Bauauschuss war vor Ort – Bau eines Fünffamilienhauses erneut abgelehnt
Ausschließlich private Bauangelegenheiten standen auf der Tagesordnung der jüngsten Sitzung des Tegernheimer Bau. Und Umweltausschusses. Vor der Sitzung trafen sich die Ausschussmitglieder zu einem Ortstermin im Bereich des hinteren Klöpflweges. Dort soll auf einer im Landschaftsschutzgebiet gelegenen Fläche ein Einfamilienhaus errichtet werden.
Im Zuge der Besichtigung kamen die Räte um Bürgermeister Kollmannsberger überein, das Bauvorhaben zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen und ein wasserrechtliches Gutachten einzufordern. Hierbei soll nachgewiesen werden, wie das bisher in einem Graben ablaufende Hangwasser sicher abgeleitet werden kann.
Neue Pläne für Fünffamilienhaus vorgelegt
Eine längere Aussprache ergab sich erneut zum Bauantrag auf Errichtung eines Fünffamilienhauses in der Weinbergstraße. Nachdem der Ausschuss 2015 und 2016 aufgrund der Gebäudegröße und Stellplatzprobleme das Bauvorhaben ablehnend beschieden hatte, lag nun ein leicht veränderter Bauantrag vor, der in einem Vorgespräch vom Landratsamt als genehmigungsfähig eingestuft wurde. Die Planung sieht nun die Ausweisung von sechs Stellplätzen sowie die Errichtung zweier Duplexgaragen südlich des Hauses vor. Im Osten des Gebäudes ist die Anlage eines Kinderspielplatzes geplant. Da sich das Grundstück für das Fünffamilienhaus nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes befindet, muss es sich nach Paragraph 34 des Baugesetzbuches lediglich in die umgebende Bebauung einfügen. Die Überschreitung der in einem Wohngebiet gelten Grundflächenhöchstzahl mit 0,74 statt 0,6 sieht das Landratsamt als unproblematisch an, da die Grundflächenzahl lediglich als „Auslegungshilfe“ betrachtet werden kann.
Mehrere Gründe für Ablehnung
In der Aussprache verwies Alfred Federl auf die Vorschrift, dass in einem Haus mit mehr als zwei Wohneinheiten im Erdgeschoss behindertengerechte Wohnungen errichtet werden müssen und dadurch auch behindertengerechte Parkplätze nötig sind. Diese müssen nach der gemeindlichen Satzung mindestens 3,50 Meter breit sein. Da dies nicht gegeben sei, lehne er den Bauantrag ab. Eine ablehnende Haltung signalisierte auch dritter Bürgermeister Herbert Wesselsky. Er sah in der großen Überschreitung der bebauten und befestigten Fläche mit 74 Prozent einen Ablehnungsgrund. Von der Verwaltung wurde zudem noch darauf auf ein Nachbarschreiben verwiesen, in dem die Planung des Dachgeschosses mit zwei Eingangstüren die Vermutung nahe legt, dass die große Wohnung später geteilt werden könnte. Einstimmig lehnte das Gremium schließlich den erneuten Bauantrag ab.
Ein Doppelhaus oder zwei Einfamilienhäuser
Ablehnend beschieden wurde auch ein Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte in der Adolph-Kolping-Straße. Aufgrund eines Fehlers bei der Errichtung der ersten Haushälfte sieht die jetzige Planung einen Abstand von 32 Zentimetern zwischen den beiden Doppelhäusern vor. Nach Auffassung des Bürgermeisters würden dadurch zwei Einzelhäuser entstehen, die aufgrund des geringen Abstandes nicht genehmigungsfähig seien. Mit 9:1 Stimme folgten die Ausschussmitglieder dieser Auffassung. Zurückgestellt wurde ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festssetzungen des Bebauungsplanes „Hardtgraben-Mittelberg“. Die Ausschussmitglieder wurden vom Bürgermeister gebeten, die beantragten Grundstücksauffüllungen und die Errichtung von rund 60 Zentimeter hohen Stützmauern vor Ort in Augenschein zu nehmen, da es verschiedene Einwände von Nachbarseite gibt. Einstimmig befürwortet wurden die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage am Mittelberg sowie die Erweiterung einer gewerblich genutzten Halle im Gewerbegebiet in der Von-Heyden-Straße. Zustimmung erfuhr ferner der Antrag zur Errichtung einer zwei Meter hohen Sichtschutzwand zwischen den neuerrichteten Häusern und einer Metzgerei in der Ringstraße. Unter Informationen und Anfragen berichtete das Gemeindeoberhaupt über die Ergebnisse der Ausschreibung zur Gestaltung der Blumen- und Staudenrabatte sowie der Wege am neuen Friedhof. Außerdem informierte er über die Fertigstellung der Fahrradabstellplätze bei den westlichen Bushaltestellen und weitere kleinere Baumaßnahmen.
Schmierereien am Fahrradrastplatz
Günther Schöberl setzte die Verwaltung in Kenntnis, dass ein Bauwerber im Gewerbegebiet Nord einen Teil des gemeindlichen Straßenraumes als Stellplatzfläche überbaut habe. Sandra Scheck forderte angesichts der Schmierereien am neuen Fahradrastplatz am Damm die Einschaltung der Polizei. Zweiter Bürgermeister Jürgen Beier fragte nach dem Stand die Klage gegen den Bebauungsplan Bolzplan. Laut Auskunft der Verwaltung ist für November mit einer Entscheidung zu rechnen. Dritter Bürgermeister Herbert Wesselsky beklagte die großflächigen Zerstörungen der Straßenoberflächen in der Kreuzung Bachstraße-Isarstraße im Zusammenhang mit der Erschließung des Baugebietes Feldweg und forderte eine fachgerechte Erneuerung des Straßenbereiches.
(aus der Donaupost vom 05.10.2017)