Tegernheimer Echo 2000, Nr. 2 - (26. Jg.)

Am 26.10. wurde ein Antrag der SPD-Fraktion von der Mehrheit des Gemeinderates (8:6 Stimmen) abgelehnt Ziel des Antrags war, den Wertstoffhof von der Jahnstraße in das derzeit in Planung befindliche Gewerbegebiet "Tegernheim-Nord" zu verlegen. Ein Hauptargument für die Verlegung war, den innerörtlichen Verkehr besonders in der Kirch- , Donau- und Jahnstraße einzudämmen und dadurch die Verkehrssicherheit und Wohnqualität mit zu verbessern. Jeder Bürger, der den Wertstoffhof nutzt, weiß, wie ungünstig der jetzige Standort liegt. Diese einmalige Chance der Verbesserung im innerörtlichen Bereich wurde durch die Ablehnung des Antrags von den Gemeinderäten der CSU und FWG vertan. Mit haarsträubenden Diskussionsbeiträgen wie "Schaufensterantrag, Rattenplage usw." haben diese Gemeinderäte eine sachliche Beratung verhindert.

Der Kosteneinwand bei einer Verlegung war zur Zeit der Antragstellung für uns nicht relevant, denn der Schwerpunkt dieses Antrags war die zukunftsweisende, kostenneutrale Bereitstellung eines Grundstücks. Dies wurde von uns in der Diskussion immer wieder betont, aber leider hatten sich CSU und EWG schon vorab negativ auf diesen Antrag eingestimmt. Der Höhepunkt war, dass Bürgermeister Hofer und noch weitere Gemeinderäte als persönlich Beteiligte (= als Grundstücksbesitzer im vorgeschlagenen neuen Standort!) an der Zerredung des Antrags eifrig mitwirkten. Wir wollten erreichen, dass im Zuge des Umlegungsverfahrens für das Gewerbegebiet "Tegernheim-Nord" die benötigte Grundstücksfläche für die Gemeinde geschaffen wird.

Bei einer zu verplanenden Grundstücksfläche von 75.000 Quadratmetern wird dabei ein bestimmter Prozentsatz für den öffentlichen Grundstücksbedarf (z.B. Straßen, Grünflächen, Bürgersteige usw.) vom Gemeinderat festgelegt. Zur Bereitstellung eines Grundstücks für den Wertstoffhof hätte sich der Flächenabzug um ca. 2,5% bis 3% erhöht. Jeder, der Grundstücke im Gewerbegebiet besitzt, hätte diese zusätzliche Gemeinbedarfsfläche abtreten müssen und dadurch beim Verkauf seines Grundstücks etwas weniger verdient. Dieser Flächenabzug wäre aber vertretbar gewesen, denn durch die gemeindliche Ausweisung als Gewerbegebiet werden die betroffenen Grundstücke um ein Vielfaches teurer als zuvor.

Persönlich Beteiligte dürfen als. Gemeinderäte nach Artikel 49 der Gemeindeordnung weder mit beraten noch mit abstimmen. Bürgermeister Hofer hätte als Betroffener darauf hinweisen und die Sitzungsleitung abgeben müssen. Das Landratsamt hat unseren begründeten Einspruch gegen die Abstimmungsteilnahme von persönlich Beteiligten mit fragwürdigen Argumenten abgelehnt. Trotzdem bleibt der Vorwurf bestehen, dass diese Ratsmitglieder bei dieser Abstimmung ihre eigenen privaten Interessen gewahrt haben.

Werner Laudehr, Sprecher der SPD-Fraktion im Gemeinderat.