Gemeinderat beschließt Änderung des Flächennutzungsplanes – Zwei Bauanträge abgelehnt
Zwei gemeindliche Themen und eine Reihe von privaten Bauangelegenheiten standen im Mittelpunkt der ersten Sitzung des Tegernheimer Bau- und Umweltausschusses des Jahres 2019. Nach eingehender Beratung stimmten die Ratsmitglieder jeweils einstimmig dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Errichtung von 52 betreuten Wohnungen und einer neuen Stellplatzverordnung zu. Abgelehnt wurden dagegen zwei Bauvorhaben in der Hauptstraße.
Vor der Beratung des Bebauungsplanes zur Errichtung von betreuten Wohnungen westlich des bestehenden Seniorenheimes beschlossen die Räte die dafür notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes für das rund 7000 Quadratmeter große Grundstück. Die bisher als Mischgebiet ausgewiesene Fläche muss dazu in ein allgemeines Wohngebiet (WA) umgewidmet werden. Nach Auskunft des Bürgermeisters liegt das Baugrundstück zwar im Außenbereich, berührt aber kein Naturschutz- oder Biotopgebiet. Außerdem trägt die Ausweisung als Wohngebiet der nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels Rechnung. Ob durch die noch immer festgeschriebene Umgehungsstraße von Schwabelweis eine Lärmbeeinträchtigung des Baugebietes gegeben ist, muss von den Fachstellen geklärt werden. Einstimmig sprach sich das Gremium für die Änderung des Flächennutzungsplanes und die vorgezogene Bürger- und Fachstellenbeteiligung aus. Bürgermeister Max Kollmannsberger drückte die Hoffnung aus, dass die Änderung im Herbst vollzogen sei. Im Anschluss erläuterten die beiden Planerinnen des Bauträgers Ehrlbau den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan zur Errichtung der „Seniorenwohnanlage am Hohen Sand“. Das Bauvorhaben entspricht im Wesentlichen den bereits im November vorgestellten Planungen und sieht zwei rund 58 Meter lange Baukörper mit jeweils vier Geschossen sowie Garagen- und Stellplätze und einen schmalen Grüngürtel im Süden und Westen vor. Insgesamt werden durch den Bauträger 52 betreute Zwei- und Dreizimmerwohnungen sowie acht Bedienstetenwohnungen im Dachgeschoss errichtet. In der Wohnanlage entstehen ferner ein rund 70 Quadratmeter großer Gemeinschaftsraum, ein Pflegebad und ein Betreuungsbüro. Errichtet werden sollen auch 70 Garagen bzw. Stellplätze und zehn Besucherstellplätze. Die Forderung von Sandra Scheck, wie bei einigen anderen Wohnanlagen des Bauträgers, Tiefgaragen statt der vielen Garagen und Stellplätze zu errichten, verwarf der Vertreter des Bauträgers mit dem Verweis auf die hohen Baukosten von 25- bis 35 000 Euro je Platz. Nach eingehender Aussprache, in der die beiden stellvertretenden Bürgermeister Jürgen Beier und Herbert Wesselsky kleinere Änderungen an der Situierung der Stellplätze eingebracht hatten, stimmten die Ausschussmitglieder der geplanten Bebauung schließlich einstimmig zu.
Neue Stellplatzverordnung
Nachdem die von der Verwaltung ausgearbeitete Satzung bereits in der letzten Gemeinderatssitzung ausgiebig beraten wurde, lag den Mitgliedern des Bauausschusses nun der geänderte Entwurf zur Beschlussfassung vor. Nach der neuen Stellplatzverordnung können zukünftig Mehrfachparker wie Duplex- oder Triplexparker sowie Aufzüge für Tiefgaragen nicht für den Stellplatznachweis herangezogen werden. Pro Wohneinheit über 40 Quadratmeter Wohnfläche sind zwei Stellplätze, bis 40 Quadratmeter ein Stellplatz zu errichten und dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Je fünf Wohneinheiten in einem Gebäude ist ein Besucherparkplatz erforderlich. Außerdem muss für jede nach der Bayerischen Bauordnung geforderte barrierefreie Wohnung ein behindertengerechter Stellplatz mit einer Mindestbreite von 3,50 Meter hergestellt werden. Die Wegstrecke zwischen Baugrundstück und Stellplatzgrundstück darf bei entfernt errichteten Stellplätzen maximal 100 Meter betragen. Nach höchstens sechs Stellplätzen muss ein mindestens 1,50 Meter breiter Grünstreifen angelegt werden. Außerdem ist bei parallel zur Straße angeordneten Garagen oder Stellplätzen ein mindestens ein Meter breiter Grünstreifen anzulegen. Die einstimmig befürwortete neue Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung sofort in Kraft.
Private Bauangelegenheiten
Nach eingehender Beratung lehnte der Bauausschuss mit 7:1 Stimmen den geänderten Vorbescheid zur Errichtung von zwei Wohngebäuden mit insgesamt elf Wohneinheiten und einer Tiefgarage in der Hauptstraße erneut ab. Den Räten erschien vor allen das dritte Geschoss beim hinteren Haus als zu massiv und nicht mit der Nachbarschaftsbebauung verträglich. Ablehnend beschieden die Räte auch die Bebauung eines nur knapp 14 Meter breiten Grundstücks in der Hauptstraße mit zwei Wohngebäuden. Hier sahen alle Räte die Bebauung aufgrund der Zufahrtssituation und geringen Grundstücksgröße als zu problematisch an. Einstimmig befürwortete das Gremium die Errichtung eines Doppelhauses in der Weinbergstraße. Da das Gebäude eine Fülle von Ausnahmen vom Bebauungsplan aufwies wurde der Beschluss in der letzten Sitzung vertagt und die Verwaltung aufgefordert, die in der Nähe bereits erteilten Ausnahmegenehmigungen zu erfassen. Ablehnung erfuhr ein erneuter Antrag zur Nutzungsänderung einer Doppelhaushälfte am Tegelweg von einer auf zwei Wohnungen, da die Lage und Größe des Grundstücks keine ausreichende Zahl von Stellplätzen erlaubt. Unter Punkt Informationen und Anfragen gab Bürgermeister Kollmannsberger bekannt, dass er der Post als neue Standorte für Briefkästen das Rathaus und einen Platz beim westlichen Kreisel vorschlagen werde. Dadurch könnte der verkehrsgefährdende Briefkasten an der Hauptstraße abgebaut werden. Günther Schöberl regte an, den breiten Zugang zu den Arztpraxen und der Drogerie durch einen Polder abzugrenzen, da die Fläche bereits von Falschparkern missbräuchlich genutzt werde. Herbert Wesselsky forderte vom Bürgermeister geeignete Maßnahmen, damit auch Besitzer von Mehrfamilienhäusern und unbebauten Grundstücken wie in der Bach- und Wiedmannstraße ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen.
(aus der Donaupost vom 11.02.2019)