Bauwerber hat für diesen Fall rechtliche Schritte angekündigt – Bauanträge bewilligt
Neben der Änderung des Bebauungsplanes Zentralsportanlage beschäftigten überwiegend private Bauvorhaben die zehn Mitglieder des Tegernheimer Bauausschusses. Einstimmig abgelehnt wurde erneut der Bauantrag zur Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für 170 Flüchtlinge im Bereich des Gewerbegebietes Nord.
Nach der Genehmigung des Protokolls gab Bürgermeister Max Kollmannsberger bekannt, dass der Ausschuss in der letzten nichtöffentlichen Sitzung beschlossen hat, für Ausgleichsflächen im Zusammenhang mit dem möglichen Baugebiet Böhmerwaldstraße nur den aktuellen Feldpreis zu bezahlen. Dann stand erneut die Änderung des Bebauungsplanes Zentralsportanlage zur Beschlussfassung an. Ziel der 2015 auf den Weg gebrachten Änderung ist die Verwirklichung einer Dirty-Bike-Bahn sowie weiterer Jugend-Freizeiteinrichtungen und eines Baufensters für einen Jugendtreff.
Keine Überschreitung
In einer schalltechnischen Verträglichkeitsprüfung wurde vom Gutachter festgestellt, dass die Anlage selbst bei „intensiver Nutzung mit einer Einwirkzeit von bis zu zwölf Stunden“ die zulässigen Immissionswerte für die angrenzende Wohnbebauung nicht überschreitet. Die zulässigen Werte von 55 bzw. 60 dB(A) werden mit maximal 43 dB(A) deutlich unterschritten, zitierte der Bürgermeister aus dem Gutachten. Trotzdem hält die Gemeinde an einem Lärmschutzwall am nördlichen Rand fest. Einstimmig votierte das für die Gremium für die geplanten Änderungen und die öffentliche Auslegung.
Gemeinschaftsunterkunft
Erneut hatten sich Ausschussmitglieder mit der Errichtung einer „Flüchtlingsunterkunft“ im Gewerbegebiet Nord im Bereich der Von-Heyden-Straße zu beschäftigen. Obwohl das Genehmigungsverfahren trotz der gemeindlichen Ablehnung für eine Unterkunft für rund 140 Flüchtlinge sowie verschiedene Gewerbeeinheiten auf dem Grundstück zwischen den beiden bestehenden Hotels noch läuft, beantragte der Bauwerber nun die Errichtung einer reinen Flüchtlingsunterkunft. Das dreistöckige Flachdachgebäude, das nun vollständig im Gewerbegebiet liegt, soll 57 Zimmer mit insgesamt 171 Betten erhalten. Entsprechend den Vorschriften für Flüchtlingsheime sind nur drei Stellplätze zu errichten. Bürgermeister Kollmannsberger verwies darauf, dass der Gesetzgeber zwar im vorigen Jahr die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in Gewerbegebieten erlaubt habe, der Gemeinderat aber im Februar 2016 mehrheitlich entschieden habe, keine Befreiung zur Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften zu erteilen. Nach seinem Kenntnisstand sei davon auszugehen, dass das Landratsamt das gemeindliche Einvernehmen auch nicht ersetze.
Wohnungen statt Unterkunft
3.Bürgermeister Herbert Wesselsky erklärte, dass angesichts der rückläufigen Flüchtlingszahlen und der anerkannten Asylbewerber eher Wohnungen statt einer Gemeinschaftsunterkunft benötigt würden. 2.Bürgermeister Jürgen Beier stellt fest, dass sich am Bauvorhaben gegenüber dem zuletzt abgelehnten nichts geändert habe, lediglich das Industriegebiet werde nun nicht mehr bebaut. Einstimmig lehnte das Gremium die beantragte Errichtung der Flüchtlingsunterkunft im Bereich der Von-Heyden-Straße ab, obwohl der Bauwerber im Vorfeld angekündigt hatte, im Ablehnungsfalle alle rechtlichen Schritte einzuleiten.
Mit 7:3 Stimmen befürwortete eine Mehrheit die Errichtung von zwei Dreifamilienhäusern an der Hauptstraße. Die beiden Gebäude sowie die notwendigen Garagen und Stellplätze sowie die Zufahrt ergeben eine GRZ von 0,79. Diese liegt damit nur knapp unter dem zulässigen Höchstwert von 0,8. Herbert Wesselsky forderte eine Verschiebung des vorderen Gebäudes, da auf dem Grundstück, ähnlich wie im weiter östlich liegenden Bereich, noch die Hauptwasserleitung liegen könnte. Da diese Befürchtung nicht widerlegt werden konnte, gilt die Zustimmung zum Bauvorhaben nur für den Fall, dass keine Leitungsrechte auf dem Grundstück liegen. Jeweils einstimmig befürworteten die Ausschussmitglieder den Einbau von Dachgauben in einem Mehrfamilienhaus in der Kirchstraße sowie die Anfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Bereich „Am Hölzl“. Hier hatte der Bauwerber nun die meisten Vorgaben des Ausschusses bei der Umplanung berücksichtigt. Außerdem sollen in dem sensiblen Bereich einige der sehr alten Bäume erhalten bleiben, erklärte der Bürgermeister. Ebenfalls einstimmig widmeten die Räte das restliche Teilstück im Gewerbegebiet Nord sowie die Carl-Orff-Straße. Unter Informationen und Anfragen setzte das Gemeindeoberhaupt die Räte in Kenntnis, dass mit dem Anbau der Mensa an der Grundschule planmäßig begonnen wurde und mittlerweile alle Arbeiten vergeben sind.