Reinigung und Sicherung von Straßen und Gehwegen: Gemeinde überarbeitet Satzung
Im Mittelpunkt der Dezembersitzung des Tegernheimer Rates stand der Erlass einer Verordnung über die Reinhaltung öffentlicher Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter. Nach längerer Diskussion stimmte eine Mehrheit der Ratsmitglieder für die von der Verwaltung ausgearbeitete Fassung. Weitere Themen waren die Defizitübernahme für den Waldkindergarten sowie die Anfrage der Sparkasse zur Aufstellung eines Geldautomaten im neuen Rathaus.
Aufgrund einer Gesetzesänderung wurde die Verordnung über die Reinhaltung der Gemeindestraßen von der Verwaltung überarbeitet. Grundsätzlich obliegt im gesamten Ortsbereich wie früher die Reinigungspflicht des Gehweges und der öffentlichen Straßen bei den Anliegern. Besteht in einer Straße kein Gehweg, so sind die Anlieger verpflichtet, einen 1,20 Meter breiten Streifen entlang ihres Grundstückes zu reinigen und im Winter von Eis und Schnee zu befreien.
Im Gegensatz zur bisherigen Verordnung wurden die Straßen im Gemeindegebiet von der Verwaltung allerdings in drei Kategorien eingeteilt. In der Kategorie A sind „hochbelastete Straßen“, in Kategorie B „stärker befahrene Straßen“ und in Kategorie C „schwach befahrene Straßen“ festgelegt. Während bei den Straßen der Kategorie C (alle Straßen außer Kategorie A und B) der Grundstückseigentümer verpflichtet ist, neben dem Gehweg auch die Straße bis zur Mitte zu reinigen, gilt für die beiden anderen Straßenkategorien eine Ausnahmeregelung.
In der Kategorie A besteht für die Anlieger keine Pflicht
Bei den Straßen der Kategorie A (Haupt-, Hoch-, Ring- Weinbergstraße und Am Hohen Sand) besteht für den Anlieger keine Pflicht zur Straßenreinigung und bei Straßen der Kategorie B ( Altdorferstraße, Am Mittelberg, Bayerwald-, Böhmerwald- und Donaustraße, Dürerweg, Gewerbegebiet Nord, Jahnstraße, Kindlweg, Kirchstraße, Marie-Juchcz-Straße, Mittel- und Nußweg, Obere Felder, Schul-, Tegernheimer Keller-, Thoma-, Von-Heyden- und Wiedmannstraße) ist zusätzlich zum Gehweg ein 0,50 Meter breiten Fahrbahnstreifen regelmäßig zu reinigen und von Unkraut freizuhalten. Bei Eckgrundstücken gilt die Reinigungspflicht für beide Straßenabschnitte je nach Kategorie.
Für die Reinigung bzw. Räumung im Winter gilt eine andere Regelung. Bei Schneefall oder Glätte sind nur die Gehwege bzw. ein Gehstreifen von 1,20 Meter an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr bis 20 Uhr zu räumen und gegebenenfalls mit Splitt oder ausnahmsweise mit Tausalz zu streuen. Die Straßen werden nach einem internen Plan von der Gemeinde geräumt bzw. gestreut. Untergeordnete Straßen werden aber nur bei Bedarf, d. h. ab Schneehöhe über 12 Zentimeter bzw. nur bei Glatteis geräumt.
Wer eine Straße verunreinigt oder seiner Reinigungs- bzw. Wintersicherungspflicht nicht nachkommt begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro belegt werden kann.
Während sich in der Diskussion alle Redner weitgehend einig waren, dass Gehwege gereinigt und vor allem im Winter geräumt werden müssen, sah Günther Schöberl die Kontrolle als großes Problem. Hierzu sagte Bürgermeister Max Kollmannsberger, dass die Gemeinde durchaus kontrollieren könne, vor einer Reinigung durch die Gemeinde aber 14 Tage warten müsse. Er hoffe, dass sich alle als Bürger unseres Gemeinwesens verstehen und freiwillig ihrer Pflicht nachkommen. Roberto Mazzotta beklagte vor allem die mangelhafte Räumung der Gehwege bei Schneefall. Dies stelle vor allem für ältere oder behinderte Mitbürger ein großes Problem dar.
