Bau- und Grundstücksausschuss beschäftigte sich mit "Nachverdichtung am Mittelberg
Tegernheim. (hw) Im Mittelpunkt der jüngsten Sitzung des Tegernheimer Bau- und Umweltausschusses stand der Bebauungsplan "Nachverdichtung am Mittelberg". Rund zwei Stunden lang beschäftigten sich die Bürgervertreter mit den eingegangenen Stellungnahmen seitens der Träger öffentlicher Belange und der Bürger. Aufgrund der zahlreichen Änderungen wird die Planung erneut öffentlich ausgelegt.
Vor der Beratung stellte Bürgermeister Meinrad Hirschmann heraus, dass die Gemeinde mit der vorliegenden Planung eine "verträgliche bauliche Entwicklung" in einem Gebiet anstrebe, in dem nach Paragraph 34 des Baugesetzbuches eigentlich ein Baurecht bestehe. Ziel der langen Planungsphase sei es gewesen, die unterschiedlichsten Interessen zu berücksichtigen und eine gute Planung zu erstellen.
Diplom-Ingenieur Oliver Benke erläuterte die Ausgangslage. In die bestehende Siedlung am Hang des Mittelberges mit ihren unterschiedlichen Grundstücks- und Hausgrößen mit Wohnflächen von 135 bis 414 Quadratmetern galt es, elf neue Bauparzellen zu integrieren. Zusätzlich musste eine Lösung für die Abwasser- und Regenwasserentsorgung der neuen Parzellen gefunden werden. Aufgrund der im Generalentwässerungsplan gemachten Vorgaben wurde die maximal überbaubare Grundfläche einschließlich aller Nebengebäude und Zufahrten entgegen der ursprünglichen Planung auf 30 Prozent beschränkt und der Einbau von Regenwasserzisternen als Puffer festgeschrieben.
Reines Wohngebiet
Bei der Würdigung der eingegangenen Bedenken schlossen sich die Ausschussmitglieder zumeist jeweils einstimmig der vom Planer vorgelegten Würdigung an.
So wird das künftige Baugebiet auf Anregung des Landratsamtes als reines Wohngebiet (WR-Gebiet) festgeschrieben. Die Erstellung von Windkraftanlagen ist ausgeschlossen. Ferner dürfen Gebäude in der zweiten Reihe nur als E+D-Gebäude mit Ost-West-Firstrichtung errichtet werden. In der ersten Reihe können Gebäude sowohl in E+D- wie auch in E+OG-Bauweise mit verschiedenen Dachvarianten entstehen. Zulässig sind auch Doppelhäuser.
Eine längere Aussprache entstand zu einer weiteren Forderung des Landratsamtes, nämlich die überbaubare Grundstücksfläche der Gebäude zusätzlich auf maximal 150 Quadratmetern zu begrenzen. Die Behörde wollte dadurch verhindern, dass durch eine spätere Parzellenteilung eine zusätzliche Verdichtung entsteht. Die Ausschussmitglieder stimmten alle dem Vorschlag von Hirschmann zu, die maximale Gebäudegrundfläche auf 180 Quadratmeter zu erhöhen, um damit der zum Teil beträchtlichen Grundstücksgröße Rechnung zu tragen.
Eine weitere Änderung regte Herbert Wesselsky an. Er sprach sich dafür aus, die Zahl der Wohneinheiten je Parzelle auf zwei zu beschränken. Dadurch würde die Struktur der derzeitigen Bebauung nicht zu stark verändert und die von einigen Einwendern beklagte zusätzliche Verkehrsbelastung verringert. Gegen die Stimme von Werner Beutl sprach sich letztlich eine deutliche Mehrheit für diesen Vorschlag aus.
Die Einwendungen von Bürgern wunden durch die vorher beschlossene verringerte Bebauungsdichte nach den Worten des Planers bereits weitgehend berücksichtigt. Benke stellte auch klar, dass die Planung nicht mehr als beschleunigtes Verfahren durchgeführt werde und die Abwasserproblematik mittels Zisternenregelung gelöst sei.
Weitere Bauangelegenheiten
Jeweils einstimmig befürwortete der Ausschuss die Errichtung eines Einfamilienhauses im Waldweg in E+1-Bauweise statt der ursprünglich beantragten E+D-Bebauung sowie die Umnutzung eines Sonnenstudios in eine Facharztpraxis im Gewerbegebiet.
Mit 6:1 Stimmen sprach sich der Ausschuss für die Bebauung eines Grundstücks am Mittelberg mit einem Doppelhaus aus. Mit 5:2 Stimmen genehmigte der Ausschuss die Vergrößerung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle im Außenbereich.
(Bericht der Donau-Post vom 13. Dezember 2011)