Tegernheimer Echo 2015, Nr. 1 - (41. Jg.)

Für die Gemeinderatssitzung am 5. Juni stellte unsere Fraktion den Antrag, dass betroffene Nachbarn bei einfachen Änderungen und bei Ausnahmen von Bebauungsplänen entsprechend informiert werden, um so ihre Meinung hierzu vorbringen zu können. Hier ist uns ein Teilerfolg gelungen.

Leider verbietet das Bayerische Baurecht, dass bei einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes die betroffenen Nachbarn, deren Unterschrift auf dem entsprechenden Bauantrag fehlt, nur mit der Erlaubnis des Bauherren durch die Gemeinde entsprechend benachrichtigt werden. Das heißt, wenn ein nachfolgender Bauherr eine Dachgaube will, die der vorher bauenden Baufrau wegen des bestehenden Bebauungsplanes verweigert wurde, braucht der Nachfolger wegen seines abweichenden Antrags auf Änderung die Nachbarn nicht informieren und die Gemeinde darf das auch nicht. Wir werden deshalb im Bauausschuss weiter ein kritisches Augenmerk darauf richten, welche Ausnahmen vom Bebauungsplan gewährt werden sollen. Weiter werden wir unsere Landtagsabgeordneten Margit Wild und Franz Schindler für dieses Thema sensibilisieren, um hier gesetzliche Abhilfe zu schaffen. Hier braucht es aber eine Mehrheit im Landtag. Und die hat leider die CSU.

Allerdings haben wir erreicht, dass die Verwaltung bei einfachen Änderungen von Bebauungsplänen die betroffenen Nachbarn informiert und Unterlagen über die Änderung zusendet, um damit eine Gelegenheit zur Stellungnahme gegen über der Gemeinde zu haben.

Reinhard Peter, Gemeinderat und Mitglied im Bauausschuss