Plan für betreutes Wohnen am Hohen Sand fällt im Bau- und Umweltausschuss durch
Eine umfangreiche Tagesordnung hatten die Mitglieder des Tegernheimer Bau- und Umweltausschusses in ihrer jüngsten Sitzung abzuarbeiten. Unter anderem standen die Würdigung der Anregungen der am Bebauungsplan „Tegernheim Südwest“ beteiligten Fachstellen sowie die Änderung der Stellplatzverordnung auf der Tagesordnung. Einstimmig wurde beschlossen, dass Duplex-Stellplätze künftig nicht als Stellplätze zugelassen werden. Ablehnende Beschlüsse gab es zu einigen privaten Bauvorhaben.
Unter der Leitung von zweitem Bürgermeister Jürgen Beier beschloss das Gremium jeweils einstimmig, die in der frühzeitigen Beteiligung ausgesprochenen Behördenhinweise in die Planung einzuarbeiten. Unter anderem forderte das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Sicherstellung der Zufahrt für landwirtschaftliche Fahrzeuge am westlichen Rande des Baugebietes „Tegernheim Süd-West. Das Wasserwirtschaftsamt verlangte klare Hinweise auf das Restrisiko einer Überschwemmung bei einem extremen Hochwasser sowie eine grundwassergeschützte Kellerausführung. Außerdem verwies das Amt auf die Gefahren aus den Altlasten in dem Planungsgebiet.
Duplex-Garagen zählen nur noch einfach
Das Landratsamt forderte für den späteren Bebauungsplan eine klare Beschreibung der zulässigen Bautypen sowie die Zahl der Vollgeschosse und der möglichen Dachfarben. Außerdem regte das Amt eine Verbreiterung der verkehrsberuhigten Straße auf fünf Meter an. das Gebäude für die geplante Nahwärmezentrale soll aus schallschutztechnischen Gründen möglichst weit nach Westen verschoben werden. Nach der Einarbeitung der geforderten Änderungen wird der Bebauungsplan nochmals öffentlich ausgelegt. Nachdem in der jüngsten Vergangenheit zur Erfüllung der Stellplatzpflicht immer häufiger sogenannte Duplex- bzw. Doppelparker geplant wurden, lag dem Ausschuss nun der Antrag eines Bürgers vor, die Stellplatzverordnung wie einigen Nachbargemeinden abzuändern. Einstimmig befürworteten die Ausschussmitglieder nach kurzer Diskussion die Änderung der geltenden Verordnung. So sollen künftig Stellplätze in sogenannten Duplex-Garagen nur mehr als ein Stellplatz im Sinne der Verordnung gelten. Allerdings wird dazu noch eine rechtliche Überprüfung durchgeführt. Jürgen Beier regte an, die aus den 90ziger Jahren stammende Verordnung grundsätzlich zeitnah zu überarbeiten. Ohne Gegenstimme befürwortete das Gremium einen Bauantrag zur Errichtung eines rund 40 Quadratmeter großen Bienenhauses auf einem von der Gemeinde gepachteten Grundstück östlich des Gewerbegebietes Nord. Dem Bauherrn wird aber zur Auflage gemacht, das Grundstück bei Beendigung des Pachtverhältnisses in seinen Ursprungszustand, also ohne Gebäude, zurückzugeben. Zum jetzigen Zeitpunkt könne man nicht sagen, ob und wann das Grundstück für eine anderweitige Verwendung benötigt wird.
Zwei Doppelhäuser statt eines Einfamilienhauses
Ohne größere Aussprache lehnten die Räte die Bebauung eines Grundstücks im südlichen Bereich der Isarstraße mit zwei Doppelhäusern ab. Nachdem man dem Bauwerbers bereits vor einiger Zeit mit der Änderung des Bebauungsplanes entgegengekommen war, statt eines zwei Einfamilienhäuser zu errichten, sahen die Gemeindevertreter die gewünschte zusätzliche Doppelhausbebauung als zu massiv an. Einstimmig abgelehnt wurde auch der geplante größere Umbau eines Wohnhauses in der Isarstraße. Auch hier hatte das Gremium einer Erweiterung des Gebäudes im Jahre 2016 bereits zugestimmt. Nun sollte das Gebäude nochmals vergrößert werden. Das Gremium blieb bei dem bereits im Juli getroffenen Beschluss, dass die massiven Anbauten nicht dem Hauptgebäude untergeordnet seien und außerdem die Baugrenzen überschritten würden. Zudem fehlte nach Auffassung der Verwaltung der Stellplatznachweis für die neu entstehende Wohnung im Obergeschoss.
64 Wohneinheiten mit 54 Garagen und Stellplätzen
Eine längere Aussprache entspann sich zum in der letzten Sitzung zurückgestellten Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan „Hardtgraben-Mittelberg“ zur Errichtung von Stützmauern und Auffüllungen. Die Inaugenscheinnahme einer Reihe von Ausschussmitgliedern erbrachte letztlich das Ergebnis, dass die bereits teilweise durchgeführten Auffüllungen nicht dem Bebauungsplan und Nachbarschaftsinteresse entsprechen. Die geplanten Stützmauern sahen einige Räte dagegen als genehmigungsfähig an. Allerdings wurde vor einer abschließenden Bewertung eine Planung mit genauen Höhenangaben gefordert. Auf wenig Begeisterung stieß auch eine nur informell vorgelegte Planung eines Investors, gegenüber des Seniorendomizils Haus Urban eine Wohnanlage für betreutes Wohnen zu errichten. In den beiden viergeschossigen Längsbauten sollen 64 Wohneinheiten und zusätzlich 25 Garagen und 29 Stellplätze errichtet werden. Dritter Bürgermeister Herbert Wesselsky zeigt sich grundsätzlich von der Errichtung von Wohnung für ältere und behinderte Menschen angetan. Allerdings vermisste er eine Planung, die neben den beiden kasernenartigen Gebäuden auch entsprechende Frei- und Begegnungsflächen vorsieht. Zudem sei die Zahl der Geschosse zu hoch, erklärte er. Ähnlich sah dies auch Stefan Adler, der einen Vergleich zum Wettbewerbsergebnis zur Errichtung von geförderten Wohnungen zog. Bei diesem hatte man eine Bebauung in der vorgelegten Art grundsätzlich abgelehnt.
Wer wird tatsächlich wohnen?
Sandra Scheck wollte wissen, ob ein gemeindliches Mitspracherecht bei der Belegung der Wohnungen möglich sei. Es muss sichergestellt werden, dass tatsächlich eine betreute Wohnanlage entsteht und nicht nur ein Spekulationsobjekt. Der Sitzungsleiter erklärte, dass es seines Wissens keine Möglichkeit gebe, den Verkauf bzw. die Vermietung durch die Kommune zu beeinflussen.
Günther Schöberl sah den grundsätzlichen Bedarf für behindertengerechte Wohnungen zwar gegeben, wünschte sich aber eher ein Art „Mehrgenerationenhaus“. Neben älteren Menschen sollte auch Wohnen für Familien möglich sein. Ohne formelle Abstimmung sprachen sich die Ausschussmitglieder gegen die vorgelegte Planung aus.
Zum Abschluss informierte Jürgen Beier, dass seit zwei Tagen die probeweise Einbahnstraßenregelung in der Hochstraße gelte und er als Bürgermeisterstellvertreter bereits mit zahlreichen Klagen seitens der Betroffenen konfrontiert wurde.
(aus der Donaupost vom 31.10.2017)