Stellplatzsituation wird geändert – Bebauungsplan in Stichstraße entfällt eventuell
Ausschließlich private Bauvorhaben standen in der jüngsten Sitzung des Tegernheimer Bau- und Umweltausschusses zur Beratung an. Nach ausführlicher Diskussion wurden letztlich alle Bauvorhaben befürwortet. Für ein geplantes Vorhaben im Bereich der Adlerseige wurde die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeit einer Bebauungsplanänderung zu prüfen.
Für ein geplantes Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten in der Donaustraße erteilte das Gremium einstimmig seine Zustimmung zu mehreren Abweichungen vom Bebauungsplan. So kann ein Kniestock mit 50 Zentimeter Höhe errichtet werden und damit der Ausbau des Dachgeschosses erfolgen. Auf Vorschlag der Verwaltung sprachen sich die Ausschussmitglieder allerdings für verkürzte Balkone aus. Geändert werden solle außerdem die Stellplatzsituierung. Die Räte befürchteten, dass die geplante Lage zu einer Gefährdung des Verkehrs im Kreuzungsbereich Donaustraße und Nußweg führt. Einstimmig befürwortet wurde weiter ein Dreifamilienhaus in der östlichen Wiedmannstraße. Nachdem gegenüber dem letzten Antrag sowohl die Firstrichtung wie auch die Stellplätze geändert wurden und die Grundflächenzahl unter 0,6 liegt, entspricht das Vorhaben nach Auffassung der Verwaltung der umliegenden Bebauung.
Neusituierung der Stellplätze
Mit der knappen Mehrheit von 6:4 Stimmen sprachen sich die Ausschussmitglieder für die Errichtung von zwei Dreifamilienhäusern im Bereich der mittleren Hauptstraße aus. Von den Kritikern der beabsichtigten Bebauung wurden der hohe Versiegelungsgrad mit einer Grundflächenzahl von 0,73 und die Situierung der zwei Garagen und zehn Stellplätze als Begründung angeführt. Nach ausführlicher Aussprache stimmte das Gremium einstimmig der Errichtung eines Einfamilienhauses in der Kellerstraße zu. Im Mittelpunkt standen dabei das geplante Flachdach beim Neubau und die Stellplatzsituation auf dem Nachbargrundstück. Diese war Grundlage der Genehmigung, da die ursprünglichen Garagen und Stellplätze durch die Grundstücksteilung und den geplanten Neubau wegfallen. Die Ausschussmitglieder machten die endgültige Genehmigung von einer Neusituierung der vier notwendigen Stellplätze abhängig. Diese sollen nicht direkt von der Kellerstraße aus, sondern über eine Einfahrt angefahren werden.
Verfallenes Haus
Vor eine schwierige Situation wurden Verwaltung und Ausschussmitglieder durch den Antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses in der Adlerseige gestellt. Auf dem Bauplatz, der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Hang – Weinbergstraße“ liegt, befindet sich derzeit ein verfallenes Haus ohne eigene Zufahrt. Der 1986 aufgestellte Bebauungsplan sieht vor, dass das Planungsgrundstück und einige weitere über eine Stichstraße mit Wendehammer erschlossen werden sollen. Die geschätzten Kosten für die durch den steilen Hang schwierige Baumaßnahme betragen rund 150 000 Euro. Auf Nachfrage zeigten sich die Nachbarn von der neuen Straße und den daraus resultierenden Kosten wenig begeistert, da sie sich in der Vergangenheit zum Teil bereits eigene Zufahrten errichtet haben bzw. durch den Neubau keine Vorteile erlangen. Dritter Bürgermeister Herbert Wesselsky regte an, über eine Änderung des Bebauungsplanes die geplante Stichstraße entfallen zu lassen. Der Bauwerber könne dann den Straßengrund von der Gemeinde erwerben und sich eine private Zufahrt schaffen. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit den Betroffenen in dieser Richtung zu verhandeln.
Bericht in der Donau-Post am 12.12.15