Gemeinderatsthemen 2011

Gewünschte Fernsicht für Ausschuss keine Begründung für Abweichung vom Bebauungsplan

Tegernheim. Eine Reihe von Bauanträgen und -anfragen beschäftigten die Mitglieder des Tegernheimer Bau- und Umweltausschusses in ihrer ersten Sitzung im neuen Jahr. Während fünf Vorhaben nach zum Teil längerer Beratung zugestimmt wurde, lehnten die Ratsmitglieder ein Vorhaben im Baugebiet "Am Hang" einstimmig ab.

Bereits der erste Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses in der Bayerwaldstraße fand nicht die Zustimmung aller Ratsmitglieder. Während Hermann Meier die Garagen mit drei Metern zu nahe an der Straße standen, forderte Herbert Wesselsky eine Firstausrichtung von Ost nach West. Nachdem Bürgermeister Meinrad Hirschmann auf die Rechtslage verwiesen hatte, votierte das Gremium mit 5:2 Stimmen für das geplante Vorhaben. Auch das nächste Bauvorhaben in der Jahnstraße fand nicht die Zustimmung aller Ausschussmitglieder. Zweitem Bürgermeister Max Kollmannsberger war die Bebauung des Grundstücks insgesamt zu massiv und er sah in der vorliegenden Planung eher ein Zweifamilienhaus gegeben. Da hierfür die Zahl der Stellplätze nicht ausreichend wäre, wurde der Hinweis aufgenommen, dass das Grundstück nur eine Wohneinheit erhalten dürfe. Mit 5:2 Stimmen wurde das Vorhaben schließlich von der Mehrheit befürwortet.

Mit 6:1 Stimmen segneten die Ausschussmitglieder die Errichtung eines Dreifamilienhauses am östlichen Ortsrand von Tegernheim ab. Einstimmig befürwortete das Gremium die Bebauung eines Grundstücks mit einem Einfamilienhaus am Feldweg. Eine längere Aussprache gab es zu einem Bauantrag im Bereich der Adolph-Kolping-Straße. Nachdem der Bauausschuss bereits im Oktober 2010 einer Verbreiterung des Reiheneckhauses grundsätzlich zugestimmt hatte, verweigerte der westliche Nachbar nun seine Zustimmung. Der Bauwerber will sein Haus ohne Keller errichten, was bei einem Reihenhaus zu einem nicht unerheblichen Problem bei der Nachbarbebauung führt. Der Angrenzer forderte eine Absicherung durch entsprechende Fundamente.

Keller nicht vorgeschrieben

Da im Bebauungsplan nach Auskunft des Bürgermeisters die Errichtung eines Kellers nicht vorgeschrieben sei, gebe es für die Gemeinde auch keine Möglichkeit, dies zu fordern. Die Gemeinde werde das Schreiben des Nachbarn an das Landratsamt weiterreichen. Mit 5:2 Stimmen wurde schließlich auch dieses Bauvorhaben positiv beschieden.

Mit 7:0 Stimmen lehnte der Ausschuss eine Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Baugebiet "Am Hang" ab. Die Ausschussmitglieder konnten sich letztlich nicht mit den insgesamt drei Abweichungen vom Bebauungsplan anfreunden. Alle Räte waren sich darin einig, dass die vom Bauherrn gewünschte Fernsicht keine derartige Abweichung vom Bebauungsplan begründe.

Kosmetikhandel geplant

Auf Nachfrage von Hermann Meier, welche künftige Nutzung nach dem Umbau des ehemaligen Nettomarkts geplant sei, sagte Verwaltungsstellenleiter Klaus Hartenstein, dass nach seiner Kenntnis ein Kosmetikhandel entstehen solle.

(Bericht der Donau-Post, 31. Januar 2011)