Gemeinderatsthemen 2011

Verschiedene Änderungen eingearbeitet - Gauben zugelassen - Flachere Dächer genehmigt

Tegernheim. (hw) Eine stattliche Zahl von Bauanträgen und Voranfragen beschäftigten die Mitglieder des Tegernheimer Bau- und Umweltausschusses in ihrer jüngsten Sitzung. Einen breiten Raum nahm die Beratung des Bebauungsplans "Feldweg" ein. Nach ausführlicher Diskussion und zahlreichen Änderungswünschen stimmten die Räte schließlich dem Entwurf mit verschiedenen Änderungen zu.

Bereits im Jahr 2004 hatte der Gemeinderat eine Bebauung des Gebietes im Südosten von Tegernheim beschlossen. Wegen des fehlenden Hochwasserschutzes in Schwabelweis wurde das Vorhaben vom Wasserwirtschaftsamt jedoch damals gestoppt. Nun legte das Immobilienzentrum eine neue Planung im Auftrag von 13 Grundstücksbesitzern vor. Dieses sieht nach den Worten eines Vertreters des Planungsbüros FLU eine "kompakte und klar strukturierte Bebauung mit insgesamt 35 Parzellen vor".

Keine Flachdächer

Nach Vorgesprächen mit Bürgermeister Meinrad Hirschmann sei man übereingekommen, dass auf jedem Grundstück nur eine Wohneinheit mit zwei Garagen oder Stellplätzen errichtet werden darf. Im Bebauungsplan wurde ferner festgeschrieben, keine Flachdächer für Nebengebäude zuzulassen und das Regenwasser im Boden versickern zu lassen. Die Haupterschließungsstraße solle rund zehn Meter breit werden und neben Grünflächen auch zahlreiche öffentliche Parkplätze erhalten.

Für die 14 Doppelhäuser sah der Entwurf eine E+1+DG-Bebauung mit 45-Grad-Dachneigung oder eine so genannte Penthouse-Bebauung mit drei Geschossen und einem flachen Pultdach vor. Die acht Einfamilienhäuser sollten ebenfalls in E+1+DG-Bauweise mit bis zu 45-Grad-Dachneigung oder mit einem Zeltdach mit maximal 20 Grad Neigung errichtet werden. Gauben sollten im gesamten Baugebiet ausgeschlossen sein.

Gegen Penthouse-Stil

Max Kollmannsberger sprach sich in seinem Diskussionsbeitrag gegen den Penthouse-Stil aus und forderte ferner eine Umwandlung der beiden südlichen Doppelhäuser in Einfamilienhäuser mit E+D-Bebauung wie in der Nachbarschaft. Außerdem wollte er weniger öffentliches Grün, dessen Pflege später viel Arbeit und Kosten für die Gemeinde mit sich bringe.

Herbert Wesselsky missfiel ebenfalls die Penthouse-Bebauung wegen der großen Wandhöhe von neun Metern. Außerdem sprach er sich gegen eine Dachneigung von 45 Grad bei allen Gebäuden, vor allem jedoch bei den größeren Einfamilienhäusern aus. Im Gegenzug regte er an, Dachgauben zuzulassen, um zukünftigen Befreiungsanträgen vorzubeugen. Auch Alfred Federl sprach sich gegen die Penthouse-Bebauung aus und sah vor allem im Außenbereich eine zu große Bebauungsdichte gegeben. Werner Beutl regte an, zusätzlich zu den Sattel- und Zeltdächern auch Walmdächer bei den Einfamilienhäusern zuzulassen.

Die Planer zeigten Verständnis für die geforderten Veränderungen, verwiesen jedoch im Gegenzug auf die niedrigen Grundflächenzahlen von 0,35 bis 0,40 und die Beschränkung der Wohneinheiten. Nach längerer Aussprache stimmte das Gremium der Planung insgesamt zu, über die Änderungsvorschläge in den vier Planungsbereichen wurde jeweils gesondert abgestimmt. Mehrheitlich sprachen sich die Ausschussmitglieder dafür aus, in den Plangebieten 1 und 3 (Doppelhausbebauung) keine Penthouse-Bebauung zuzulassen und die Dachneigung auf 40 Grad zu reduzieren. Im Gegenzug dürfen Gauben bis zwei Quadratmeter Ansichtsfläche und ein Kniestock von 0,25 Meter errichtet werden. In den Plangebieten 2 und 4 (Einfamilienhausbebauung) ist nur eine Dachneigung von maximal 20 Grad erlaubt, zusätzlich ist auch ein Walmdach möglich. Ferner beschloss das Gremium, die Zahl der auf öffentlichem Grund stehenden Bäume zu halbieren und die freien Flächen den privaten Grundstücken zuzuweisen.

(Bericht der Donau-Post, 28. Februar 2011)