Tegernheimer Echo 2004, Nr. 2 - (30. Jg.)

Da die MZ die Auffassung vertritt, ein Ortsverein einer Partei darf zur großen Politik keine Meinung haben, wurde über unsere Informationsveranstaltung zum Thema Hartz-Reformen nicht berichtet. Mit diesem kurzen Auszug wollen wir die Pressefreiheit verteidigen.

Auszug aus einem Pressebericht in der DONAU-Post vom 28.9.04

Das Problem der Arbeitslosigkeit und der damit verbundenen Reformen erläuterte dritter Bürgermeister, Reinhard Peter, der ehrenamtlicher Vorsitzender des Verwaltungsausschusses der Bundesagentur für Arbeit in Regensburg ist, in unserer letzten öffentlichen Versammlung.

Er sieht die steigende Arbeitslosigkeit als Folge der großen Rationalisierungen, Betriebsverlagerungen und Subvergabe. Bereits die Kohl-Regierung hat deshalb mit ersten Streichungen bei gesetzlichen Regelungen die Leistungen der Arbeitslosen beschnitten. Mit den Hartz-Gesetzen I, II und III habe der Gesetzgeber weitere "einschneidende Maßnahmen" umgesetzt. So werde seit 2003 eine verspätete Meldung der Kündigung mit einem Bußgeld belegt und die Bezugsfrist des Arbeitslosengeldes auf 12 bzw. für über 55-jänrige auf 18 Monate verkürzt. Das "Hartz IV Gesetz" beinhalte vor allem die Zusammenlegung der Arbeitslosen und Sozialhilfe zum sog. Arbeitslosengeld II.

Anhand von Zahlenbeispielen, zeigte Peter auf, dass das Arbeitslosengeld II in etwa der bisher geltenden Arbeitslosenhilfe eines Durchschnittverdieners entspreche. Für geringe Einkommen ergebe sich sogar eine Steigerung. Konkret nannte er folgende Zahlen: Eine Familie mit zwei Kindern und einem arbeitslosen Ernährer erhält als Regelleistung ab Januar 2005 etwa 1.500,00 Euro im Monat. Im Einzelnen erhält der Familienvorstand 345,00 Euro, der Ehegatte 311,00 Euro. ein Kind unter 14 Jahren 207,00 Euro und über 14 Jahre 276,00 Euro. Außerdem gibt es einen Zuschuss für Wohnung und Heizung von rund 360,00 Euro. Verschlechtern wird sich allerdings die Leistung z.B. für gehobene Facharbeiter und gut verdienende Angestellte, wenn sie ins Arbeitslosengeld II fallen.

Weiter merkte Peter an, dass gegen einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid der Agentur für Arbeit innerhalb eines Monats Widerspruch einlegt werden kann. Dieses Rechtsmittel sollte man benutzen, wenn man mit der Entscheidung der Agentur nicht einverstanden ist Für Rückfragen steht er den Betroffenen nach Anmeldung unter der Rufnummer 8427 mit Rat und Tat zur Verfügung.