Gemeinderatsthemen 2017

Im Tegernheimer Bauausschuss wurden Bedenken der Anwohner erörtert

Zwei Bauvorhaben standen im Mittelpunkt der jüngsten Sitzung des Tegernheimer Bau- und Umweltausschusses. Nach intensiver Aussprache lehnten die Ausschussmitglieder einstimmig die Bauvoranfrage zur Errichtung von 19 weiteren Fremdenzimmern in einer bereits bestehenden Gaststätte mit Pension ab. Einstimmig befürwortet wurde dagegen trotz einiger Nachbarbedenken der Bauantrag zur Erweiterung eines Laborgebäudes in der Von-Heyden-Straße. Vor der Sitzung hatte Bürgermeister Max Kollmannsberger die Räte zu einem Ortstermin in den Johanniter-Kindergarten geladen, der in nächster Zeit dringend saniert werden muss.

Nach der Bekanntgabe einiger Beschlüsse aus dem letzten nichtöffentlichen Teil stand die Bauvoranfrage zum Ausbau des bestehenden Saales für Fremdenzimmer und die Errichtung weiterer Zimmer in einer Tegernheimer Gaststätte und Pension in der Donaustraße zur Beschlussfassung an. Der Bauwerber beantragte die Errichtung von insgesamt 19 neuen Ein- und Zweibettzimmern im Bereich des bestehenden Saales und darüber. Laut Auskunft der Verwaltung würde sich durch die Baumaßnahme die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,49 nicht verändern. Die Geschoßflächenzahl (GFZ) würde jedoch auf 1,2 ansteigen. Der bestehende Bebauungsplan erlaube eine maximale GRZ von 0,4 und eine GFZ von 0,8.

Kaum Parkplätze und obendrein Denkmalschutz

Einschließlich eines bestehenden Wohngebäudes sowie der Gaststätte mit ihren Nebenräumen müssten laut Verwaltung 37 Stellplätze errichtet werden. Dabei wurde für den Neubau lediglich ein Stellplatz für vier Zimmer berechnet. Die vorgelegte Planung sieht Stellplätze auf dem Grundstück, einem Nachbargrundstück sowie nach Auskunft des Bürgermeisters weitere in der Nähe des Hochwasserdammes vor. Das vorgesehene Areal liegt allerdings laut Flächennutzungsplan im Grüngürtelbereich. Günther Schöberl stellte fest, dass das Gebäude bereits jetzt an drei Nachbargrundstücken angrenze und keinen Grünanteil besitze. Außerdem sei das Gebäude im Brandfalle durch Feuerwehren nur bedingt anfahrbar. Da außerdem die geplante GFZ mit 1,2 viel zu hoch sei, lehne er den Antrag ab. Für Alfred Federl stellten vor allem die fehlenden Stellplätze einen Ablehnungsgrund dar. Zudem seien einige Stellplätze nur bedingt anfahrbar. Vor einer Errichtung von Stellplätzen im Bereich des Dammes forderte er eine Nachbarbeteiligung. Auch dritter Bürgermeister Herbert Wesselsky sah die Baumaßnahme als insgesamt zu massiv an. Er schlug eine maximale GFZ von 1,0 vor. Durch eine geringere Zimmerzahl würde die benötigte Stellplatzzahl verringert und die mögliche Beeinträchtigung der Nachbarschaft durch parkende Übernachtungsgäste gesenkt. Nach eingehender Diskussion, in dem zweiter Bürgermeister Jürgen Beier noch an den Denkmalschutz des Gebäudes erinnerte, lehnte das Gremium die Voranfrage in der eingereichten Form einstimmig ab. Großen Diskussionsbedarf gab es auch zum Bauantrag zur Erweiterung eines bestehenden Laborgebäudes in der Von-Heyden-Straße. Das bestehende Gebäude soll aus Gründen eines verbesserten Betriebsablaufes um rund 40% nach Norden hin vergrößert werden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Gewerbegebietes „Westlich der Thomastraße“, in dem laut Verwaltung die Emissionswerte eines Mischgebietes gelten. Entgegen den Festsetzungen des Gewerbegebietes soll der neue Gebäudeteil ein extensives Gründach statt einer harten Bedachung und im Osten einen 2,20 Meter hohen Sichtschutzzaun aus Lochblech erhalten. Außerdem sollen zukünftig auch nachts Warenproben angeliefert werden dürfen. Laut Auskunft des Bürgermeisters wird die Einhaltung des Schallschutzes durch das Landratsamt geprüft.

