Tegernheimer Echo 2010, Nr. 1 - (36. Jg.)

Am 18.9. 2010 stand in der MZ ein Zitat eines Donaustaufer Marktrates zu lesen, in dem dieser im Zusammenhang mit einem Bebauungsplan sagte: "Wir wollen keine Tegernheimer Verhältnisse."

Ich weiß zwar nicht, was damit genau gemeint war, aber sicher nicht unser Innerorts-Bebauungsplan. Trotz der von einer Münchner Anwaltskanzlei im Auftrag eines Bauträgers vorgebrachten Bedenken, stimmte der Gemeinderat mit großer Mehrheit (leider nicht alle Ratsmitglieder) für eine geordnete und das gewachsene Ortsbild erhaltende Bebauung im innerörtlichen Bereich zwischen Haupt- und Ringstraße.

Zukünftig soll im Plangebiet B eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 gelten. Da nach Auskunft des Planers die Baunutzungsverordnung eine 50%-ige Überschreitung für Garagen und Zufahrten zulässt, können insgesamt 60 Prozent der Grundstücksfläche bebaut bzw. befestigt werden. Die Geschoßfläche GFZ (entspricht in etwa der Wohnfläche im EG und OG) wurde auf 0,8 festgelegt.

Zur Aufrechterhaltung der Siedlungsstruktur sind im Plangebiet künftig nicht mehr als vier Wohneinheiten je Gebäude zulässig. Mit diesen Vorgaben hat der Gemeinderat einer vertretbaren Verdichtung zugestimmt und erreicht, dass im Innerortsbereich verdichtet gebaut werden kann und gleichzeitig wenigstens noch 40% der Grundstücksfläche begrünt bleiben.

Für manchen Bauträger ist diese Bebauungsdichte natürlich viel zu gering und manche Grundstücksbesitzer sprechen sogar von Enteignung. Diesen Einwänden möchte ich ein kleines Beispiel gegenüberstellen:

Grundstücksgröße 600 m² entspricht bei
GRZ 0,4 und GFZ 0,8 rund 480 m² Wohnfläche im EG und OG,
dazu kommen noch mögliche rund 120 m² Wohnraum im DG

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ist dies nicht eine ausreichend dichte Bebauung, wenn man auf einem 600 m² großen Grundstück rund 600 m² Wohnfläche errichten kann?

Herbert Wesselsky, Gemeinderat