bereits seit Jahren bestehenden Hotels große Probleme. Heidi Federl missfiel zudem die weitere Errichtung von Geschäften und erinnerte an die bereits bestehenden Leerstände an Geschäftsräumen. Sebastian Zirngibl forderte eine Verkleinerung der beiden Bauobjekte und eine Ausweisung von Grün- bzw Freiflächen für die untergebrachten Personen. Bürgermeister Max Kollmannsberger erinnerte an die große Hilfe seitens der Bevölkerung bei der vorübergehenden Erstaufnahme im September. Da zudem in Tegernheim bereits rund 30 Asylbewerber und bald auch 18 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge untergebracht seien, sei für ihn eine Zahl von insgesamt 200 denkbar. Beide Bauanträge würden aber vor der endgültigen Beschlussfassung den Nachbarn und Bürgern vorgestellt. Zu der Bürgerversammlung werde er auch einen Vertreter der Regierung der Oberpfalz einladen, sagte Kollmannsberger abschließend.

Alkoholverbot bleibt

Anfang Oktober erließ der Bürgermeister ein Ausschankverbot für alkoholische Getränke bei zukünftigen Festen in den gemeindlichen Kindereinrichtungen sowie der Schule. In einem Antrag aller Elternbeiräte und der Leiter bzw. Leiterinnen der betroffenen Einrichtungen wurde eine Rücknahme dieser Weisung gefordert. Der Ausschank alkoholischer Getränke diene neben der Förderung der Geselligkeit zudem der Finanzierung der Feste sowie Projekten in den Einsichtungen. Ferner verwiesen die Antragsteller darauf, dass der Jugendschutz immer eingehalten wurde und es in der Vergangenheit zu keinerlei Vorkommnissen gekommen sei. Nachdem ein Antrag der SPD-Fraktion zur Absetzung des Tagesordnungspunktes keine Mehrheit erhalten hatte, verwiesen einige Mitglieder der CSU-Fraktion auf die lange Tradition des Alkoholausschanks bei Festen der Kindergärten und der Schule. Jürgen Beier fordert, die Entscheidung den Trägern bzw. den Leitungen zu überlassen und nannte das vom Bürgermeister ausgesprochene Verbot „realitätsfremd“. Bürgermeister Kollmannsberger konterte mit dem Hinweis, dass Alkohol trinkende Erwachsene keine Vorbilder seien und in der Stadt Regensburg der Alkoholausschank schon seit vielen Jahren untersagt sei. Mit 11:9 Stimmen sprach sich letztlich eine knappe Mehrheit für die Beibehaltung des Alkoholverbotes aus.

Kindergartengebühren erhöht

Nachdem vom Rechnungsprüfungsausschuss schon seit Jahren auf die hohen Defizitbeträge bei den Kindergärten verwiesen wurde, legte die Verwaltung nun zwei Erhöhungskonzepte vor. In der Variante 1 sollte der monatliche Betrag bei 5-6 Stunden Anwesenheit von 75 Euro um 10 Euro, in Variante 2 um 15 Euro erhöht werden. Kollmannsberger stellte heraus, dass Tegernheim trotz Erhöhung landkreisweit noch sehr günstigste Kindergartenbeiträge habe. Viele Gemeinden würden für die gleiche Zeit bereits seit Jahren 80 Euro und mehr verlangen. Während sich Hubert Fehr für die Beibehaltung der bisherigen Gebühren aussprach, erinnerten andere Redner daran, dass für das dritte Kindergartenjahr der Staat die Kosten trage und auch das Getränkegeld in Höhe von fünf Euro im Tegernheimer Beitrag enthalten sei. Mit 11:9 Stimmen wurde schließlich eine Erhöhung um 10 Euro beschlossen.

(Artikel der Donau-Post vom 26.10.2015)