Diskussionsbedarf in der Bauausschusssitzung – Kichenverwaltung darf Stadel nutzen
Zahlreiche private Bauangelegenheiten standen auf der Tagesordnung der ersten Sitzung des Tegernheimer Bau- und Umweltausschusses. Einmütige Zustimmung erfuhr der Antrag der Kirchenverwaltung zur Nutzung eines benachbarten landwirtschaftlichen Gebäudes während der Renovierung der Pfarrkirche. Mit 5:5 Stimmen scheiterte der erneute Versuch, ein Wohnhaus im Landschaftsschutzgebiet am Klöpflweg zu errichten. Wegen fehlender Unterlagen der Fachplaner musste der Beschluss über die Erweiterung der Grundschule in Holz- oder Massivbauweise verschoben werden.
Nachdem auch vom Landratsamt bei einem Ortstermin Zustimmung signalisiert wurde, befürworteten die Ausschussmitglieder einstimmig die vorübergehende Nutzung eines Stadls für Sonntags- und Festtagsgottesdienste sowie Beerdigungen während der Renovierungsphase der Pfarrkirche. Seine Zustimmung erteilte der Ausschuss auch einem erneut vorgelegten Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten und einer Tiefgarage. Die nun berechnete Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) lagen mit 0,4 bzw. 0,79 innerhalb der im einfachen Bebauungsplan Ortsmitte festgesetzten Werte. Einstimmig befürworteten die Ausschussmitglieder einen Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses in der Weinbergstraße. Da es sich um eine Nachverdichtung außerhalb des Bebauungsplanes handelt, muss das Niederschlagswasser über einen Sickerschacht entsorgt werden. Ohne Gegenstimme zeigten sich die Räte mit dem Umbau eines Einfamilienhauses Am Mittelberg einverstanden. Auf dem rund 1250 Quadratmeter großen Grundstück soll aus einem Einfamilienhaus in E+D-Bauweise ein E+1 Gebäude mit zukünftig drei Wohneinheiten einschließlich der zusätzlich benötigten Stellplätze entstehen. Ohne Gegenstimme wurde schließlich der erneute Antrag zum Umbau des bestehenden Saales der Gaststätte Götzfried in Fremdenzimmer befürwortet. Im Gegensatz zur ersten Vorlage werden nur noch acht zusätzliche Zimmer ausgebaut und die Grundfläche des Gebäudes verringert. Die benötigten Stellplätze konnten nachgewiesen und vom Antragsteller in einen benutzbaren Zustand versetzt werden.
Kontroverse Aussprache
Mit 9:1 Stimme sprach sich das Gremium für die Zurückstellung eines Bauantrages zur Errichtung eines Sechsfamilienhauses in der Jurastraße aus. Die Räte sahen vor allem in der Errichtung von acht Stellplätzen im südlichen Bereich des etwa 800 Quadratmeter großen Grundstücks eine zu große Beeinträchtigung der Nachbarn sowie auch der Hausbewohner gegeben. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem Bauwerber nach einer Alternativlösung, z. B. einer Verschiebung des Gebäudes, Verringerung der Anzahl der Wohnungen oder den Bau einer Tiefgarage zu suchen.
