Tegernheimer Echo 2006, Nr. 2 - (32. Jg.)

Der Artikel (in der MZ, Anm. d. Red.) zur letzten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses lässt den Schluss zu, dass in Tegernheim ein Trend zur massiven Bebauung kleiner Grundstücke bestehen könnte. Das ist sicher nicht so, im Gegenteil, der weitaus größte Teil der Tegernheimer wünscht sich den Erhalt des dörflichen Charakters mit einem hohen Wohnwert in einer aufgelockerten Bebauung. Die meisten schätzen den Wohnwert in unserer Gemeinde, sie haben teilweise sehr viel Geld für diesen Wohnwert investiert, insbesondere die Neubürger.

Die Bauvoranfrage von Bürgermeister Hofer zur Errichtung von zwei Sechsfamilienhäusern auf nur ca. 1100 m2 mitten im Ortskern zeigt von der Ignoranz, die der Bürgermeister zur Meinung der Bevölkerung hat, die ihn in dieses Amt gewählt hat. Auch seinen Parteifreunden von den freien Wählern hätten wir im Vorfeld mehr Beachtung der Wählermeinung zugetraut. Anscheinend erkennen nur die SPD-Gemeinderäte Wesselsky und Peter, dass hier anscheinend hauptsächlich im Interesse vorwiegend eines privilegierten Bauträgers auf "Empfehlung der Verwaltung" unter der Verwaltungsleitung von Bürgermeister Hofer Wohnungsbauplanung betrieben wird. Ähnliche Bauwünsche, sogar solche mit geringerer Überbauung wurden schon mehrfach abgelehnt. Auch mir ist dies unter Hinweis auf die Planungshoheit der Gemeinde mit einer äußerst fadenscheinigen Begründung so ergangen, obwohl in der näheren Umgebung in einer lockeren Bebauung einige Häuser mit der von mir beantragten Größe (Höhe) stehen. Mir wurde auf einer Fläche von ca. 500 m2 sogar nur die Bebauung mit einem Einzelhaus mit E + D gestattet (das Baugrundstück stammt aus dem früheren Besitz der Familie Hofer!). Diese Entscheidung wurde auch auf "Empfehlung der Verwaltung" gefällt, Vielleicht kam diese auch nur wegen meiner manchmal kritischen Meinung zu verschiedenen Vorgängen zustande?

Wäre vielleicht eine andere "Empfehlung" möglich gewesen, wenn der richtige Bauträger mit im Spiel gewesen wäre? Alle Gemeinderäte sollten sich in ihren Entscheidungen laut "Empfehlung der Verwaltung" vorsehen, um nicht in den Verdacht der Vorteilsgabe und Ungleichbehandlung zu geraten. Die Planungshoheit der Gemeinde (§ 34 Baugesetzbuch) wäre sicher auch in allen Anträgen zu den Sechsfamilienhäusern anwendbar gewesen.

Wir wollen in Tegernheim keine innerstädtischen Verhältnisse, in denen die Häuser nur von Pflaster umgeben sind, um den Vorschriften der Stellplatzverordnung gerecht werden zu können. Es wird höchste Zeit, dass sich unzufriedene Bürger nicht nur ärgern und hinter vorgehaltener Hand Missstände kritisieren, sondern ihre Meinung auch nachdrücklich in die Öffentlichkeit bringen.

Günter Hößl

Da der Leserbrief in der MZ nur in stark verkürzter Form wiedergegeben wurde, hat uns der Verfasser gebeten, dies im "Echo" zu tun. Wir sind dieser Bitte gerne nachgekommen.

Und ist das Grundstück noch so klein,
ein Sechsfamilienhäusschen passt immer rein!