Tegernheimer Echo 2006, Nr. 1 - (32. Jg.)

Bei unserer letzten Ortsbegehung wurden wir von einigen Bürgern sehr attackiert, mit der Begründung, dass der Bauausschuss ihren Nachbarn abweichend vom Bebauungsplan eine Baugenehmigung erteilt hat. Hier möchte ich erwähnen, dass unsere beiden Mitglieder im Bauausschuss nur selten einer Änderung oder Abweichung vom Bebauungsplan zustimmen. Wir werden hier oftmals von den anderen Ausschussmitgliedern sowie vom Bürgermeister überstimmt. Der Ärger der betroffenen Bürger ist aber verständlich, da sie oftmals auch gerne anders gebaut hätten als es der Bebauungsplan vorsieht.

Weiter kommt dazu, wenn höher gebaut wird als erlaubt oder die Garage nicht am vorgesehenen Standort erstellt wird und somit auf das angrenzende Anwesen weniger Sonnenschein fällt, kann es zu einer Wertminderung von Immobilien kommen.

Deshalb haben die Gemeinden der Thematik Planen und Bauen eine besondere Bedeutung beizumessen. Die Gemeinde ist Trägerin der kommunalen Planungshoheit und entscheidet damit über das Ortsbild und den damit verbundenen Einzelinteressen der betroffenen Bürger. Nach der bestehenden Rechtslage wird hier von den Gemeinderäten, insbesondere von den Mitgliedern des Bauausschusses, ein hoher Sorgfaltsmaßstab verlangt. Es geht hier nicht nur um die Interessen der Bauwilligen. Auch das bestehende Nachbarschaftsrecht muss hier mit einbezogen werden, genauso wie städtebaulichen Rechtsvorschriften, Bauordnungen, Umweltschutz und das Ortsbild.

Für uns heißt das, wer zuerst baut und sich an den bestehenden Bebauungsplan hält und sich bei seinem Bauvorhaben entsprechend orientiert, muss auch in der Zukunft Rechtssicherheit haben. Es kann nicht angehen, dass wie schon bei uns passiert, plötzlich riesige Wohneinheiten in Einfamiliengebieten entstehen. Für uns von der SPD- Fraktion ist deshalb wichtig wie Nachbarn ein Bauvorhaben beurteilen und ob sie ihre Zustimmung gegeben haben. Weiter prüfen wir inwieweit ein Bauvorhaben in die bestehende Bausubstanz eingreift und wie sich das auf unser Ortsbild auswirkt.

Die Gemeinde muss bei Abweichungen und Änderungen im Bebauungsplan sorgfältig die öffentlichen und privaten Belange abwägen (§1 Abs. 6 BauGB), da sie in bisher gewährte Rechtspositionen eingreift und dadurch Entschädigungsforderungen auslösen kann.

Deshalb bleiben wir bei unserer Position und stimmen nur in Ausnahmefällen der Abweichung von bestehenden Bebauungsplänen den entsprechenden Bauanträgen zu, auch wenn uns deshalb die Bauwilligen mitunter beleidigt sind. Betroffenen Nachbarn sind uns deshalb dankbar. Unsere Devise ist: Tegernheim gestalten - nicht nur verwalten.

Reinhard Peter, 3. Bürgermeister