Eine längere und kontroverse Aussprache ergab sich zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf einem über 2000 Quadratmeter großen Grundstück am Klöpfweg. Auf der im Landschaftsschutzgebiet liegenden Fläche wurden früher zwei Fischteiche betrieben. Nachdem bereits in den 1990iger Jahren mehrere Bebauungswünsche abschlägig beschieden wurden und auch ein Gang vor das Verwaltungsgericht scheiterte, gab es nun wieder einen Versuch. Nach einer Ortsbesichtigung hatte der Bauwerber ein wasserwirtschaftliches Gutachten und eine Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes vorgelegt. Gegen das Vorhaben hatten sich die unmittelbaren Nachbarn ausgesprochen. Alfred Federl sprach sich für eine Bebauung des Grundstücks aus, da seiner Meinung nach die angrenzende Bebauung sowie die vorhandene Straße dies zuließen. Er verwies auf das Beispiel Wörth a. D., wo in Kürze ein ganzes Baugebiet im Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werde. Außerdem gebe es auch in Tegernheim bereits ältere Gebäude im Landschaftsschutzgebiet. Aus „Gerechtigkeitsgründen“ plädiere er für eine Bebauung, erklärte der Gemeinderat. Stefan Adler widersprach seinem Fraktionskollegen und erinnerte an die frühere verwaltungsgerichtliche Ablehnung. Außerdem verwies er darauf, dass es in Tegernheim noch eine Reihe von bebaubaren Grundstücken im Landschaftsschutzgebiet gebe. Bei entsprechenden Bauanträgen müsste man dann aus „Gerechtigkeitsgründen“ ebenfalls zustimmen. Dritter Bürgermeister Herbert Wesselsky sah in dem Vorhaben eine unzulässige Aufwertung eines Grundstücks, das außerhalb der Baugrenzen liege. Damit widerspreche man dem Grundsatz, die Bebauung nicht ständig nach außen zu treiben. Sandra Scheck erinnerte daran, dass man vor einigen Monaten eine Bebauung im Landschaftsschutzgebiet in der Tegernheimer Schlucht abgelehnt hatte und lehnte das Vorhaben ebenfalls ab. Bürgermeister Max Kollmannsberger zeigte auf, dass die Biotopkartierung das Grundstück nicht erfasse und eine natürliche Abgrenzung fehle. Bei Stimmengleichheit wurde das Bauvorhaben schließlich abgelehnt. Keine Zustimmung erfuhr der Antrag eines Firmenbesitzers, im Gewerbegebiet „Westlich der Thomastraße“ ein Doppelhaus mit zwei Betriebsleiterwohnungen zu errichten. Die Räte stellten übereinstimmend heraus, dass ein Betrieb in der vorliegenden Größe keine zwei Betriebsleiterwohnungen benötige. Außerdem sei die Lage hinter dem Betriebsgebäude in direkter Nähe zum bestehenden Industriegebiet nicht optimal. Abgelehnt wurde auch ein Antrag zur Errichtung von zwei rund 4 x 2,5 Meter großen Werbetafeln im östlichen Kreuzungsbereich Hauptstraße und Ringstraße. Neben der Ablenkung der Verkehrsteilnehmer in diesem stark frequentierten Kreuzungsbereich sah die Verwaltung auch eine optische Beeinträchtigung des Ortsbildes gegeben.
Einstimmig abgelehnt
Einstimmige Ablehnung erfuhr auch der Antrag zur Errichtung eines Zweifamilienhauses auf einer als Grünfläche ausgewiesenen Fläche im Baugebiet „Am Hang-Weinbergstraße“. Es wurde darauf verwiesen, dass der Grüngürtel eine wichtige landschaftsprägende Funktion habe und man dem Antragsteller bereits die Bebauung eines Grundstücks in der Grünfläche genehmigt habe.
Einstimmig abgelehnt wurde ferner der Antrag, ein Grundstück in der Isarstraße mit einem Einfamilien- und einem Doppelhaus zu bebauen. Die Ausschussmitglieder vertraten die Auffassung, dass man dem Antragsteller bereits bei der Änderung des Bebauungsplanes weit entgegengekommen sei. Statt eines Einfamilienhauses habe man damals bereits dem Bau von zwei Einfamilienhäusern zugestimmt.
Ebenfalls einstimmig lehnte der Ausschuss den Bauantrag auf Errichtung eines Fünffamilienhauses in der Weinbergstraße ab. Damit widersetzten sich die Räte einer Vorgabe des Landratsamtes, das nach einigen kleineren Änderungen das Bauvorhaben als grundsätzlich genehmigungsfähig eingestuft hatte.
Während Alfred Federl weiterhin das Fehlen eines zweiten behindertengerechten Stellplatzes vermisste, verwies Herbert Wesselsky auf die deutlich zu große überbaute bzw. versiegelte Fläche. Die Räte waren sich zum wiederholten Male einig, dass das geplante Gebäude nicht auf das Grundstück passe.
(aus der Donaupost vom 03.02.2018)