Nachbarn klagen über nächtlichen Verkehrslärm

Gegen das Vorhaben hatten die unmittelbaren östlichen Nachbarn mehrere Einwendungen vorgebracht. Neben dem Problem der nächtlichen Anlieferung, das bisher nicht genehmigt war, war dies vor allem die Lagerung und Abholung des Bioabfalls. Während die Biomüllentsorgung wegen des Betriebsablaufes nicht geändert werden kann, wurde von verschiedenen Räten das Problem der Nachtanlieferung kritisch hinterfragt. Neben einem vollständigen Verbot wurden auch verkehrsrechtliche Änderungen, unter anderem einem Nachtfahrverbot in der Thomastraße, in die Diskussion eingebracht. Zur besseren Beurteilung der Situation erteilte das Gremium dem Betreiber des Labors Rederecht. Dieser stellte klar, dass die Anlieferung am Tage wie bisher im Süden des Gebäudes erfolge. Nachts werde aber eine Anlieferung zum Schutz der Nachbarn nur im Westen getätigt. In der Regel würden pro Nacht ein bis zwei LKW den Betrieb anfahren und dabei rund fünf bis sieben Minuten zum Anliefern benötigen. Die Genehmigung sei für seinen Betrieb „existentiell und beim ersten Bauantrag aber leider vergessen worden“, erklärte der Laborbetreiber. Nachdem der Bauwerber versichert hatte, dass die LKW Tegernheim auch wieder über die Von-Heyden-Straße verlassen würden und auch das Sichtschutzzaumproblem mit den Nachbarn einvernehmlich gelöst werde befürworteten alle Ausschussmitglieder die geplante Erweiterung. Neben den beiden großen Vorhaben genehmigten die Räte noch einen Anbau an ein Wohnhaus in der Pröllerstraße sowie den Neubau einer Garage in der Weinbergstraße. Auf Nachfrage von Alfred Federl wegen des abgelehnten Fünffamilienhauses in der Weinbergstraße erklärte das Gemeindeoberhaupt beim Tagesoerdnungspunkt Informationen und Anfragen, dass dazu vom Landratsamt noch kein Beschluss ergangen sei. Günther Schöberl beklagte die mangelhafte Reinigung im Schulgebäude und forderte eine bessere Kontrolle durch die Gemeinde. Bürgermeister Kollmannsberger erklärte, dass dafür neben dem Hausmeister vor allem der Rektor verantwortlich sei.

Ortstermin im Kindergarten

Vor der Sitzung trafen sich die Mitglieder des Gemeinderates zu einem Ortstermin im Johanniter-Kindergarten. Dabei wurden den Räten von der Leiterin der Einrichtung Daniela Klotz sowie vom Hausmeister Hugo Heigl die Schäden und Mängel in den Gruppenräumen, dem Turnsaal und in den Sanitärräumen gezeigt. Angeregt wurde ferner eine Erneuerung der Außenflächen, da schon kleinere Regenfälle das Spielgelände über längere Zeit unbenutzbar machten, erklärte die Leiterin. Die von einem Architekten bereits erfassten und kalkulierten Sanierungsarbeiten belaufen sich auf rund 400 000 Euro. Laut Aussage des Bürgermeisters und der Geschäftsstellenleiterin werden Generalsanierungen mit rund 70% bezuschusst, wenn das Gebäude mindestens 25 Jahre alt sei und die Sanierungskosten mindestens 25% der Neubausumme betrage. Da die offizielle Inbetriebnahme des ersten Teils 1994 und die Erweiterung für die dritte Gruppe erst im Jahre 2001 erfolgte, müssen vor einem Beschluss noch Gespräche mit der Genehmigungsbehörde erfolgen.

(aus der Donaupost am 04.02.2017)