Gemeinderatsthemen 2017

Keine Häuser ins Schutzgebiet

Eine Reihe privater Bauangelegenheiten und das erste Teilgebiet des Bebauungsplan Tegernheim Süd-West standen auf der Tagesordnung der jüngsten Sitzung des Bauausschusses. Vor Sitzungsbeginn trafen sich die Mitglieder im Gewerbegebiet Nord zu einem Ortstermin wegen der Errichtung eines Aparthotels.

Zu Beginn der Sitzung gab Bürgermeister Max Kollmannsberger bekannt, dass die Ausschussmitglieder in der letzten nichtöffentlichen Sitzung den Kauf eines Anwesens neben dem Gemeindearchiv beschlossen haben. Einstimmig befürwortete das Gremium dann den Einbau zweier Dachgauben in einem Wohnhaus an der Hauptstraße sowie die Errichtung eines Carports im Bereich des Bergweges. Ebenfalls entsprachen die Mitglieder einem Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan Bachstraße zur Errichtung eines zwei Meter hohen Sichtschutzzaunes in der Isarstraße. Einhellige Zustimmung erfuhr ferner der Antrag über eine Nutzungsänderung eines Gebäudes im Bereich Zur Hohen Linie. Dort sollen ein Pensionsbetrieb in Wohnungen umgenutzt und ein Büro und eine Lagerhalle errichtet werden. Eine ausführliche und zum Teil kontroverse Aussprache gab es zur Bauvoranfrage zur Errichtung zweier Wohnhäuser im Bereich des oberen Schluchtweges. Die gewünschte Bebauung liegt nach Auskunft der Verwaltung im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet. Außerdem würde sie nur über einen Privatweg erschlossen. Alfred Federl erklärte, dass er der Bebauung positiv gegenüber stehe, da sich auf dem westlichen Teil des Grundstücks bereits ein kleines Wohnhaus befinde und auch in der westlichen Nachbarschaft einige Wohngebäude im Landschaftsschutzgebiet vorhanden seien. Außerdem sei die Bebauung kaum einsehbar und das Grundstück erschlossen. Allerdings sollten die beiden 15 mal 12 Meter großen Baukörper verkleinert werden. Auch Jürgen Beier sprach sich für die beabsichtigte Bebauung aus, da die vorhandene Wiese seiner Meinung nach keine echte Schutzfläche darstelle. Auf Nachfrage von Sandra Scheck erklärte der Bürgermeister, dass die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes erst nach dem Bau der Häuser erfolgt sei. Herbert Wesselsky forderte vor einer weitergehenden Beratung eine detaillierte Planung, die sowohl die Hangneigung wie auch die Situierung der Garagen und Stellplätze aufzeige.

Mal so, mal so kein Weg

Günther Schöberl sah eine Bebauung mit zwei Häusern angesichts der geringen Straßenbreite im oberen Schluchtweg sowie des zu schwachen Kanal- und Wassernetzes als sehr problematisch an. Bei einer Befürwortung müsste die Gemeinde die Erschließung verbessern. Reinhard Peter und Christian Mühlbauer sprachen sich generell gegen eine Bebauung im Landschaftsschutzgebiet aus. Tegernheim besitze eine Reihe von Flächen im Landschaftsschutzgebiet und man könne nicht einmal zustimmen und dann wieder ablehnen. Nachdem der Antrag des Bürgermeisters auf Zurückstellung und Ortseinsichtnahme mit 4:6 Stimmen abgelehnt wurde, lehnte der Ausschuss das Vorhaben mit 9:1 grundsätzlich ab.

Bebauungsplan Süd-West

Im Zusammenhang mit dem Bau von öffentlich geforderten Wohnungen an der Jahnstraße beabsichtigt die Gemeinde auch eine Bebauung nördlich davon. Der Entwurf sieht in diesem Gebiet rund 25 Wohngebäude vor, wovon ein Teil als Dreifamilienhäuser und der größere Bereich mit Ein- bzw. Zweifamilienhäusern oder Doppelhäusern bebaut werden soll. Die Gebäude sollten nach der vorliegenden Planung Satteldächer mit Dachneigungen von 38 bis 44 Grad erhalten. Die Grundflächenzahl (GRZ) liegt wie in einem allgemeinen Wohngebiet erlaubt bei 0,4. Die Erschließung erfolgt über eine Ringstraße mit Anbindung an die neue Erschließungsstraße im Süden sowie einem Fußweg innerhalb des Baugebietes und zum Friedhof hin. Eine Zufahrt zur Hochstraße ist nicht geplant. In der Aussprache regte Herbert Wesselsky die Zulassung von flachen Walmdächern an, da diese derzeit von vielen Bauwilligen gewünscht würden. Außerdem vermisste er die Ausweisung einer zweiten Garage bzw. eines Stellplatzes auf den Grundstücken, die nach der Stellplatzverordnung gefordert seien. Ergänzend sprach sich Günther Schöberl auch für die Zulassung von Pultdächern aus. Der Bürgermeister votierte für eine etwas verringerte Dachneigung mit maximal 38 Grad. Auf Nachfrage von Alfred Federl, wie viele Grundstücke letztlich in Gemeindehand verbleiben, sagte Bürgermeister Kollmannsberger, dass der Gemeindeanteil etwa 50% der Fläche ausmache. Die andere Hälfte werde wieder in Privatbesitz übergehen. Allerdings wolle er trotzdem ein Baugebot innerhalb von fünf Jahren verwirklichen. Der Bürgermeister setzte die Räte davon in Kenntnis, dass die Gemeinde nochmals eine abschließende Untersuchung des Grundwassers im Bereich der ehemaligen Hausmülldeponie durchführen müsse. Zum Ausschluss von Verschmutzungen aus dem Bereich des früheren Chemiewerkes müssen dazu zwei zusätzliche Messstellen beprobt werden.

Neuer Grüngutplatz

Außerdem erklärte das Gemeindeoberhaupt, dass ab kommender Woche der neue Grüngutzwischenlagerplatz neben dem Wertstoffhof eröffnet und der Ausweichplatz am Friedhof dann geschlossen werde. Vor Beginn der Sitzung trafen sich die Ausschussmitglieder im Gewerbegebiet Nord zu einem Ortstermin wegen der Errichtung eines Aparthotels neben dem bereits bestehenden Firmengebäude. Der Bauwerber versuchte aufzuzeigen, dass im Bereich des geplanten Beherbergungsbetriebes ausreichend Parkraum vorhanden ist und forderte von der Gemeinde eine Änderung des Stellplatzschlüssels für sein Objekt.

(aus der Donau-Post vom 11.03.2017)