Tegernheimer Echo 2004, Nr. 1 - (30. Jg.)

Die Strassenausbausatzung der Gemeinde sagt aus, dass die umlagefähigen Strassenbaukosten folgendermaßen auf die Anlieger verteilt werden:

1.) Nach der Fläche des Grundstücks. Die Geschossfläche des Erdgeschosses ist hierbei enthalten. 2.) Zusätzlich mit dem Faktor 0,3 x Grundstücksfläche für jede weitere Geschossflächenebene ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Geschossfläche.

Beispiel für einen angenommenen Strassenbaubeitrag von 20,-- € je m² Flächenanteil

Grundstücksgrösse 1600 m², bebaut mit Einfamilienhaus E+l, 1600 + 1600 x 0,3 = 2080 m² x 20,-- € ergibt einen Straßenbaubeitrag von 41.600,-- €

Grundstücksgrösse 700m2, bebaut mit Vierfamilienhaus E+I+D 700 + 700 x 2x 0,3 = 1120 m² x 20,-- € ergibt einen Strassenbaubeitrag von 22.400,-- €

Fazit: Kleine Parzellen mit großen Häusern zu bebauen bedeutet, beim Verkauf hohe Grundstückspreise zu erzielen und vergleichsweise niedrige Erschließungskosten zahlen zu müssen.