Leben und Leben lassen
Über das letzte Informationsblatt der CSU-Fraktion habe ich mich sehr gewundert. Beim ersten Artikel dieses Blattes, bei dem sich der Autor ebenso wenig outet, wie bei allen anderen Artikeln dieses "Informationsblattes" erzählt er uns, das es laut der CSU-Fraktion, eine Kultur des Zusammenlebens geben sollte, das von Verständnis und persönlichen Kontakt geprägt ist.
Gerade in einem Dorf sollte der alte bayerische Grundsatz gelten: "Leben und Leben lassen."
Anschließend beschwert er sich über die neue Lärmschutzverordnung, die von der SPD-Fraktion eingebracht wurde, vom Bürgermeister unterstützt und vom Gemeinderat am 12.April schließlich mit Mehrheit beschlossen wurde. Zuerst ging er auf den §2 der Verordnung, Musikinstrumente und Tonwiedergabegeräte ein und erklärte, "was eine unzumutbare Störung oder Belästigung ist bleibt unklar". Auch bei Sommerfesten, Partys, im Freien muss ab 22:00 Uhr hinsichtlich Musik Ruhe herrschen, sonst droht eine Geldbuße.
Nun ich möchte den §2 kurz beschreiben. "Bei der Benutzung von Musikinstrumenten und von Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräten ist die Lautstärke so zu gestalten, dass andere nicht unzumutbar gestört oder belästigt werden. In der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr ist die Benutzung von Musikinstrumenten und von Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräten im Freien nicht gestattet."
Hier möchte ich dem Schreiber der CSU folgendes sagen: Der §2 ist im Immissionsschutzgesetz für Nachtruhe geregelt. Ausnahmen gelten in Bayern nur für Biergärten, aber auch hier muss ab 23:00 Uhr Ruhe sein. Das heißt, diese Regelung galt schon immer, es ist keine Erfindung der SPD-Fraktion. Wir wollten sie nur in der Lärmschutzverordnung haben, damit alle Themen die uns Bürger angehen, in dieser Verordnung stehen und man nicht in verschiedenen Gesetzten und Verordnungen suchen muss.
Weder die Lärmschutzverordnung noch das bayerische Immissionsschutzgesetz sehen eine Regelung für private Partys und Sommerfeste vor. Hier gilt nach wie vor, wenn man mit seinen Nachbarn vorher vernünftig redet, kann man bestimmt eine Regelung finden, die allen passt.
Da es leider in Deutschland keine Gesetzte oder Verordnungen über die Mittagsruhe gibt und es nicht sein kann, dass einige Bürger mittags zum Rasenmäher, Laubsauger, Motorsäge und anderen Lärm verursachenden Maschinen greifen, haben wir, wie viele andere Gemeinden und Städte den Vorschlag gemacht, dazu eine Regelung in die Lärmschutzverordnung aufzunehmen.
Im Landkreis mussten wir nur die bereits bestehenden Verordnungen z.B. von Lappersdorf, Regenstauf, Neutraubling, Pettendorf und Zeitlarn lesen, um für Tegernheim eine passende Lösung vorschlagen zu können. Auch diese Regelung wurde vor der Abstimmung im Gemeinderat vom Landratsamt überprüft und für gut befunden.
Feststellen konnten wir, das seit der erlassenen Verordnung, die Lärmbelästigungen in der Mittagszeit und auch am Abend und in der Nacht zurückgegangen sind. Wir wurden auch von vielen Mitbürgern angesprochen, die sich freuten, dass es auch in Tegernheim nun eine Regelungen gibt, wonach nicht jeder einfach Lärm machen kann, wenn er will.
Zum Schluss möchte ich noch erwähnen, dass bei der Abstimmung über die Lärmschutzverordnung auch zwei CSU Gemeinderäte mit ja gestimmt haben. Ohne diese zwei Stimmen wäre diese Verordnung abgelehnt worden, denn auch Gemeinderäte von den Freien Wählern hatten dagegen gestimmt, was ich bis heute nicht verstehe. Wie kann man sich über spielende Kinder, die etwas lauter sind, aufregen und gleichzeitig jeglichen anderen Lärm akzeptieren. Mir sind spielende Kinder im Freien, auch wenn sie etwas lauter sind, wesentlich lieber als zum Beispiel Motorsägen oder Laubsauger.
Am Ende möchte ich dem Verfasser des Artikels "Leben und Leben lassen" sagen, dieser Spruch hat ohne Lärmbelästigungen wesentlich mehr Charme als mit.
Peter Rempter, Gemeinderat