Gemeinderatsthemen 2015

Leader-Projekte am südöstlichen Ortsrand auf den Weg gebracht

Eine stattliche Zahl privater und gemeindlicher Bauangelegenheiten stand auf der jüngsten Sitzung des Tegernheimer Bau- und Umweltausschusses zur Beratung an. Unter anderem beschäftigten sich die Räte mit den eingegangenen Bedenken und Anregungen zum einfachen Bebauungsplan „Ortskern Süd-West“ sowie mit der Errichtung eines Fahrradrastplatzes und einer Vogelbeobachtungsstation im Rahmen des Leader Projektes.

Sieben Bürger und zwei öffentliche Träger gaben während der Auslegungsfrist ihre Anregungen und Bedenken zum einfachen Bebauungsplan „Ortskern Süd-West“ ab. Unter anderen zeigte sich ein Grundstücksbesitzer im Plangebiet A nicht mit der geplanten Grundflächenzahl von 0,4 einverstanden und forderte eine Gleichbehandlung mit den anderen Teilgebieten. In diesen ist eine GRZ von 0,6 zulässig, d. h., dass maximal 60% der Grundstücksfläche bebaut werden dürfen. Bürgermeister Max Kollmannsberger zeigte für das Anliegen Verständnis. Ergänzend stellte Verwaltungsmitarbeiter Stefan Bleicher klar, dass die Erhöhung möglich ist, da im gesamten Bebauungsplanbereich die nach der Baunutzungsverordnung mögliche 50%ige Überschreitung der GRZ für Garagen, Wege und ähnliches ausgeschlossen ist. Auch bei einer GRZ von 0,6 ist mindestens ein 40%iger Grünanteil gewährleistet, sagte Bleicher. Ohne Gegenstimme befürworteten die Räte schließlich die Erhöhung der GRZ im Bereich südlich der Hochstraße. Außerdem befürwortete man eine Erhöhung der Fußbodenoberkante des Erdgeschosse sau 0,75 Meter, die Wandhöhe von 6,4 Meter darf aber nicht überschritten werden. Ein weiterer Anlieger widersprach den Festsetzungen im Planbereich C, südlich der Donaustraße. Hier wurden vom Planer eine geschlossene, dreigeschossige Bauweise sowie eine Geschoßflächenzahl von 1,2 zugelassen. Außerdem gab es für dieses Gebiet keine Beschränkung der Zahl der Wohnungen. Alfred Federl rechnete vor, dass bei einer GFZ von 1,2 auf einem 500 Quadratmeter großen Grundstück bis zu 600 Quadratmeter Wohnfläche errichtet werden könnten und dies deutlich zu hoch sei. Dritter Bürgermeister Herbert Wesselsky verwies darauf, dass man nur im Bereich der Hauptstraße eine GRZ von 1,2 habe und eine Reduzierung der Vollgeschosse auch in der Stellungnahme des Denkmalschutzes gefordert werde. Nach kurzer Aussprache einigte sich das Gremium den Anregungen zu folgen und die Vorgaben der übrigen Teilgebiete auch in diesem Bereich festzusetzen. Damit gilt auch in diesem Teilgebiet eine Beschränkung auf vier Wohneinheiten pro Gebäude. Weitere fünf Einwender wandten sich gegen den vorgeschriebenen Grünflächenanteil von 40 Prozent. Sie sahen darin eine unzulässige Wertminderung ihrer Grundstücke gegeben und verwiesen darauf, dass innerhalb des Ortes viele Grundstücke wesentlich massiver bebaut seien. Bürgermeister Kollmannsberger verwies darauf, dass mit einer Reduzierung des Grünanteils die Grundzüge der Planung und die Absicht der Gemeinde nach einer dörflichen Bebauung über Bord geworfen würden. Da diese Regelung bereits in den anderen innerörtlichen Teilbereichen mit einem einfachen Bebauungsplan gelte, sollte der Ausschuss hier keine Änderung vornehmen. Einstimmig schlossen sich die Räte dieser Empfehlung an. Jeweils einstimmig würdigten die Räte abschließend noch kleinere Hinweise des Landratsamtes und des Denkmalschutzes und beschlossen die erneute Auslegung des Planes.

