Gemeinderatsthemen 2024

Steuern, Zuschüsse und Kontrollen Neue Grundsteuerregelung beschäftigt Gemeinderat – Vereinszuschüsse nur teils bewilligt

Im Mittelpunkt der jüngsten Sitzung des Tegernheimer Gemeinderates stand der Erlass der neuen Hebesatzung zur Berechnung der Grundsteuern ab 2025. Nach der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Reform wurde den Bundesländern gestattet, eigene Regelungen zu schaffen. In Bayern wählte man ein wertunabhängiges Flächenmodell, das im Wesentlichen auf der Grundstücksgröße und Wohnfläche basiert. Dabei sollten die Kommunen darauf achten, dass sich das Gesamtsteueraufkommen nicht nennenswert erhöht. Aus den vorliegenden Daten, die das Finanzamt der Gemeinde übermittelt hat, ergab sich nach Berechnungen der Realsteuerstelle, dass die Gemeinde Tegernheim ihre Grundsteuersätze erhöhen muss, wenn das Grundsteueraufkommen ähnlich hoch wie in der Vergangenheit sein soll. Die Verwaltung schlug deshalb vor, die Hebesätze für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) und B (bebaute Grundstücke) von 310% auf 400% zu erhöhen.

Zehn Prozent höherer Ertrag bei Grundsteuer

Bürgermeister Max Kollmannsberger stellte heraus, dass sich für die einzelnen Grundstücksbesitzer sowohl Entlastungen wie auch Erhöhungen ergeben könnten. Extreme Abweichungen müssten mit dem Finanzamt abgeklärt werden. Anhand einiger Beispiele zeigte die Verwaltung Veränderungen bei ausgesuchten Grundstücken aus dem Gemeindebereich auf, bei denen sich nur ganz leichte Veränderungen nach oben oder unten ergaben.

Herbert Wesselsky stellte heraus, dass er bei der Berechnung für zwei eigene Grundstücke jeweils eine Erhöhung um ungefähr 10% ermittelt habe. Angesichts der zukünftigen Ausgaben der Gemeinde müsste man aber diesen Schritt gehen. Sollten die Steuereinnahmen aber tatsächlich zu hoch werden, dann könne man in den nächsten Jahren nachsteuern. Roberto Mazzotta meinte, eine „Erhöhung tue immer weh“, aber 10% seien noch tragbar.

Der Bürgermeister bestätigte, dass die Gemeinde nach der Erhöhung der Hebesätze rund 10% mehr Grundsteuern einnehme. Der Gesamtbetrag gegenüber dem Jahr 2023 steige von rund 700 000 Euro auf 770 000 Euro. Allerdings könnte sich die Zahl noch ändern, da bisher noch die Neubewertung von rund 8% der Grundstücke ausstehe. Kollmannsberger verwies außerdem auf die Stellungnahme des Finanzamtes, das mehrere Begründungen für die niedrigere Bewertung zahlreicher Tegernheimer Grundstücke gab. Unter anderem fuße die bisherige Steuererhebung auf relativ alten Einheitswertberechnungen und andererseits gebe es in Tegernheim sehr kleine Grundstücke. Mit 15:3 Stimmen sprach sich das Gremium für die Erhöhung der Hebesätze von 310% auf 400% ab 1.Januar aus.

Zuschus für Sportverein laut Verwaltung schwierig

Anschließend ging es um einen Zuschussantrag des FC Tegernheim für Pflegemaßnahmen an den Fußballplätzen sowie für die Erneuerung der Beregnungsanlage. Zum Thema Pflegemaßnahmen stellte die Verwaltung fest, dass sich die Gemeinde 2019, 2020 und auch 2023 und 2024 an den Maßnahmen mit jeweils rund 50% an den Kosten beteiligt habe. Für 2022 wurde kein Zuschussantrag gestellt. Insgesamt habe man die Rasenpflege mit knapp 22 000 Euro bezuschusst, stellte der Bürgermeister fest. Laut Angebot der ausführenden Firma kostet die Pflegemaßnahme 2025 rund 11 000 Euro. Da die finanzielle Situation die Gemeinde zum Sparen zwingt, schlug die Verwaltung vor, die Rasenpflege heuer nicht zu bezuschussen.

