Tegernheimer Echo 2002, Nr. 2 - (28. Jg.)

In der Gemeinderatssitzung vom 30.10.2001 stimmte der Gemeinderat mehrheitlich dem Antrag des FC Tegernheim auf Übernahme einer Bürgschaft zu.

Die Bürgschaft war nötig, um die Zuschüsse und verbilligten Darlehen des Bayerischen Landessportverbandes sowie die Restfinanzierung abzusichern.

Es ist als sehr positiv zu bewerten, dass hier eine Grundlage geschaffen wurde auf welcher der Sportverein aufbauen konnte und somit der Realisierung dieses Vorhabens nichts mehr im Wege stand.

Mit dieser Zusage im Rücken wurden die bereits bestehenden Planungen umgesetzt. Da auch der vorzeitige Baubeginn vom BLSV für die Teilbaumaßnahme Sportplätze vorlag, wurden die Arbeiten für die Sportplätze öffentlich ausgeschrieben und der Auftrag für den Bau vergeben.

Zur Baumaßnahme gehörte jedoch von Anfang an auch der Bau einer Sportbetriebsstätte dazu. Plätze und Sportheim wurden immer als eine Einheit geplant, beantragt und letztendlich auch so genehmigt. Das heißt, die Zuschüsse vom BLSV beziehen sich auf das Gesamtobjekt und nicht auf Teile. Somit fließen diese Gelder nur wenn Sportplätze und Sportbetriebsstätte gebaut werden. Nun rät das Landratsamt Regensburg der Gemeinde Tegernheim, die Übernahme der Bürgschaft zu überdenken und wenn die Gemeinde an dem Beschluss festhält, die notwendigen Mittel bereit zu stellen, um diese Bürgschaft bei Inanspruchnahme zu finanzieren.

Der FC Tegernheim wird in diesem Schreiben aufgefordert, ausreichende Unterlagen zum Nachweis der Bonität des Vereins zu liefern. Zwischenzeitlich wurde vom BLSV der vorzeitige Baubeginn für die Errichtung der Sportbetriebsstätte erteilt. Auch hier wurde die Bonität geprüft und im Gegensatz zum Landratsamt für ausreichend befunden.

Nachdem in der Gemeinderatssitzung am 25.10.2002 die Bedenken des Landratsamtes in der Tagesordnung behandelt wurden, fand bereits eine Woche später ein gemeinsames Gespräch mit 1. Bürgermeister, dem Gemeinderat und Vertretern des FC Tegernheim statt. Hier wurde die Gesamtsituation ausdiskutiert und man kam zu dem Ergebnis, dass sowohl der Sportverein als auch die Gemeinde ihre Aufgaben im eigenen Zuständigkeitsbereich erledigen müssen, um bei einer erneuten Überprüfung der Bürgschaftsübernahme durch das Landratsamt zu bestehen.

Abschließend kann man nur feststellen, der Sportverein hat in vielen Stunden und unzähligen Sitzungen Planungsarbeit geleistet, Aufträge vergeben, Arbeiten ausgeführt und ausführen lassen, auch wurden Verbindlichkeiten eingegangen und Darlehensverträge abgeschlossen, dies alles mit der Zusage der Unterstützung durch die Gemeinde. Diese Unterstützung steht nun leider im Zweifel.

So kann es nicht sein, denn schließlich geht es nicht um die Bezahlung der Maßnahme, sondern lediglich um die Übernahme einer Bürgschaft.

Jetzt sind alle Beteiligten gemeinsam gefordert, um die Fertigstellung der Zentralsportanlage zu einem guten Ende zu führen.

Rolf Wedl