Herbert Wesselsky sprach sich gegen die Einteilung der Straßen in drei Reinigungskategorien aus. Es sei eine Ungerechtigkeit, dass A- und B-Straßen von der Gemeinde gereinigt würden und C-Straßen von den Anwohnern sauber gehalten werden müssen. Dies sei in manchen Straßen aufgrund der vielen parkenden Autos schlicht nicht möglich. Außerdem bemängelte er, dass die Satzung keine zeitliche Vorgabe mache, wie oft die Straße zu reinigen sei. 2.Bürgermeister Jürgen Beier sah in der Satzung eine rechtliche Grundlage, die nicht jede Situation regeln könne, aber der Gemeinde dire Möglichkeit zum Handeln gebe. Mit 14:4 Stimmen sprach sich letztlich eine Mehrheit für die Satzung und die Kategorisierung der Straßen aus.
Maximaler Zuschuss von 1500 Euro je KInd
Nachdem der Gemeinderat in der Oktobersitzung die Defizitübernahme für den Waldkindergarten Hohe Linie wegen der hohen Kosten ablehnend beschieden hatte, lag nun ein neuer Antrag des möglichen Betreibers vor. Die littlebigFutur gGmbH schlug vor, dass nach der Auflösung des Grünthaler Waldkindergartens das entstehende Defizit anteilig von Wenzenbach und Tegernheim übernommen werden solle. Da der Betreiber außerdem hofft, einen Kooperationspartner für das restliche Defizit zu finden, würden auf die Gemeinden pro Kind nur ein Betrag von rund 1250 Euro entfallen. Nicht eingerechnet seien allerdings tarifliche Erhöhungen und die Entwicklung der Fördermittel. Die Wiedereröffnung könnte am 1.Februar erfolgen. Ergänzend teilte der Bürgermeister mit, dass das Landratsamt die Betriebserlaubnis für den Waldkindergarten mittlerweile erteilt habe. Er schlage als maximalen Zuschuss 1500 Euro je Kind vor.
Herbert Wesselsky befürwortete den Vorschlag, für die drei Tegernheimer Kinder den Zuschuss von je 1500 Euro zu gewähren. Auf seine Frage, was passiere, wenn der Träger keinen Kooperationspartner findet, erklärte der Bürgermeister, dass das Projekt Waldkindergarten dann scheitert. Auf Nachfrage von Sebastian Zirngibl wie hoch das Defizit in den anderen Tegernheimer Kindergärten sei, meinte das Gemeindeoberhaupt, dies liege bei ca. 300 Euro je Kind. Einstimmig sprach sich das Gremium für die Übernahme eines Defizits von maximal 1500 Euro je Kind aus.
Ohne Aussprache befürwortete der Gemeinderat einstimmig den Kauf von zwei neuen Computern für die Bücherei und die Aufstellung eines weiteren „Bücherhäuschens“ im Norden des Gemeindegebietes. Da eine Telefonzelle, wie beim Haus der Begegnung aufgestellt, derzeit nicht erhältlich ist, habe er für rund 2500 Euro ein Kassenhäuschen gekauft. Dieses soll nördlich des Seniorenheimes aufgestellt werden. Sollte sich der Bedarf irgendwann einmal ändern, könne das Kassenhäuschen auch anderweitig Verwendung finden.
Einstimmig lehnten die Räte den Wunsch der Sparkasse ab, einen Geldautomaten nach der Schließung der Filiale im neuen Rathaus unterzubringen. Neben den hohen Kosten für die Änderung bei der Eingangssituation erklärte der Bürgermeister, dass der Automat besser im Gewerbegebiet aufgestellt werden solle.