Weiter beantragte der Verein einen Zuschuss für die Erneuerung der mittlerweile 21 Jahre alten Beregnungsanlage. Die Kosten hierfür betragen rund 16 000 Euro. Von der Verwaltung wurde dargelegt, dass man derartige Maßnahmen in der Regel mit 50% bezuschusse, aufgrund der gemeindlichen Finanzsituation aber nur 33% bzw. maximal 5500 Euro Zuschuss gewähren sollte.

In der Aussprache vertrat Stefan Adler die Auffassung, die Platzpflege wie früher mit 50% zu bezuschussen. Die Plätze würden nicht nur von Erwachsenen-, sondern auch von unzähligen Kinder- und Jugendmannschaften bespielt werden. Außerdem entstünden bei einer Verschiebung der Pflege später möglicherweise wesentlich höhere Kosten. Volker Rössler sprach sich dafür aus, dass die Gemeinde wie bereits einmal diskutiert, die Fußballplätze hinter dem Damm in einem besser bespielbaren Zustand halten solle. Dadurch würden die Hauptplätze Am Hohen Sand weniger strapaziert. Der Bürgermeister stellte klar, dass er dies früher bereits zugesagt habe, aber das gewünschte Mähen mit gemeindlichen Geräten nur bei trockenem Wetter möglich sei. Im Übrigen habe auch der Verein entsprechende Mähfahrzeuge.

Mit 13:5 Stimmen sprach sich das Gremium für den Verwaltungsvorschlag aus, der lediglich eine Bezuschussung bei Erneuerung der Beregnungsanlage vorsieht. Im Zusammenhang mit der Erstellung der neuen Urnenwand an der Westseite des neuen Friedhofs standen zwei Themen zur Beschlussfassung an. Ohne größere Aussprache beschloss man, die Beschriftung der Nischenplatten nicht einheitlich vorzuschreiben und die Urnenverschluss-Platten der Pfarrei zu übergeben. Diese könne dann die Kosten der Platten von rund 150 Euro mit den Grabgebühren verrechnen.

Eine Reihe von Fragen und Überlegungen gab es beim Punkt „Ergänzung der Richtlinie über die Erhebung von Nutzungsgebühren für gemeindliche Gebäude“. Da vor allem die Mehrzweckhalle immer öfter durch auswärtige Schulen sowie Sportgruppen, unter anderem Rehagruppen, genutzt wird, legte die Verwaltung den Räten eine erweiterte Gebührentabelle für verschiedene Nutzungen und verschiedene Gruppen vor. Hierbei wird deutlich zwischen sportlichen, kulturellen und gewerblichen Nutzungen unterschieden. Auch muss ab dem kommenden Jahr auf alle Gebühren die Mehrwertsteuer aufgeschlagen werden, da Kommunen ab 2025 umsatzsteuerpflichtig sind.

Anträge aus der Bürgerversammlung

Alois Retzer beantragte in der Bürgerversammlung, dass im Kindlweg und Am Hohen Sand verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Dazu erklärte das Gemeindeoberhaupt, dass die Straße Am Hohen Sand bereits regelmäßig überwacht werde; für den Kindlweg müsse noch mit der Polizei ein geeigneter Messpunkt gefunden werden. Lediglich zur Kenntnis nahm das Gremium den zweiten Antrag zur Erstellung einer Querungshilfe bzw. Ampel am Übergang Kindlweg/Hauptstraße, da die Maßnahme bereits behandelt und alle Aspekte schon abgewogen wurden.

Beantragt wurde von Herrn Retzer ferner, dass der Neubau des Feuerwehrhauses „oberste Priorität“ in der Gemeinde haben müsse und die Fertigstellung bis März 2027 zu erfolgen habe. Die Verwaltung regte an, die Hinweise in die Beratungen zum Haushaltsplan 2025 aufzunehmen.

Einstimmig vergab das Gremium die Beheizung der Baustelle Neues Rathaus. Die Kosten betragen rund 10 000 Euro. Zum Abschluss gab der Bürgermeister bekannt, dass die Beleuchtung im neuen Baugebiet „Obere Felder“ nach einer Nacharbeit in den kommenden Tagen fertiggestellt werde.

Donaupost 11.11.2024