Tegernheimer Echo 2006, Nr. 1 - (32. Jg.)

Die "Bayerische Staatsregierung" versucht durch den Lückenschluss-Paragraphen zu verhindern, dass Gemeinden neue Baugebiete ausweisen, solange im innerörtlichen Bereich noch freie Flächen zur Verfügung stehen. Dagegen ist nichts einzuwenden, sofern die Bebauung im vertretbaren Rahmen erfolgt In Tegernheim gibt es Bauträger, die diese Lücke nützen und sich dabei mit ihrem Gebäudestil vorbildlich ins Ortsbild einfügen.

In einigen Ortsteilen (siehe Bienenweg, Hochstrasse u.a.) wurden jedoch auf engsten Raum 6-Familienhäuser mit den dazugehörigen Stehplätzen erstellt, ohne dass darauf Rücksicht genommen wird, welche gravierenden Nachteile dabei den Nachbarn entstehen. In der Hochstrasse z. B. wurde vom Bauausschuss so einem Projekt zugestimmt, das auf rund 2.300 m2 drei 6-Familienhäuser mit 27 Stellplätzen vorsieht. Die Anrainer konnten bei der Vorlage der Baupläne ihre durchaus berechtigten Einwände in punkto Gebäudehöhe. Lärmschutz, Grundwasserströmung, Wohnqualität u.a. nicht mehr rechtlich durchsetzen, weil der Bauvoranfrage das Einvernehmen vorher bereits erteilt wurde.

Es besteht zwar die Möglichkeit des schriftlichen Widerspruchs innerhalb von 4 Wochen, von der zuständigen Genehmigungsstelle im Landratsamt wird jedoch auf Anfrage gleich suggeriert, dass dieser Widerspruch kostenpflichtig ist und keinen Erfolg verspricht, weil die baurechtlichen Vorschriften eingehalten wurden.

Nicht nachvollziehbar ist es jedoch, dass eine Gemeindeverwaltung keinen Ermessensspielraum hat, Bauvorhaben von Fall zu Fall spezifisch zu beurteilen. Ein Gesetz, welches gegenüber einem Bungalow von etwa fünf Metern Höhe , den Bau eines Sechsfamilienhauses von ca. 12 Metern Höhe mit einem Grenzabstand von 3 Metern zulässt, ist meines Erachtens das Papier nicht wert, auf dem es steht.

Da wünscht man sich als Bürger mutige Volksvertreter, die den übergeordneten Aufsichtsbehörden trotz Regressandrohungen Paroli bieten und solche "Theoriegesetze" berichtigen.

Oberstes Ziel bei der Dorfgestaltung muss es doch sein, die ländliche Wohnkultur, die von Generationen gepflegt wurde, zu erhalten und nicht durch Bauträger, die rein kapitalorientiert planen, ein "Großstadtklima" entstehen zu lassen. Den Grundstückseigentümern sowie Hausbesitzern dürfen durch Gesetze nicht nur Pflichten und Kosten auferlegt werden, sondern sie sollten bei der Gestaltung ihres Ortes auch ein Mitspracherecht haben. Durch die massive innerörtliche Bebauung, wie sie derzeit stattfindet, überlegt sich schon so mancher Ur-Tegernheimer wegzuziehen. Soweit darf es nicht kommen!

Raimund Dassberger