Bürgerforderung bei Bauausschusssitzung abgelehnt – Kinderbaumhaus erhielt Zustimmung
Tegernheim. (hw) Die Würdigung der bei der zweiten Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungsnahmen zum einfachen Bebauungsplan „Ortskern Südwest“ und zahlreiche private Bauvorhaben standen im Mittelpunkt der Januarsitzung des Tegernnheimer Bau- und Umweltausschusses. Einstimmig lehnten die Räte die von einigen Bürgern geforderte Verringerung des geforderten Grünanteils von 40% im Planungsgebiet ab.
Nach der Würdigung verschiedener Stellungnahmen und Änderungswünsche aus der ersten Auslegung im vorigen Jahr, lag der Bebauungsplan „Ortskern Südwest“ im Januar erneut öffentlich aus. Dabei wurden von insgesamt neun Grundstücksbesitzern Stellungnahmen abgegeben. Hauptkritikpunkt waren wie bereits bei der ersten Auslegung der Grünflächenanteil von mindestens 40% der Grundstücksfläche. Außerdem wurde die Errichtung eines Kinderspielplatzes ab drei Wohneinheiten mit mindestens 60 Quadratmeter und die Vorgabe zur Pflanzung eines Laubbaumes je Wohneinheit bemängelt. In einer Grundsatzerklärung betonte dritter Bürgermeister Herbert Wesselsky, dass der 40-Prozent-Grünanteil noch genügend Raum zur Bebauung lasse. Bei einer Geschossflächenzahl von 0,8 könne ein Bauherr noch 400 Quadratmeter Wohnfläche auf einem 500 Quadratmeter großen Baugrundstück errichten. Auch Alfred Federl wollte am 40%-igen Grünflächenanteil festhalten und betonte, dass die dadurch entstehende dörfliche Bebauung eine Wertsteigerung für alle Grundstücke bedeute. Bei einigen sehr schmalen Grundstücken könne die Einhaltung allerdings schwierig werden, räumte er ein. Bürgermeister Max Kollmannsberger erklärte, dass in besonderen Einzelfällen kleinere Abweichungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes durchaus zugelassen werden können.
Ohne Auswirkungen
Zum Thema Kinderspielplätze merkte das Gemeindeoberhaupt an, dass diese Forderung der der Bayerischen Bauordnung durch das Vorhandensein öffentlicher Spielplätze in der Nähe ohne praktische Auswirkung bleibe. Jeweils einstimmig lehnten die Ausschussmitglieder die geforderten Änderungswünsche der neun Grundstückseigner schließlich ab. Ebenfalls ohne Gegenstimme erfolgte dann der Satzungsbeschluss. Dieser sieht im Planungsbereich A eine Grundflächenzahl(GRZ) von 0,6, im Bereich B eine von 0,4 und im Bereich C (Kirche, Pfarrheim, Haus der Begegnung) keine GRZ vor. Die Geschoßflächenzahl(GFZ) beträgt in allen Teilbereichen 0,8. Festgelegt ist im Bebauungsplan ferner die Beschränkung auf maximal vier Wohneinheiten je Gebäude im Bereich A und auf zwei Wohneinheiten im Bereich B sowie die maximale Wandhöhe von 6,40 Meter. Die Zahl der Vollgeschosse ist auf zwei beschränkt.
Private Bauangelegenheiten
Jeweils einstimmig befürworteten die Ausschussmitglieder die Errichtung eines Einfamilienhauses in der Mitterfeldstraße sowie eines Fünffamilienhauses in der Donaustraße. Mit 9:1 Stimme wurde der Errichtung eines Dreifamilienhauses in der Hauptstraße zugestimmt. Eine längere Aussprache gab es zum Bauantrag auf Errichtung eines rund 3 x 3 Meter großen Kinderbaumhauses im Bereich des oberen Waldweges. Bürgermeister Kollmannsberger zitierte aus einem Schreiben des Naturschutzbeauftragten des Landratsamtes. Danach befindet sich das bereits errichtete, auf Holzstützen stehende Häuschen außerhalb der Baugrenzen im Bereich eines FFH-Gebietes und eines Biotops. Nach Meinung des Fachmannes wird dadurch der empfindliche Naturbereich gestört und daher sei das Vorhaben abzulehnen. In der Aussprache sahen die Räte mehrheitlich keine große Beeinträchtigung der Landschaft und Natur im Hangbereich gegeben und erteilten mit 7:2 Stimmen ihr Einverständnis. Erneut ablehnend wurde die Errichtung einer Pension Garni im Gewerbegebiet beschieden. Nachdem dem Antragsteller bei einer früheren Voranfrage bereits verschiedene Ausnahmen zugebilligt wurden, unter anderem drei statt zwei Vollgeschosse und eine Dachneigung von 30 statt 15 Grad, wurden diese Vorgaben im neuen Plan teilweise wieder überschritten. Außerdem sollen die beiden Gebäudekomplexe entgegen der Vorgabe zusammengebaut werden. Hauptablehnungsgrund war aber das Fehlen einer notariellen Absicherung der auf einem Nachbargrundstück geplanten 20 Stellplätze.
(Bericht aus der Donau-Post vom 06.02.2016)