69 Stellplätze geplant - Doppelhaus auf zu kleinem Grundstück abgelehnt
Tegernheim. (hw) Zahlreiche Bauangelegenheiten standen auf der Tagesordnung der jüngsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses. Unter anderem hatte sich das Gremium mit verschiedenen Bauanträgen sowie mit dem Umbau der Tennishalle in eine Großgarage und mit der Errichtung einer Großwerbeanlage im Gewerbegebiet zu befassen. Während diese Vorhaben nach ausführlicher Diskussion positiv beschieden wurden, lehnte der Ausschuss einstimmig eine Bebauung eines Einfamilienhausgrundstücks mit einem Doppelhaus im Baugebiet "Hardtgraben" ab.
Nach der einstimmigen Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung befürwortete das Gremium den Neubau eines Einfamilienhauses als Anbau an ein bestehendes Gebäude in der Tegernheimer Kellerstraße 45. Jeweils einstimmig befürwortete das Gremium ferner die Errichtung des vierten Einfamilienhauses auf einem Grundstück im Mittelweg sowie die Bebauung eines Grundstücks im Schluchtweg 2 mit einem weiteren Einfamilienhaus. Positiv beschieden wurde der Bau eines Bienenhauses auf einem Waldgrundstück an der Hohen Linie. Mit 4:3 sprach sich eine Mehrheit der Räte für den Neubau eines Doppelhauses an der Jahnstraße aus.
Befreiung abgelehnt
Eine längere Aussprache ergab sich zum Antrag der LaBrique GmbH zur isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Hardtgraben". Der Antragsteller wollte auf dem 515 Quadratmeter großen Grundstück statt des vorgesehen Einfamilienhauses ein Doppelhaus mit den dazugehörigen Stellplätzen oder Garagen errichten. In der Beschlussvorlage wurde von der Verwaltung darauf verwiesen, dass das vergrößerte Gebäude zu weit an den Wirtschaftsweg im Osten heranreiche und durch das größere Doppelhaus und die Garage schon fast die Wirkung einer Reihenhauskette entstehe.
Zum wiederholten Male lag den Räten ein Antrag zur Umnutzung der Tennisanlage Christoph vor. Die bisherige Dreifachtennishalle soll zukünftig als Großgarage mit insgesamt 69 Stellplätzen genutzt werden. Da das Grundstück als Mischgebiet ausgewiesen ist, sind nach Auskunft der Verwaltung Gewerbebetriebe zugelassen, die "das Wohnen nicht wesentlich stören". Auf Anregung der Verwaltung wurden die Ein- und Ausfahrt nach Süden hin angeordnet, um die benachbarten Wohngebiete zusätzlich zu schützen. Auf Vorschlag von Hebert Wesselsky wird sich die Verwaltung gemeinsam mit dem Bauwerber, dem Landratsamt und der Polizei um eine Entschärfung der östlichen Ein- und Ausfahrt in den Parkplatz über die vor allem von Fußgängern, und Radfahrern genutzte schmale Zufahrtsstraße bemühen.
Zaun muss niedrig bleiben
Eine intensive Aussprache entspann sich zu zwei Anträgen für den ehemaligen Nettomarkt, in dem mittlerweile ein Großhandel für Fingernagelprodukte eingezogen ist Entgegen den Festsetzungen im Bebauungsplan wollten die Antragsteller das Grundstück mit einem Doppelstabgitterzaun mit 1,60 Meter Höhe errichten. Der Bebauungsplan sieht nur einen Maschendrahtzaun bis zu einer Höhe von 1,30 Meter vor. Mit 7:0 Stimmen sprachen sich letztlich alle Räte gegen eine Zaunhöhe von 1,60 Meter aus; die ebenfalls beantragte Änderung der Zaunform wurde genehmigt.
Mit knapper Mehrheit (4:3 Stimmen) wurde die ebenfalls vom Bebauungsplan abweichende Werbeanlage an dem Gebäude befürwortet. In den drei Giebeldreiecken sollen nach dem Willen der Antragsteller jeweils bedruckte und beleuchtete Werbeplanen mit rund 15 Mal 2,50 Meter Größe angebracht werden. Der Bebauungsplan sieht jedoch nur Werbeanlagen bis zu drei Quadratmeter Größe vor.
(Bericht der Donau-Post, 28. Mai 2011)