Antrag auf Bau eines Vierfamilienhauses nach Diskussion zugestimmt - Hallenerweiterung genehmigt
Tegernheim. (hw) 13 Punkte standen auf der Tagesordnung der Sitzung des Tegernheimer Bau- und Umweltausschusses. Unter anderem hatten sich die Räte mit dem Bauantrag des Sportvereins zur Errichtung eines Vereinsheimes am Hohen Sand sowie einem Vierfamilienhauses in der westlichen Ringstraße zu beschäftigen. Weitere Beratungspunkte waren die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Tegernheimer Keller" sowie zahlreiche Bauanträge und Bauvoranfragen.
Nach der Genehmigung des Protokolls und der Bekanntgabe einiger nichtöffentlicher Beschlüsse befürwortete das Gremium einstimmig den Bauantrag des FC Tegernheim auf Errichtung eines Vereinsheimes im Bereich der Sportanlage Am Hohen Sand. In dem rund zwölf Mal 16 Meter großen zweigeschossigen Gebäude an der Nordseite der Mehrzweckhalle sollen neben vier Umkleiden mit Duschen für die Fußballabteilung auch ein Gymnastikraum mit Lager sowie ein Besprechungs- und Geschäftszimmer errichtet werden. Für die Maßnahme hatte der Gemeinderat in seiner Dezembersitzung einen Zuschuss von 270.000 Euro befürwortet. Auf Nachfrage von Hermann Meier wegen einer möglichen Überschreitung des im Bebauungsplan festgelegten Baufensters erklärte Verwaltungsstellenleiter Klaus Hartenstein, dass hier mit einer einfachen Befreiung Abhilfe geschaffen werden könne.
Eine längere Beratung entstand beim Bauantrag zur Errichtung eines Vierfamilienhauses in der westlichen Ringstraße. Die Verwaltung stellte in ihrer Beschlussvorlage heraus, dass der Bauwerber die Vorgaben des auf der gegenüberliegenden Seite geltenden einfachen Bebauungsplanes einhält. Da davon ausgegangen werden kann, dass diese Regelungen auch für den neu zu planenden Bereich gelten werden und keine öffentlichen Belange entgegenstehen, könne die Veränderungssperre aufgehoben und das Vorhaben positiv beschieden werden.
"Guter Kompromiss"
Herbert Wesselsky erinnerte an die bei der Genehmigung des Sechsfamilienhauses mit dem Bauwerber getroffene Abmachung zur Errichtung eines Doppelhauses und sprach sich gegen das geplante Vierfamilienhaus aus. Außerdem forderte er einen Stellplatznachweis für das Restgrundstück, auf dem sich mehrere Wohnungen befinden. Es könne nicht sein, dass jemand sein Grundstück so lange teile, bis für den Altbestand keine ausreichenden Stellplätze mehr vorhanden seien. Max Kollmannsberger unterstützte diese Forderung und regte außerdem eine Verschiebung der Einfahrt an. Bürgermeister Hirschmann sah in der Errichtung eines Vierfamilienhauses einen guten Kompromiss zwischen der Forderung des Bauwerbers und der Gemeinde. Auch Jürgen Beier sprach sich für die Genehmigung des Vierfamilienhauses aus, da die rechtliche Situation der Gemeinde nicht eindeutig sei. Hermann Meier dagegen lehnte eine Befürwortung vor der endgültigen Aufstellung des Bebauungsplanes ab. Mit 5:2 Stimmen wurde das Bauvorhaben schließlich positiv beschieden.
Einstimmig sprachen sich die Ausschussmitglieder für die vom Landratsamt geforderte vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Tegernheimer Keller" aus. Die Kreisbaumeisterin hatte das Verfahren im Zusammenhang mit der Errichtung von drei Reihenhäusern im Schluchtweg gefordert. Ebenfalls einstimmig befürworteten die Räte die Errichtung von zwei Reihenhäusern und einem Doppelhaus im Bereich der Frankenstraße. Auf Anregung von Peter Rempter wurde der Beschluss dahingehend ergänzt, dass mit der Baumaßnahme der Reihenhäuser die in der Stellplatzverordnung geforderten Garagen und Stellplätze errichtet werden müssen. Gegen die Stimme von Max Kollmannsberger, der sich an den unterschiedlichen Dachformen störte, sprach sich die Ausschussmehrheit für die Erweiterung einer Halle im Gewerbegebiet aus.
Antrag abgelehnt
Einstimmigkeit herrschte beim Antrag zum Anbau eines Wohngebäudes im Bereich Waldweg. Obgleich durch den Anbau eine Baulänge von insgesamt 37 Metern entsteht, sah die Verwaltung aufgrund der Höhenentwicklung und Gliederung der Baukörper eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans gegeben.
Keine Genehmigung erhielt dagegen die Voranfrage zur Errichtung eines Vierfamilienhauses im Bereich der südlichen Weinbergstraße. Das geplante Gebäude weist im Widerspruch zu einer bereits befürworteten Anfrage drei Vollgeschosse mit flachem Zeltdach auf. Aufgrund der Nachbarbebauung sprach sich der Ausschuss lediglich für eine Bebauung in U+E+D-Bauweise aus.
Mit 6:1 Stimmen beugten sich die Räte schließlich einer Empfehlung des Landratsamtes, wonach auf einem Grundstück im östlichen Bereich der Weinbergstraße nun drei Doppelhäuser statt der bereits mehrmals genehmigten Einzelhäuser errichtet werden können. Das Amt war der Auffassung, dass sich die geplanten Doppelhäuser nach Art und Maß der baulichen Nutzung der Umgebung anpassen und damit Paragraph 34 des Baugesetzbuches erfüllt ist. Herbert Wesselsky bedauerte, dass bei dieser Entscheidung die Grundstücksgröße und die Probleme der Zufahrt nicht berücksichtigt wurden und lehnte eine Zustimmung ab.
(Bericht der Donau-Post, 13. Februar 2012)