Tegernheimer Echo 2009, Nr. 1 - (35. Jg.)

Wer sich einen Hund hält, übernimmt eine besondere Verantwortung - für seinen Hund und seine Mitbürger. Öffentliche Straßen, Wege, Spielplätze und Freizeitflächen in Grünanlagen dürfen nicht durch Hundekot beschmutzt werden. Jeder Hundebesitzer ist verpflichtet, den Kot seines Hundes unverzüglich zu beseitigen. Hundebesitzer, die ihren Hund unangeleint nach draußen schicken, um sein Geschäft verrichten zu lassen, sind hierzu nicht in der Lage, den Kot ihres Hundes zu beseitigen.

Also bitte immer mit seinem Hund mitgehen, damit sie auch wissen, wo er sein Geschäft macht. Übrigens in Tegernheim gilt Anleinpflicht. Wie können sie den Kot beseitigen.

Ganz einfach: Kaufen sie sich sogenannte Gassibeutel. Zusammengefaltet passen diese Beutel in jede Hosen- oder Jackentasche. Man kann sie auch an die Leine anbinden. So sind sie auf die Hinterlassenschaft Ihres Hundes stets vorbereitet. Ich wünsche uns allen ein sauberes Tegernheim.

Peter Rempter, Gemeinderat

Hinweis: In Kürze werden von der Gemeinde sogar drei Beutelautomaten aufgestellt, die die Sache noch erleichtern!