E-Lastenrad wurde 83-mal ausgeliehen
Der Bürgermeister legte den Räten den Analysebericht über die Ausleihe des E-Lastenfahrrads vor. Das von der Gemeinde mit 1000 Euro bezuschusste Rad wurde 2022 insgesamt 83mal ausgeliehen und 430 Kilometer gefahren. Wegen des Umbaus der Hauptstraße ist das Rad derzeit im Bereich des Feldweges abgestellt. Die Verleihfirma ist allerdings auf der Suche nach einem neuen Standort und möchte eventuell ein zweites Rad anbieten. Kollmannsberger informierte das Gremium, dass der Bauernmarkt ab 1.Februar auf dem neuen Standort beim Nettomarkt stattfinden werde. Auf Nachfrage von Pascal Nick erklärte der Bürgermeister, dass das ehemalige Nebenzimmer in der Mehrzweckhalle wegen Eigenbedarfs der Gemeinde nicht an den neuen Wirt verpachtet worden sei. Julia Mühlbauer berichtete über verschiedene Mängel an der neu ausgebauten Hochstraße. So bewerten die Fraktionen das Jahr 2022 Zum Abschluss des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung ließen die Sprecher der drei Fraktionen und der Bürgermeister das Jahr Revue passieren. 2.Bürgermeister Jürgen Beier (CSU) erinnerte an die zahlreichen baulichen und planerischen Maßnahmen der Gemeinde. Lobende Worte gab es zur Arbeit der Ausschüsse und den daraus resultierenden guten Vorentscheidungen. Kritisch bemerkte er die langen Entscheidungszeiten bei Großprojekten und daraus entstehende Kostensteigerungen, z. B. bei der Sanierung der Hochstraße. Für die nächste Zukunft mahnte er Überlegungen zu den Themen Prävention bei Starkregenereignissen, möglicher Blackout und Datensicherheit an. Auch FWG-Sprecher Sebastian Zirngibl rief die zahlreichen gemeindlichen Bauprojekte in Erinnerung. Außerdem habe die Verwaltung die Probleme mit den Jugendlichen auf dem Bolzplatz sowie dem Bürgerbus angepackt. Besonders positiv sei die Entscheidung für den Ausbau des Nahwärmenetzes mit Hackschnitzelheizung und die Planung eines neuen Grüngutabladeplatzes gewesen. Für die Zukunft wünsche er sich eine bessere Beteiligung der Gemeinderäte bei Klausurtagungen und anderen gemeindlichen Veranstaltungen. Für die SPD erklärte deren Sprecher Herbert Wesselsky, dass weder Corona noch der Ukrainekrieg die gemeindliche Entwicklung bisher gestoppt hätten, die zukünftigen Projekte wie Rathaus und Feuerwehrhaus möglicherweise aber stark beeinflussen. Er zeigte sich erfreut, dass der Gemeinderat die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes Nord und die Förderung der Mini-Fotovoltaikanlagen mitgetragen habe. Sein besonderer Dank galt den Anwohnern der Haupt- und Hochstraße, „die in diesem Jahr besonders belastet wurden“.
Zwei neue Feuerwehrfahrzeuge
Bürgermeister Max Kollmannsberger hob hervor, dass die Räte 2022 zu 13 Gemeinderats-, fünf Bauausschuss-, drei Rechnungsprüfungs- und vier Umweltsitzungen zusammengefunden hätten. Er ergänzte die Liste der Entscheidungen und hob besonders die Änderung bzw. Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Nord und Obere Felder II hervor. Außerdem stand die Anschaffung von zwei neuen Feuerwehrfahrzeugen, kleinere Umbauten in der Schule sowie die Aufstellung der digitalen Infotafel und die Einführung der Heimatapp auf dem Programm. Wie seine Vorredner bedankte sich der Bürgermeister bei allen politischen Entscheidungsträgern, den Gemeindebediensteten sowie allen ehrenamtlich in der Gemeinde tätigen Bürgern und wünschte ein besinnliches Fest und einen guten Start in das neue Jahr.
(aus der Donaupost vom 19.12.2023)