Größeren Diskussionsbedarf gab es zum Projekt Fahrradrastplatz am südöstlichen Ortsrand gegenüber des bestehenden Rastplatzes am Damm. Die von der Verwaltung beauftragte Planerin hatte in ihrem Entwurf neben einer freien auch eine überdachten Tischgruppe sowie einer Ruheliege, zwei Infotafeln und eine Ladestation für E-Bikes mit Fotovoltaikanlage eingeplant. Die geschätzten Kosten für die gesamte Maßnahme einschließlich Pflasterung betragen rund 65 000 Euro. Der Bürgermeister verwies darauf, dass er mit einem 50%igen Zuschuss im Rahmen des Leader-Programmes rechne und er zusätzlich die Rewag wegen der E-Bike-Ladestation ins Boot holen wolle. Während einige Räte auf die hohen Kosten verwiesen, erinnerte Sandra Scheck an die ursprünglich beabsichtigte Errichtung eines öffentlichen WCs in diesem Bereich. Der Bürgermeister verwies darauf, dass ein festes WC mit weiteren Kosten in Höhe von rund 60 000 Euro verbunden sei. Daher habe er an die Aufstellung einer Dixie-Toilette in den Sommermonaten gedacht. Zweiter Bürgermeister Jürgen Beier regte an, eventuell mit dem benachbarten Wirt wegen der Toilettenbenutzung zu sprechen. Herbert Wesselsky und Alfred Federl sprachen sich vor allem wegen der Folgekosten für Reinigung und Unterhalt gegen ein öffentliches WC in diesem Bereich aus. Mit rund 19 000 Euro schlägt ein weiteres geplantes Leader-Projekt zu Buche. Am nördlichen Ufer des Almer Weihers mit Blick zur Insel soll eine Vogelbeobachtungsstation errichtet werden. Die Planung sieht ein rund fünf Meter großes Holzdeck mit Weidenüberdachung sowie einen Weidentunnel vor. Ohne Gegenstimme beschloss das Gremium, dass für beide Maßnahmen sowie den Bolzplatz ein Förderantrag gestellt wird.

Private Bauanträge

Jeweils ohne Gegenstimme erteilten die Ausschussmitglieder jeweils ihr Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses in der Bayerwaldstraße und Am Mittelberg. Einstimmig befürwortet wurden ferner der Ausbau eines Dachgeschosses und der Einbau von Dachgauben in der Lechstraße. Befürwortet wurden auch zwei Bauanträge im Gewerbegebiet Nord. In beiden Fällen werden Fahrzeug- und Lagerhallen sowie Bürogebäude mit Betriebsleiterwohnung errichtet. Einstimme Ablehnung erfuhr dagegen erneut eine Anfrage zur Bebauung eines Grundstückes am Klöpflweg. Nachdem der Ausschuss im Juli die Errichtung eines Sechsfamilienhauses bereits ablehnend beschieden hatte, lag nun eine Anfrage zur Errichtung von zwei Doppelhäusern vor. Die Gesamtlänge des geplanten Gebäudekomplexes, gegen den auch Nachbareinwände vorlagen, beträgt rund 29 Meter. Damit hätte er das im Bebauungsplan festgesetzte Baufenster massiv überschritten. Peter Rempter verwies darauf, dass sich ein Nachbar darauf verlassen können müsse, dass ein Bebauungsplan nicht gänzlich ausgehebelt werde. Außerdem müssten bei einer Abweichung vom Bebauungsplan nicht die im B-Plan festgesetzte Stellplatzzahl von 1,5 pro Wohnung, sondern die in der gemeindlichen Stellplatzverordnung geltenden zwei Stellplätze je Wohneinheit geschaffen werden. Ablehnend beschieden wurde ferner die Bebauung eines Grundstücks im vorderen Bereich der Weinbergstraße mit einem Sechsfamilienhaus. Der Bauwerber machte den Räten das Vorhaben mit dem Verweis auf die geplante altersgerechte Barrierefreiheit zwar schmackhaft, allerdings sprachen sich alle Räte gegen die gewünschte dreigeschossige Bauweise aus. Alfred Federl verwies darauf, dass den nördlichen Nachbarn eine über neun Meter hohe Wandfläche vorgesetzt würde. Herbert Wesselsky lehnte die dreigeschossige Bauweise mit dem Hinweis auf die Folgewirkungen für die Bebauung in Tegernheim ab. Zudem forderte er eine 90-Grad Drehung des Gebäudes wie in der Nachbarschaft. Nachdem der Bauwerber bis zur Sitzung keine wasserrechtliche Genehmigung beigebracht hatte, lehnten die Räte auf Vorschlag der Verwaltung den Antrag für den Teichbetrieb im Bereich Obere Felder ab. Unter Informationen teilte das Gemeindeoberhaupt mit, dass der Ausbau der Weinbergstraße zwischen Tegernheim und Donaustauf rund 12 000 Euro teuerer würde, da der angetroffene Straßenunterbau nicht normgerecht ausgebaut war.